Rede von Klaus Lederer zum Antrag der Grünen in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10.09.2009
Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion):
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat bezeichnend, dass die Grünen an dieser Stelle einer klaren Frage zu Hamburg ausweichen. Ich kann mir auch vorstellen, weshalb. Es ist ja doch schon problematisch. Die Grünen sind per Selbstdefinition moralisch gut, und diese Fassade verträgt keinen Kratzer. Zweitens ist bezeichnend, dass die Grünen tatsächlich immer so tun, als seien sie die Einzigen, die den Blick auf die Erfüllung von Abgeordnetenhausbeschlüssen richten. An dieser Stelle kann ich an Herrn Goetze anknüpfen, denn vieles, was ich dazu zu sagen habe, deckt sich mit seiner Position.
Das Abgeordnetenhaus hat am 9. September 2004 die Anträge Transparenz im Umgang mit öffentlichen Unternehmen I und II beschlossen und am 23. September 2005 das Gesetz zur Herstellung von Transparenz bei den Vorstandvergütungen. Ich würde mich freuen, wenn die Grünen uns erklärten, ob in Hamburg solch ein Standard an Parlamentsbeschlüssen je erreicht worden ist. Ich habe daran meine Zweifel.
[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
Die Tatsache, dass bestimmte Beschlüsse bis zur Umsetzung eine Weile benötigen, wird nicht dadurch in besonderer Weise Rechnung getragen, dass wir das alles hier jeden Monat neu beschließen. Es wird nur viel Papier verschwendet. Das ist nun wieder umweltschädigend. Die Grünen, die sich der Umwelt in besonderer Weise verpflichtet fühlen, sollten sich die Frage stellen: Müssen dafür Bäume sterben. Ich finde: nein.
[Beifall bei der Linksfraktion]
Der Senat hat am 17. Februar 2009 überarbeitete Hinweise für Beteiligungen des Landes beschlossen. Diese Hinweise unterscheiden nicht zwischen den Unternehmen des Privatrechts und den Anstalten öffentlichen Rechts. Die Überarbeitung nimmt auch zahlreiche Hinweise des Rechnungshofes auf, zum Beispiel den zur Vereinheitlichung der Bezügeberichte. In Teilziffer 117 werden Aufgaben und Rechte der Aufsichtsorgane der Unternehmen definiert. Bezogen auf die Aufwendungen und für Geschäftsleitungen heißt es dort, dass die Gesamtbezüge der Vorstände jeweils in einem angemessen Verhältnis zu Aufgaben und Lage der Gesellschaft zu stehen haben. In der gleichen Teilziffer wird Bezug genommen auf die notwendige Transparenz der Bezüge der Geschäftsleitung. Ein Teil der Bezüge soll möglichst an die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft gekoppelt werden. Wir finden das richtig, finden eher noch, dass es um die langfristig gesunde wirtschaftliche Entwicklung gehen muss. Es ist in unser aller Interesse, dass nicht aus dem Unternehmen kurzfristig etwas herausgepresst wird. Dafür muss man Fehlanreize vermeiden.
[Beifall bei der Linksfraktion – Beifall von Volker Thiel (FDP)]
Zielvereinbarungen sind mit einem Grundgehalt und variablen Gehaltsbestandteilen anzustreben, verdeckte finanzielle Regelungen sind zu vermeiden, Sachleistungen nur ausnahmsweise zu vereinbaren und für Unternehmen, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, sollen die im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge in ihren einzelnen Bestandteilen im Anhang zum Jahresabschluss oder an anderer geeigneter Stelle angegeben werden. Das ist das, was die Grünen in ihrem Antrag von uns fordern. Das ist in den Beteiligungshinweisen geregelt, so wird also schon verfahren.
Bei Abschluss von Anstellungsverträgen ist das Einverständnis zur Veröffentlichung der Bezüge zu vereinbaren. Bei bestehenden Verträgen – Herr Goetze hat es eben gesagt –, soll die Einwilligung der betroffenen Geschäftsführung eingeholt werden. Die gleiche Bestimmung ist im Übrigen auch als Anlage in der beigefügten Mustersatzung für Gesellschaftsverträge enthalten. Da sind wir auf einem guten Weg. Die Einwilligung liegt inzwischen in vielen Fällen vor. Auch das hat Herr Goetze gesagt, und damit hat er vollkommen recht.
[Beifall bei der Linksfraktion]
Die folgenden Teilziffern gehen dann unter anderem auf Inhalte der Zielvereinbarungen und auf die Benutzung firmeneigener Pkws für private Zwecke ein. Ich will mir die Aufzählung im Einzelnen sparen, das kann jede und jeder selbst nachlesen. Das steht schon darin.
Die aktuellen Hinweise ermöglichen die Umsetzung der unter Punkt 1 genannten Punkte, Voraussetzung ist das Einverständnis der betroffenen Personen, eine Abgleichung erfolgt dann nach entsprechender Recherchearbeit. An dieser Stelle kann ich nur sagen: fix und variabel ausweisen, Pensionsregelungen ausweisen, damit die Vergleichbarkeit gewährleistet ist, all das will dieses Parlament, all das wird der Senat machen. Punkt 1 des Grünen-Antrags ist damit überflüssig, erledigt.
Zum Punkt 3, Leistungsorientierung, na ja, genau das ist hier beschlossen worden. Das steht in den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses. Nicht die Grünen haben hier die Mehrheit, sondern Rot-Rot. Rot-Rot hat das seinerzeit beschlossen, demzufolge wird so verfahren werden. Es gibt ein Problem, das sind die Altverträge. Die laufen mit der Zeit aus. Bei Neuverträgen wird regelmäßig jetzt schon so verfahren.
Beim Punkt 2 finde ich es sinnvoll, die Strukturen von Zielvereinbarungen zu diskutieren. Man muss sich andererseits die Frage stellen, ob der Aufwand, den Sie fordern, tatsächlich sinnvoll zu betreiben ist. Im wirklichen Leben ist es immer noch so, dass Aufsichtsräte und Vorstände verhandeln und der Zielerreichungsgrad in individueller Zuordnung zu den Vorständen abgefragt wird. Ich finde, das Parlament muss auch nicht der Superaufsichtsrat werden.
[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der FDP]
Für bestimmte Dinge gibt es auch noch Organe der Unternehmen. Die sollen ihre Arbeit ordentlich machen. Das kontrollieren wir hier. Also: viel Wind. Herr Goetze hat es gesagt, der 27. September steht vor der Tür. Deswegen sind die Grünen noch einmal mit voller Wucht durch ein offenes Scheunentor gerannt. Na ja, wenn es denn sein muss.
[Beifall bei der Linksfraktion]