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07.05.2007

Wer zwingt Berlin zum Sparkassenverkauf?

Debatte im Neuen Deutschland


Spagat zwischen EU-Recht und sozialem Element

von Klaus Lederer

 

»Die EU-Auflage zur Privatisierung der Berliner Sparkasse ist ein Mythos.« Mit diesem Satz argumentiert Sahra Wagenknecht seit nunmehr anderthalb Jahren. Sie beruft sich dabei auf die EU-Kommission als Kronzeugin. Die Kommission hatte nämlich im Juni 2006 verlauten lassen, dass »Deutschland vollkommen frei über die Privatisierung oder Nichtprivatisierung einer Sparkasse entscheiden kann«.

Diese Argumentation stimmt überall in Deutschland. Nur nicht in Berlin. Denn Berlin hat keine klassische Sparkasse, wie sie andere Kommunen kennen. Berlins Sparkasse wurde in den frühen Neunziger Jahren in die Berliner Bankgesellschaft eingebracht und in der Landesbank Berlin »aufgelöst«. Der Konzern geriet 2001 infolge des so genannten Berliner Bankenskandals in eine existenzbedrohende Krise. Um diese Krise zu bewältigen, hat Berlin, genauer: der rot-rote Senat, eine Beihilfe gegeben und ihre Zulässigkeit bei der Europäischen Kommission beantragt.

Wir standen vor der Frage: Retten wir die Bank oder lassen wir sie gegen die Wand fahren? Wir haben uns für die Rettung entschieden. Die Bedingung der EU für die Rettungsaktion war die Auflage, dass das Land Berlin sich bis Ende 2007 von der Bankgesellschaft trennt.

Der Berliner Bankenskandal war Ausdruck eines Systems verantwortungslosen Wirtschaftens mit öffentlichem Vermögen. Man investierte in Geschäfte mit hohem wirtschaftlichem Risiko, wohl wissend, dass die öffentliche Hand für die Verluste geradezustehen hat, sollte es schief gehen.

Neuer Berliner Größenwahn, gekoppelt mit alter frontstädtischer Kleingeistigkeit und fiskalischer Unfähigkeit, brachte die Bank an den Rand des Ruins. Um die Verluste zu begrenzen, musste der Bankenkonzern durch Berlin gestützt werden. Gesichert wurden klein- und mittelständische Kredite, der Zugriff auf private Konten, eine lokale Ökonomie und Arbeitsplätze in der Bank.

Damit ist auch klar, wer für die heutige Berliner Situation die Verantwortung trägt. Diejenigen, die die Sparkasse in den Bankenkonzern eingebracht und diesen frei von jeder verantwortungsvollen Steuerung haben vor sich hin wirtschaften lassen. Ohne Bankenskandal keine Beihilfe, ohne Beihilfeverfahren keine EU-Auflage. Die Tinte unter den Urteilen gegen Landowsky & Co. ist noch nicht lange trocken. Aber in Sahra Wagenknechts Argumentation kommen sie als Verantwortliche für die heutige Situation schon nicht mehr vor.

Die Auflage, die Landesbank sei diskriminierungsfrei zu verkaufen, ist rechtlich (leider) nicht anfechtbar. Sie liegt völlig in der Logik des europäischen Beihilferechts, nach der sich eine marktbeherrschende Stellung, wie sie die Landesbank in Berlin hat, nicht auf Unterstützung durch die öffentliche Hand gründen darf.

Das bestätigte auch Sahra Wagenknechts Anfrage an die EU- Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, die dazu erklärte, dass die EU-Kommission die Umstrukturierung, einschließlich der Veräußerung der Bank insgesamt für notwendig halte, um »die wettbewerbsverfälschenden Effekte der Beihilfe« abzumildern. Ohne Auflage keine Beihilfe, ohne Beihilfe keine Rettung der Bank. Wir können uns politisch mit europäischem Recht auseinandersetzen. So tun, als wäre es nicht vorhanden, können wir nicht.

Der Wagenknechtsche Vorschlag, die Verbindlichkeit der EU-Auflage de facto zu ignorieren, ist aber nicht nur für die Landesbank Berlin, sondern für den deutschen Sparkassensektor insgesamt politisch höchst gefährlich. Die EU-Kommission könnte Verstöße Berlins gegen die Auflage zum Anlass nehmen, den deutschen Sparkassensektor insgesamt anzugreifen.

Schon seit mehreren Jahren schwebt wegen der Sonderstellung der Sparkassen das Damoklesschwert eines EU-Verfahrens über der Bundesrepublik. Wir, die Berliner Linkspartei, wollen nicht verantwortlich sein, dass es am »Fall Berlin« wieder aufgenommen wird.

