Zurück zur Startseite
27.01.2012

"Datengate" im Abgeordnetenhaus

Senat muss legalen Umgang mit Bürger*innendaten gewährleisten

Gleich zweimal wurde am gestrigen Abend im Berliner Landesparlament an prominenter Stelle über den Umgang der Berliner Sicherheitsbehörden mit Daten der Bürgerinnen und Bürger diskutiert.
In der "Aktuellen Stunde" ging es zunächst um die Auswertung von mehreren Millionen Datensätzen aus der nicht-individualisierten Abfrage nach Mobilfunkverbindungsdaten von Funkzellen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Eine solche Abfrage war im Zusammenhang mit den Ermittlungen von Autobrandstiftern im Jahr 2009 offenbar über halb Friedrichshain erhoben worden - mit einem entsprechenden richterlichen Beschluss eines Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Tiergarten.

Was der Innenstaatssekretär und der Innensenator Frank Henkel (CDU) zu diesem Thema zu sagen hatten, war dünn und in der rechtlichen Bewertung inakzeptabel. Offenbar wird mit steigender Tendenz seit 2009 jährlich in dreistelliger Zahl eine nicht-individualisierte Funkzellenabfrage beantragt. Welche Straftaten das betrifft, wieviele Menschen betroffen sind, wie die Daten verwendet und wie lange sie gespeichert worden sind, wie der Umgang mit der Funkzellenabfrage dokumentiert wird - all das kann der Innensenat nicht sagen.

Für DIE LINKE habe ich deutlich gemacht, dass wir derartige "Daten-Tsunamis" für einen handfesten Überwachungsskandal halten. Wir meinen im Übrigen, dass im konkret bekanntgewordenen Fall zwar möglicherweise formell rechtmäßig gehandelt worden sei, denn ein richterlicher Beschluss lag ja vor. Aber in der Sache selbst meinen wir: millionenfache Mobilfunkdatenerhebung in Kopplung mit anderen Merkmalen ist Verdachtsgenerierung, nicht Ermittlung anhand eines konkreten individualisierten Tatverdachts - also gewissermaßen "Handy-Rasterfahndung". Das lehnen wir ab.

Wir sind einigermaßen verwundert darüber, dass Polizei und Staatsanwaltschaft dieses Mittel offenbar als "Standardmaßnahme" nutzen und darüber nicht einmal Rechenschaft ablegen. Rot-Rot hatte sich bei der klassischen Rasterfahndung im Polizeigesetz darauf geeinigt, dass dieses Mittel als "Verdachtsgenerator" nicht mehr anzuwenden ist. Offenbar lassen solche politischen Entscheidungen die Sicherheitsbehörden gänzlich kalt.

Wir sind mit unserer Bundestagsfraktion einig: die nicht-individualisierte Funkzellenabfrage ist eines Rechtsstaats unwürdig und gehört abgeschafft! Meine Rede dokumentiere ich HIER.

In der späteren Debatte um die Antwort auf eine Große Anfrage der Piratenfraktion ging es um den Einsatz sogenannter Staatstrojaner. Dabei handelt es sich um Software, die unbemerkt auf Rechner von Bürgerinnen und Bürgern eingespielt wird, um entweder die dortigen Daten auslesen zu können (sog. Online-Durchsuchung) oder via Rechner geführte Telekommunikation zu überwachen (sog. Quellen-TKÜ). Wie sich herausstellte, auch auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktionskollegin Marion Seelig, deren Antwort gestern pünktlich eintraf, nutzt das Land Berlin gegenwärtig derartige Software nicht. Dennoch hat der Innensenator Henkel in seinen Antworten auf die Anfragen ein zweifelhaftes technisches und verfassungsrechtliches Grundverständnis zum Einsatz derartiger "Spionage-Software" offenbart.

DIE LINKE hält es für unmöglich, Software zu entwickeln, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 über die Beschaffenheit und die Sicherheit derartiger Mittel und den Vorgaben zur Begrenzung ihres Einsatzes tatsächlich gerecht werden kann. Außerdem habe ich mich mit den Annahmen des Senats zur Zulässigkeit des Einsatzes intensiv auseinandergesetzt, die ich als verfassungsrechtlich unhaltbar bezeichnet habe. Die Rede zu diesem Tagesordnungspunkt dokumentiere ich HIER.