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19.01.2012

LINKE fordert Bundesratsinitiative und eigene Schritte Berlins:

LINKE fordert Bundesratsinitiative und eigene Schritte Berlins:

Opfer des „Schandparagraphen“ endlich rehabilitieren und entschädigen, Homosexuellenverfolgung seit 1945 aufarbeiten und dokumentieren!

Über 100.000 Ermittlungsverfahren, über 50.000 Verurteilungen – schwule Männer sind auch nach 1945 bis in die 1960er Jahre hinein von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen aufgrund ihrer Sexualität betroffen worden. Die Strafjustiz der Bundesrepublik fällte Urteile sogar aufgrund des § 175 StGB in der Fassung der Nazis, der bis 1969 weiterbestand. In beiden deutschen Staaten sind Homosexuelle verfolgt worden, bis heute haben die noch lebenden Menschen Traumata und gebrochene Biografien zu verarbeiten. Rehabilitiert und entschädigt sind sie dafür bis heute nicht. Zum Umfang und zu den Formen der Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung sind nach wie vor große Forschungslücken und Dokumentationsdefizite zu verzeichnen.

Die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat nun einen Antrag eingereicht, der auf die Überwindung dieser gravierenden Defizite in der bundesdeutschen Menschenrechtspolitik gerichtet ist. Wir fordern die Rehabilitierung und Entschädigung der aufgrund der diskriminierenden „Schandparagraphen“ §§ 175 f. StGB a. F. und ihrer gleichlautenden Normen verurteilten Menschen durch ein Bundesgesetz. Der Bund muss außerdem Anstrengungen zur Aufarbeitung dieser Diskriminierungen unternehmen, indem er eine Kommission mit der Dokumentation des Wissensstands betraut. Das Land Berlin muss unverzüglich seine Absicht verwirklichen, ein Dokumentations- und Forschungszentrum für die Verfolgung dieser Menschen zwischen 1933 und 1969 in Berlin zu errichten.

DIE LINKE im Abgeordnetenhaus hat deshalb einen entsprechenden Antrag eingebracht, der in der Plenarsitzung am 26. Januar 2012 in 1. Lesung behandelt werden wird. Diese Initiative kommt nicht „aus heiterem Himmel“, sie hat ihre Vorgeschichte: Bereits im April 2009 hat das Berliner Parlament auf Betreiben der Linksfraktion im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ eine solche Bundesratsinitiative angeregt. Am 17. Mai 2011, dem „Internationalen Tag gegen Homophobie“, haben Senat, Linksfraktion und SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin auf einem gemeinsamen Fachkolloquium die Notwendigkeit eines schnellen Handelns betont.

Es ist an der Zeit, das begangene Unrecht einzugestehen, die noch lebenden Opfer zu entschädigen und die über diesem dunklen Kapitel bestehenden Forschungs- und Dokumentationslücken zu schließen. Das ist ein Wettlauf gegen die Zeit, denn viele von diesen Schandparagraphen betroffene Menschen sind inzwischen sehr alt. Deshalb muss schnell gehandelt werden. Auch die neue rot-schwarze Koalition will sich ausweislich der Richtlinien der Regierungspolitik für die Rechte der Betroffenen einsetzen.

Eine vom Land Berlin ausgehende Bundesratsinitiative bietet die Chance, überfällige Konsequenzen aus der jahrzehntelangen Verletzung grundlegender Menschenrechte Homosexueller in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zu ziehen und die Opfer endlich rechtlich und moralisch zu rehabilitieren und materiell zu entschädigen. Rehabilitierung und Entschädigung als gesellschaftlicher, als „kollektiver Akt“ geht aber über ein solches Gesetz hinaus. Sie erfordert die Wiederentdeckung eines kulturellen Erbes, eines Traditionsfadens unserer gesellschaftlichen Entwicklung. Gerade Berlin, eine Metropole, die eine der Geburtsstätten der homosexuellen Emanzipationsbewegung ist, hat begonnen, dieses verschüttete Erbe nicht nur freizulegen, sondern es als eigenes Erbe anzuerkennen, es wieder aufzunehmen in seine Geschichte. Dabei darf unsere Stadt jetzt nicht nachlassen.

Hier mein aktueller Antrag als pdf-Datei [48kb]