Rede von Klaus Lederer zum Antrag der Grünen über eine Änderung des Zustimmungsquorums für Bürgerbegehren, Drs. 16/2783
Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide werden in diesem Hause breitgetragen. „Breitgetragen“ sagen ich deswegen, weil man bei manchen Äußerungen – wie eben von Herrn Gram – seine Zweifel hat, ob das wirklich so ist. Auf der einen Seite wird der Untergang des Abendlandes beschworen, wenn die Bürgerinnen und Bürger zu viel Macht bekommen, auf der anderen Seite steht der bürgerfeindliche Senat. Da muss man sich ab einem bestimmten Punkt durchringen: Stimmt man zu, oder stimmt man gegen die direkte Demokratie? – und sich darauf auch festnageln lassen. Ich erinnere noch einmal daran: In Sachen direkter Demokratie haben fast alle Fraktionen in diesem Haus die CDU zum Jagen getragen. So war es.
[Uwe Goetze (CDU): Ihr Lieblingsmärchen!]
– Nein, das ist die Wahrheit. Das lässt sich sogar belegen.
[Beifall bei der Linksfraktion]
Jetzt stehen Sie da und benutzen dieses Instrument auch, wenn es ihnen nützt. Deswegen können wir auch gemeinsam darüber reden, was wir gegebenenfalls an Verfassung, Abstimmungsgesetz oder Bezirksverwaltungsgesetz ändern wollen. Wir haben die Änderungen mit großer Mehrheit vorgenommen. Wir haben uns auch versichert, dass wir evaluieren wollen, dass wir Erfahrungen sammeln und auswerten wollen und dann gucken, wie wir damit umgehen.
Ein paar Punkte, an denen man etwas ändern muss, sind schon deutlich geworden. Da ist einerseits die Spendenveröffentlichungspflicht. Sie ist in Ihrer Rede gar nicht als Problem aufgetaucht, Herr Gram! Wenn ich an Ihre gescheiterten Volksbegehren denke, die Sie durchsetzen wollten, habe ich meine Vermutung, warum das bei Ihnen nicht als Problem gesehen wird.
Da muss man was tun. Wir müssen an den Regelungen zur Zulässigkeit etwas ändern. Das Verfassungsgerichtshofurteil ist angesprochen worden. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage aufgeworfen worden, ob es nicht sinnvoll wäre, ein Beteiligungs- durch ein Zustimmungsquorum zu ersetzen. Das ist schon öffentlich diskutiert worden, und seitens meiner Fraktion ist – beispielsweise über die von den Grünen durchaus auch gelesene „taz“ – Offenheit signalisiert worden. Insofern stimmt der Eindruck nicht ganz, der hier erweckt wurde: Die Grünen haben da ein Problem entdeckt. Das erklären wir euch jetzt mal, und dann machen wir euch auch gleich einen Vorschlag, wie man das löst. – Das haben auch schon einige andere entdeckt, und die Offenheit, sich darüber zu verständigen und auseinanderzusetzen, ist gegeben. Das Problem ist bekannt, und deswegen gibt es auch die Bereitschaft zu einer entsprechenden Änderung.
Zwei Anmerkungen, warum dieser Antrag so trotzdem nicht zustimmungsfähig ist. Die erste: Ich bin dafür, dass wir uns an einen Tisch setzen und darüber reden: Wo ist der Änderungsbedarf, und was ändern wir? – Man sollte jetzt nicht die Nummer fahren, jede Woche mit einem Bruchstück zu kommen, das hier in den Raum zu werfen und dann jedes Thema für sich einzeln ein bisschen und jeder nach seinem Gusto zu diskutieren, sondern wir sollten uns zusammensetzen und versuchen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen – insofern dachte ich, die Grünen hätten aus den Erfahrungen der seinerzeitigen Änderung gelernt und würden hier nicht vorpreschen, sondern zu einer offenen Verständigung bereit sein –, und dann regeln wir die Dinge miteinander.
Zweitens: Das Quorum, das jetzt im Antrag vorgeschlagen wird, ist eine reale Hürdenerhöhung. Es gibt keine Bereitschaft meiner Fraktion, das mitzutragen. Wir wollen keine Hürdenerhöhung. Wenn überhaupt, dann ist das Zustimmungsquorum auf einem Niveau festzusetzen, wo nach den bisherigen Erfahrungen das Beteiligungsquorum eine Entsprechung hätte. Das ist das, was wir wollen. Darüber sollte man reden, und dann sollten wir uns auf einen gemeinsamen Antrag einigen. Wenn wir dafür eine Mehrheit hier im Haus finden, machen wir das mit.
Herr Gram! 25 Prozent sind natürlich inakzeptabel. Wir sind hier nicht in Bayern, sondern haben 300 000 Bürgerinnen- und Bürger in den Bezirken. Da ist bisher das Abendland nicht untergegangen. Weder bei Rudi Dutschke – das hat auch nicht so ganz geklappt – noch bei der Parkraumbewirtschaftung noch bei anderen Themen ist das Abendland bisher untergegangen. Die Hürden haben sich unseres Erachtens bisher bewährt. Deswegen sollte man sie nicht künstlich hochsetzen,
[Uwe Goetze (CDU): Hat er ja auch gar nicht gesagt!]
sondern an ihnen festhalten und um der Klarheit willen – da hat der Kollege Lux völlig recht – ein Zustimmungsquorum einführen, denn ich will, wenn ich da hingehe, natürlich auch wissen, was ich mit meiner Stimme anrichte, und nicht ins Blaue hinein entscheiden und möglicherweise noch dem Gegenteil dessen, was ich will, über die Hürde helfen. Das kann nicht der Sinn der Übung sein. Insofern möchte ich Offenheit. Lassen Sie uns darüber reden, und dann machen wir so ein Paket und ändern das. Vielleicht setzen wir uns gleich im Januar dafür zusammen.