Für die EU-Kommission böte sich dann zum wiederholten Male die Möglichkeit, die dritte Säule des deutschen Bankensektors, die flächendeckenden Sparkassen, hart unter Druck zu setzen. Hier geht es um mehr als um »Berliner Interessen«. Deshalb werden wir uns auf die Spielräume innerhalb der Auflage konzentrieren.

Die Berliner Linkspartei will sowohl die Erhaltung des Drei-Säulen-Modells im deutschen Bankwesen als auch die Sicherung sparkassentypischer Funktionen. Deshalb haben wir ein Sparkassengesetz erlassen, welches den Spagat zwischen Europarecht und dem Erhalt von öffentlichen Bindungen versucht. In diesem Gesetz werden grundlegende sparkassentypische Pflichten verankert. Außerdem hat die rot-rote Koalition auf unseren Vorschlag hin einen Beschluss gefasst. Dieser sieht für den Käufer vor: Pflicht zur Führung des »Girokontos für alle«, Sicherung des Unternehmenssitzes in Berlin und des Regionalprinzips für die Banktätigkeit, langfristiger Erhalt der Arbeitsplätze und eines dichten Filialnetzes für die Bevölkerung und den Klein- und Mittelstand. Die Gewinnerzielung ist nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebs.

Für den Verkauf ausschlaggebend ist der gebotene Preis. Das ist EU-Recht. Deshalb ist klar, dass wir nur auf die Modalitäten des Verkaufs Einfluss nehmen können. Wir haben uns entschieden, die genannten öffentlichen Pflichten für alle Käufer vorzugeben. Das drückt den Preis und steigert die Chancen seriöser Bieter. Hier kämpfen wir nachdrücklich für das soziale Element von Bankdienstleistungen.

Wir sind allerdings einer Überzeugung: Der Erwerb durch den Deutschen Sparkassen- und Giroverband böte am ehesten die Gewähr dafür, dass Berlin eine Bank für viele Berlinerinnen und Berliner erhalten bleibt. Sieben Bieter sind noch im Rennen. Der DSGV will oben mitbieten. Die Linksfraktion wird genau darauf achten, dass die Vorgaben des Parlaments im Verkaufsverfahren eingehalten werden. Das ist für uns am Ende der Maßstab für die Zustimmung oder Ablehnung im Abgeordnetenhaus.
Hier lässt sich nicht die ganze Breite einer Diskussion darstellen, die die Berliner Linkspartei intensiv geführt hat. Wer mehr wissen will, schreibe uns! Wir senden zu dieser Debatte gern ein Informationspaket zu.


 

Wie die Linke in Berlin Glaubwürdigkeit verspielt

von Sahra Wagenknecht


Seit den Neunziger Jahren hat das Land Berlin öffentliches Vermögen im Wert von ca. 12 Milliarden Euro veräußert. Wie Finanzsenator Sarrazin stolz bemerkte, gibt es in Deutschland »wohl kaum ein Land, das mehr verkauft hat«. Bis zu ihrem Einstieg in die Landesregierung zählte die PDS zu den schärfsten Kritikern dieses Privatisierungswahns. Doch mit der »Regierungsverantwortung« änderte sich manches. So wurde beispielsweise der Verkauf der größten Wohnungsgesellschaft GSW an die Finanzinvestoren Cerberus und Whitehall 2004 mit Verweis auf haushaltspolitische Nöte gerechtfertigt.

Auch heute werden Sachzwänge bemüht, um zu begründen, warum es zur bundesweit erstmaligen Privatisierung einer Sparkasse keine Alternative gibt. Diesmal wird der EU Kommission der Schwarze Peter zugeschoben – was nicht schwer fällt, weil die Kommission tatsächlich keine Gelegenheit auslässt, um die Privatisierung des öffentlichen Bankensektors voranzutreiben.

Nun würde es in ganz Europa sicherlich keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, keinen öffentlichen Nahverkehr, keinen sozialen Wohnungsbau und keine einzige Sparkasse mehr geben, wenn die EU-Kommission schalten und walten könnte, wie sie will.
Doch glücklicherweise ist ihre Macht nicht unbegrenzt, denn nach Artikel 295 EG-Vertrag sind Fragen der Eigentumsordnung Sache der Mitgliedsstaaten und ausschließlich da zu entscheiden. Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung vom 28. Juni 2006 selbst betont, dass »Deutschland vollkommen frei über die Privatisierung oder Nichtprivatisierung einer Sparkasse entscheiden kann. Sobald jedoch Deutschland beschließt, eine Sparkasse zu privatisieren, wie es das Land Berlin mit der ›Berliner Sparkasse‹ getan hat, müssen die Vereinbarungen für die Privatisierung mit dem EU-Recht übereinstimmen.«

