16. Wahlperiode - 75. Sitzung: Dr. Klaus Lederer über das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug und bei den Sozialen Diensten
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Lassen Sie mich zu dem hier von der Justizsenatorin eingebrachten Gesetz vier Bemerkungen machen. Erstens: Die Relevanz des Datenschutzes ist unzweifelhaft. Die Debatten um den Arbeitnehmerdatenschutz, die immer noch zu sehr ungenügender Reaktion des Gesetzgebers im Bund geführt haben, die Debatten um Datenschutz im Netz, auch die Diskussion um Google-Street-View zeigen, wie relevant das Thema ist. Leider reagieren die Gesetzgeber in der Regel zögerlich oder überhaupt nicht. Rechtsunsicherheiten, Schutzlücken, Datenmissbrauch und Sammelwut sind die Folge.
Insofern ist jeder Vorstoß, jedes Ansinnen zu loben, das zu einem höheren Maß an Datenschutz und Schutz der persönlichen Sphäre führt. Rot-Rot hat in Berlin immer versucht, den technischen Fortschritt kontrolliert im Interesse der Berlinerinnen und Berliner unter Beachtung der Grundrechte zu nutzen, Vorkehrungen zu treffen – sowohl gegenüber staatlichen Datensammelinteressen als auch bei privatwirtschaftlicher Datensammelwut.
Zweitens: Nirgendwo sind staatliche Eingriffe in Grundrechte so intensiv wie im Strafvollzug – deswegen ist Strafvollzug Ultima Ratio. Was das Bundesverfassungsgericht einstmals in Abgrenzung zum archaischen sogenannten besonderen Gewaltverhältnis feststellen musste, ist heute eine Selbstverständlichkeit: Auch Strafgefangene sind Grundrechtsträgerinnen und Grundrechtsträger.
Dennoch beschränken sich die Vorschriften zur informationellen Selbstbestimmung von Strafgefangenen in den einschlägigen Gesetzen auf fragmentarische Zeilen. Unsere Fraktion begrüßt deshalb, dass der Senat von Berlin hier Handlungsbedarf erkannt hat und dass uns heute als erstem Landesparlament in der Bundesrepublik Deutschland ein Justizdatenschutzvollzugsgesetz im Entwurf vorgelegt wurde.
Drittens: Wir haben heute die erste Lesung, und ich glaube, dass das nicht der Rahmen ist, die Details des Gesetzes zu diskutieren. Der Ort hierfür sind die Ausschüsse – der Rechtsausschuss und der Unterausschuss Datenschutz. Zu diskutieren wird sein, ob die im Entwurf vorgeschlagenen Regelungen in jeder Hinsicht die richtige Balance finden. Klar ist doch, Justizvollzugsanstalten werden aus unterschiedlichen Gründen, vor allem aber wegen der öffentlichen Sicherheitsinteressen und -erwartungen, durchaus ein Interesse haben, die Strafgefangenen unter Kontrolle zu haben.
Dazu zählt auch das Gewinnen von Informationen über Verhalten, über Kommunikation und Lebensweise der inhaftierten Menschen. Zum Teil ist das sogar nötig, keine Frage. Auf der anderen Seite – Strafgefangene sind der Natur der Sache nach einem Maß an staatlicher Kontrolle ausgesetzt wie kein anderer Teil der Bevölkerung. Auch sie haben das Recht auf Privatheit, das Recht auf kontrollfreie Räume und Lebensregungen. Gerade im Strafvollzug ist der Schutz der Persönlichkeit, der Intimsphäre, der privaten Lebensgestaltung besonders sensibel.
Kameras, Bedienstete, Mitgefangene sind dort permanent präsent, Kommunikationsüberwachung hat hier besonderes Gewicht. Hier gilt es, klug und besonnen abzuwägen. Dies zu tun ist unsere Aufgabe, die Aufgabe des Parlaments und der Abgeordneten. Wir wollen kein Datensammelgesetz, wir wollen ein Datenschutzvollzugsgesetz.
[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]
Ich hoffe, das war jetzt richtig, denn mit einem hat er Recht, der Kollege Kohlmeyer: Es ist wirklich ein komplizierter Zungenbrecher.
Viertens und letztens: Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen, begrüße, dass der Senat hier initiativ geworden ist. Ich wäre sehr froh, wenn Berlin tatsächlich das erste Bundesland sein würde, in dem der Schutz der Daten von Strafgefangenen in einem gut durchdachten und abgewogenen Gesetzeswerk den ihm zustehenden Stellenwert erhält. Lassen Sie uns daran gemeinsam arbeiten, vielleicht in einem angemesseneren Austausch als das hier zu Beginn der Rederunde zu den Geschäftsordnungsfragen der Fall war! – Vielen Dank!
[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]