[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]
Vizepräsidentin Karin Seidel-Kalmutzki:
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Lederer! – Herr Lux hat das Wort zu einer Kurzintervention. – Bitte!
Benedikt Lux (Grüne):
Danke schön, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Lederer! Sie haben recht, es gibt noch weitere Baustellen. Unter anderem arbeiten auch die Vorsitzenden der Bezirksverordnetenversammlungen an diesem Problem. Aber dieses Problem Stimmenklarheit ist dort noch nicht aufgeworfen worden, und ich dachte mir: In diesem Punkt haben wir einen Konsens, jedenfalls bei den Fraktionen, die das Problem verstanden haben, dass ein Ja eben ein Ja und ein Nein eben ein Nein sein soll. Diesen Zustand haben wir bei den letzten 27 Begehren nicht gehabt. Wir haben ein offenes Begehren, und es kann jederzeit passieren, dass etwa 11 Prozent der Leute hingehen und mit Ja stimmen, 5 Prozent der Leute hingehen und mit Nein stimmen. Dann sind die Nein-Leute von unserem unlogischen System betrogen worden. Ich finde, diesen Zustand können wir nicht weiter aufrechterhalten. Da habe ich Sie bei uns gesehen. Jetzt muss man sich noch einmal logisch fragen: Was ist dann das richtige Quorum? Da will ich auf Herrn Gram nicht weiter eingehen. Ich hoffe, Herr Gram führt sich unseren Gesetzentwurf noch mal zu Gemüte, damit man ernsthaft darüber reden kann.
Aber ich will noch einmal sagen: Weshalb die Zahl 10 Prozent? – Momentan haben Sie rein rechnerisch die Möglichkeit, mit 7,5 Prozent plus einer Stimme einen Bürgerentscheid zu gewinnen. Dieser rechnerisch unwahrscheinliche Fall wird in Zukunft nicht mehr möglich sein, weil ein Zustimmungsquorum von 10 Prozent plus einer Stimme erforderlich ist.
Aber ich sage Ihnen das Beispiel andersherum, und ich hoffe, damit die SPD-Fraktion gewinnen zu können: Sie werden in Zukunft auch einen Bürgerentscheid haben können, wo 10 Prozent plus eine Stimme mit Ja und nur 2 Prozent mit Nein stimmen. Das ist dann wiederum eine Erleichterung gegenüber dem jetzigen Zustand. Also: Wir haben auf beiden Seiten etwas erleichtert, und auf beiden Seiten nehmen wir in rechnerischen Konstellationen etwas weg. Das ist genau die Mitte. Wir stellen von Beteiligung auf Zustimmung um. Das ist das, was sein muss, damit die Bürgerin und der Bürger in diesem Land Klarheit über ihre Abstimmungsfragen haben. Abstimmungsfragen sollen kein Hütchenspiel sein. Sie sollen wissen, was sich darunter verbirgt, wenn sie ihre Stimmen abgeben, und ich denke, wir sollten auf dieser Grundlage zu einer Einigung kommen – und das sehr schnell – und nicht noch weitere Baustellen aufmachen.
[Beifall bei den Grünen]
Präsident Walter Momper:
Danke schön, Herr Kollege Lux! – Möchten Sie replizieren, Herr Kollege Lederer? – Dann haben Sie das Wort.
Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion):
In aller Kürze: Es gibt einen Haufen Probleme. Viele davon sind dringlich, die Frage der Spenden z. B., also: Wer manipuliert hier möglicherweise Volksentscheide oder Volksbegehren? Das ist auch eine dringliche Frage, denn auch da geht es um zentrale Punkte.
Ich habe ein Verfahren vorgeschlagen. Lassen Sie uns Anfang Januar uns zusammensetzen, lassen Sie uns eine Bestandsaufnahme machen, und dann können wir zügig zu einer Entscheidung kommen. Es ist ja richtig, dass das alles irgendwie drängt, aber es muss alles seriös bearbeitet werden. Es muss in diesem Hause jeweils eine entsprechende Zweidrittel- oder einfache Mehrheit her. Deswegen ist es sinnvoll, wenn hier nicht jeder noch eine Idee in den Raum wirft, sondern wenn wir erst einmal alles zusammentragen, wenn wir die Themen, die einigungsfähig sind, seriös bearbeiten und dann eine Entscheidung treffen.
Ich weiß, die Koalitionsfraktionen – da bin ich mir mit meinem Kollegen Dr. Felgentreu einig – sind zu einem solchen Verfahren bereit. Wir denken auch schon über Vorschläge nach. Den Antrag, der hier vorliegt, hätten wir auch schon zustande bekommen. Dann setzen wir uns zusammen und einigen uns, dann machen wir eine vernünftige Änderung und ziehen die ersten Schlussfolgerungen nach soundso viel Jahren direkter Demokratie in Berlin. Das ist doch der beste Weg, und dann geht das auch schnell über die Bühne. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das viel länger dauert als ein Verfahren im Rechtsausschuss.
[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]