Auch auf meine Anfrage an EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erhielt ich die Antwort, dass nicht die Kommission, sondern »das Land Berlin im Rahmen des Umstrukturierungsplans die Veräußerung der BGB einschließlich der Berliner Sparkasse vorgesehen hat«. Warum wurden Alternativen zum Verkauf der Berliner Sparkasse zu keinem Zeitpunkt in Erwägung gezogen? Warum hat man im Anschluss an den Bankenskandal gar nicht erst versucht, die Sparkasse aus dem Konzern Bankgesellschaft auszugliedern und als eine dem Gemeinwohl verpflichtete, voll rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts wiederherzustellen? Wo sind die Studien, die belegen, dass eine Neuverhandlung des Umstrukturierungsplans – etwa die schrittweise Rückzahlung der Beihilfe aus den Gewinnen der Bankgesellschaft – unmöglich wäre?
Aus meiner Sicht gibt es auf all diese Fragen nur eine Antwort: Zumindest Teile des Berliner Senats haben durchaus ein Interesse daran, die Sparkasse zu privatisieren! Tatsächlich ist ein hoher Verkaufserlös für die Berliner Bankgesellschaft vor allem dann erreichbar, wenn die Sparkasse mit veräußert und zudem privaten Finanzinvestoren die bisher einmalige Gelegenheit geboten wird, den Namen »Sparkasse« weiterzuführen und die Gewinne trotzdem privat einzustreichen.

Ein Sparkassengesetz, das dieses bisher Unmögliche möglich machen sollte, ließ der SPD-PDS-Senat von Freshfields Bruckhaus Deringer erarbeiten – einer Kanzlei, die mit der privaten Bankenlobby aufs engste verbunden ist. Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beanstandet hatte, dass dieses Sparkassengesetz im Widerspruch zum deutschen Kreditwesengesetz steht, das den Namen Sparkasse für öffentlich-rechtliche Institute mit gemeinwohlorientierter Gewinnverwendung reserviert, bat Sarrazin die EU-Kommission, bei der Abschaffung des entsprechenden Paragrafen behilflich zu sein.

Gern nahm die Kommission daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder auf, das beinahe den Namensschutz für Sparkassen in ganz Deutschland beseitigt und eine flächendeckende Privatisierung ermöglicht hätte.
Nicht die EU-Kommission zwingt das Land Berlin zum Verkauf der Sparkasse, sondern der Berliner Finanzsenator bedient sich der EU-Kommission, um Gesetze, die eine Privatisierung von Sparkassen noch verhindern, aus dem Weg zu räumen. Selbst die Financial Times Deutschland stellte kürzlich erstaunt fest, dass »die der Zusammensetzung ... nach ›linkeste‹ Landesregierung die Privatisierung ihrer Sparkasse am entschiedensten betreibt. Die FDP hätte das nicht besser machen können, obwohl sie es wenigstens programmatisch vertritt.« (FTD 29.01.07)

Zwar hat das Abgeordnetenhaus inzwischen einen Antrag beschlossen, nach dem im Vertrag mit dem Käufer der Landesbank bestimmte sozialpolitische Auflagen verankert werden sollen. Nicht zuletzt von Sarrazin selbst wurden diese Festlegungen allerdings als bloße »politische Meinungsäußerung« ohne bindende Wirkung abqualifiziert. Auch stellt sich die Frage, warum der Senat sich hartnäckig weigert, etwa das Recht auf ein Konto für jedermann im Sparkassengesetz selbst zu verankern – der einzige Weg, um Betroffenen ein einklagbares Recht zu geben. Oder die Verpflichtung zur gemeinnützigen Gewinnverwendung ins Gesetz zu schreiben, was das Interesse von Privatbanken und Heuschrecken am Bieterverfahren erheblich abkühlen dürfte.
Was bringt unsere Partei dazu, an der Seite von Sarrazin eine Politik zu betreiben, die der privaten Bankenlobby und der EU-Kommission in die Hände spielt? Selbst wenn man eingesteht, dass sich das Land Berlin aufgrund des größten Bankenskandals in der Geschichte der Bundesrepublik in einer außergewöhnlichen Situation befindet: Dies rechtfertigt noch lange keine Politik, die der Zerstörung des öffentlich-rechtlichen Bankensektors in ganz Deutschland Vorschub leistet und damit den flächendeckenden Zugang zu Finanzdienstleistungen, tausende Arbeitsplätze, Millionen an Steuereinnahmen und unzählige gemeinnützige Projekte aufs Spiel setzt!

Die Linke hat nur eine Zukunft, wenn sie glaubwürdig ist – und glaubwürdig bleibt sie nur, wenn sie sich neoliberaler Privatisierungs- und Sparpolitik konsequent verweigert.