Fachsymposium "§ 175 StGB - Rehabilitation der nach 1945 verurteilten homosexuellen Männer" im Abgeordnetenhaus
Bis heute sind die nach 1945 wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen verurteilten erwachsenen Homosexuellen weder rehabilitiert noch entschädigt. Berlin wagt im Bundesrat jetzt einen erneuten Vorstoß, damit diese Menschenrechtsverletzungen, die nicht wieder rückgängig zu machen sind, in der Bundesrepublik wenigstens als solche anerkannt werden. Mit dem heutigen Fachsymposium haben die Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung, die SPD- und die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus öffentlich auf dieses Defizit aufmerksam gemacht. Für die Einladenden sprachen Carola Bluhm, Rainer-Michael Lehmann und ich. Es folgten beeindruckende Beiträge, unter anderem von Manfred Bruns und Günter Grau, eine verfassungs- und menschenrechtliche Würdigung von Hans-Joachim Mengel und ein Podiumsgespräch, in dem über Mittel und Wege zur Rehabilitierung und Entschädigung diskutiert wurde. Der Abend hat gezeigt: es geht nicht um einen Akt der Gnade, sondern um die Referenz den Menschen gegenüber, denen wegen ihrer Art zu leben und zu lieben bitteres Unrecht zugefügt wurde.
Meine Eröffnungsrede: download als PDF-Datei