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28.01.2010

Transparenzinteressen der Öffentlichkeit müssen gestärkt werden

Rede von Klaus Lederer zu den Anträgen der Grünen und der Koalition zur Offenlegung der Wasserverträge und zur Förderung der Informationsfreiheit, Drs. 16/2928, 16/2929, 16/2939.


Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gegenstand des Tagesordnungspunktes, den wir gerade verhandeln, hat für mich eine sehr persönliche Dimension, weil mich die Frage des Umgangs mit den Teilprivatisierungsverträgen schon seit sehr langer Zeit bewegt und beschäftigt.

Irgendwo in den Hallen der Senatsfinanzverwaltung liegt sicher noch mein Antrag auf Akteneinsicht zu wissenschaftlichen Zwecken in die Berliner Teilprivatisierungsverträge auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes, ergänzt durch einen Ablehnungsbescheid und einen Widerspruch von mir, der seinerzeit auch vom Datenschutzbeauftragten Prof. Garstka unterstützt worden ist. Ich habe das Verwaltungsgerichtsverfahren seinerzeit angesichts der Dauer derartiger Verfahren im Land Berlin nicht angestrengt,

[Benedikt Lux (Grüne): Schade!]

denn ich hatte, lieber Kollege Lux, nur ein Stipendium für drei Jahre, und irgendwann wollte ich meine Arbeit auch noch schreiben. Insofern ist die wissenschaftliche und politische Reflexion von Vertragsinhalten, die sich auf für eine sehr lange Zeit vereinbarte Teilausschreibung eines natürlichen Monopols der Berliner Wasserbetriebe bezog, für mich damals gescheitert. Als ich dann als Abgeordneter Akteneinsicht erhielt, wurden meine Befürchtungen nicht ausgeräumt, sondern eher bestätigt. Insofern ist mir die Offenlegung dieser Verträge persönlich schon lange ein Anliegen.

Die vorliegenden Anträge der Grünen und der Koalition freuen mich daher beide – ich sage das ausdrücklich –, und ich bin der Ansicht, dass sie eine gute Grundlage sind, sich der Frage von Transparenz und Publizität in den wichtigen Bereichen existenzieller städtischer Infrastrukturen zu verschreiben.

Ich würde mir sehr wünschen, dass wir eine ernsthafte Diskussion mit einem gemeinsamen Ziel und hoffentlich auch einem gemeinsamen Ergebnis führen, denn der Kern beider Anträge ist letztlich identisch. Er besteht darin, wie man den Konflikt zwischen einerseits den grundgesetzlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Artikel 2 Abs. 1 – des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung –, Artikel 12 – Berufsfreiheit – und 14 Grundgesetz – Eigentumsfreiheit – und andererseits den für mich persönlich wesentlich schwerer wiegenden Transparenzinteressen der Öffentlichkeit in ein neues Verhältnis bringt, damit eine demokratische Diskussion und Reflektion solcher Verträge möglich wird, und zwar vor allem da, wo es sich um natürliche Monopole handelt oder um vergleichbare Netzinfrastrukturen. Das ist der Kern der Angelegenheit. Da bewegen sich beide Anträge auf der selben Linie. Sie versuchen nämlich, die Abwägung im Sinne der öffentlichen Interessen und der Transparenzinteressen vorzustrukturieren. Das ist ein Schritt, der überfällig ist und den wir dringend gehen sollten. Diese Gemeinsamkeit will ich zunächst einmal betonen, damit wir wissen, dass es einen Sinn hat, gemeinsam darüber zu reden, wo möglicherweise Stärken und Schwächen des einen und des anderen Antrags sind.

[Beifall bei der Linksfraktion – Beifall von Volker Thiel (FDP)]

Es gibt tatsächlich ein Problem, was den offenen Katalog von „Daseinsvorsorge“ angeht, den der Antrag der Grünen vorgibt. Man kann ja darüber reden – und das sollten wir auch –, ob das, was im derzeitigen Koalitionsantrag steht, ausreicht, aber der Daseinsvorsorgebegriff von Forsthoff ist kein Rechtsbegriff, sondern ein beschreibender Begriff und insofern offen. Wenn wir vermeiden wollen, dass wir uns jedes Mal im Parlament darüber streiten, ob ein Vertrag wie der mit „Bread and Butter“, die Vermietung städtischer Immobilien u. ä. zur Daseinsvorsorge gehören oder nicht, bin ich für Rechtsklarheit. Den Ärger sollten wir vermeiden. Wir sollten politisch definieren, in welchen Bereichen wir die Offenlegung wollen, und dort sollten wir sie machen. Ich persönlich will ja gar nicht privatisieren, weder im Strafvollzug noch in der Bildung. Ich will eine Vorkehrung treffen für den Fall, dass uns das Europarecht oder andere rechtliche Vorschriften verpflichten, bestimmte Bereiche der Daseinsvorsorge auszuschreiben und an Private zu vergeben. Da muss Transparenz her. Das ist mir wichtig.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Noch eine Bemerkung zur Rolle des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: Ich bin der Ansicht, die Entscheidungsbehörde zur Transparenzfrage sollte an dieser Stelle der Senat sein, der sich sinnvollerweise auch des Rats des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit versichert. Warum? – Die Exekutive, der Senat ist dem Parlament verpflichtet und kann von uns in Anspruch genommen werden. Die Kontrolle ist darüber gewährleistet, dass man klagen kann. Man kann rechtliche Ansprüche geltend machen, und dann prüfen Gerichte. Ich finde, das ist genug Kontrolle. Das soll auch so sein. Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sollte seine Kompetenz im Bußgeldbereich genauso behalten wie in der Beratung und Unterstützung von Exekutive und Legislative bei der Klärung datenschutz- und informationsrechtlicher Fragestellungen.

Das dritte Problem bezieht sich auf die rückwirkenden Konsequenzen eines solchen Gesetzes. Dazu haben der Kollege Ratzmann und ich beim „Wassertisch“ das selbe Problem angesprochen. Man muss sich damit auseinandersetzen, dass sich das Land – angesichts der Tatsache, dass seinerzeit zwei Seiten Vertraulichkeit vereinbart haben – nicht dem Vorwurf einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung seiner Gesetzgebungskompetenz aussetzen darf. Ich hielt das schon damals für politisch falsch, aber es steht in den Verträgen. Damit muss man umgehen. Deswegen war ich ein bisschen über die Resolution der Grünen erstaunt. Das, was die Stärke des grünen Antrags zum Informationsfreiheitsgesetz ausmacht, taucht in der grünen Entschließung nicht mehr auf. Das ist – vorsichtig ausgedrückt – eine Inkonsequenz. Sie sollten in Ihrem Entschließungsantrag nicht mehr suggerieren, als Ihr Änderungsantrag zum Informationsfreiheitsgesetz hergibt.

Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

Bitte kommen Sie zum Schluss!

Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion):

Das ist mir wichtig. Insofern finde ich das ein bisschen plakativ. Sie wissen doch, wo die Grenzen des uns Möglichen sind. Die sollten wir miteinander ausloten.