Rede von Klaus Lederer zum Antrag der Gruenen "Berlin setzt sich ein gegen Korruption: Abgeordnetenbestechung wirksam bestrafen, Parteispenden neu regeln", Drs. 16/3325
Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Korruption höhlt die Regeln des sozialen und demokratischen Rechtsstaats aus und schadet der Funktionsfähigkeit des verfassungsrechtlich vorgegebenen politischen Systems. Und das ist kein Randproblem, lieber Kollege Gram. Insofern ist größtmögliche Transparenz staatlichen und wirtschaftlichen Handelns in allen gesellschaftlichen Bereichen die wirksamste Prävention gegen Korruption. Und das gilt auch im genuin politischen Bereich, also dann, wenn es Abgeordnete betrifft, wenn es das Parlament betrifft.
Fest steht auch, die Strafrechtsregeln in Deutschland, bezogen auf den Bereich der Abgeordnetenkorruption, sind unzureichend, und sie sind von Wertungswidersprüchen geprägt. Wir haben zwei verschiedene Normenbereiche im Strafgesetzbuch, das sind die §§ 331 ff., die die illegitime Beeinflussung von Amtsträgern unter Strafe stellen, und das sind auf der anderen Seite die §§ 229 ff. StGB, die die Lauterkeit des Wettbewerbs schützen. Sie gewährleisten jeweils einen effektiven und flächendeckenden Schutz.
Aber gegen die illegale Beeinflussung kommunaler und legislativer Mandatsträger gerichtete Strafrechtsnormen sind absolut unzureichend, und sie scheinen auch rein symbolisch zu sein. Wenn der Kollege Gram zitiert, wie viele Verfahren und Verurteilungen es in der Sache gegeben hat
[Andreas Gram (CDU): Gar keine!]
– genau! –, dann ist das Ausweis der Tatsache, dass es sich um rein symbolische Normen handelt. Denn der klassische Stimmenkauf ist das Einzige, was durch § 108e StGB unter Strafe gestellt ist, und der kommt de facto nicht vor. Insofern handelt es sich um ein Placebo. Da muss was passieren. Diese Norm § 108e StGB suggeriert einen Schutz vor Korruption, der so nicht existiert.
[Beifall bei der Linksfraktion]
Die Linke im Bundestag hat am 21. April des Jahres einen Antrag eingereicht, auch andere Parteien haben das gemacht. Der Antrag der Linken ist als Drucksache 17/1412 nachzulesen, mit dem Ziel, diese Lücke zu schließen. Wie im Antrag, den wir hier beraten, zutreffend festgestellt ist, ist dieses gesetzgeberische Handeln dringend geboten, einerseits durch die 2003 unterzeichnete UN-Konvention, auch wenn die Bundesrepublik sie nicht ratifiziert hat. Selbst China und andere Länder haben sie mittlerweile ratifiziert, es ist eigentlich eine Schande, dass Deutschland sie noch nicht ratifiziert hat. Zweitens ist das Handeln des Bundesgesetzgebers erforderlich, um den gegenwärtig ungeklärten Rechtsstatus kommunaler Mandatsträger endgültig zu klären. Der steht nämlich derzeit nicht fest.
Mithin tut Handeln not. Dafür kann und sollte Berlin sich im Bundesrat durchaus einsetzen, ebenso für eine klare und nachvollziehbare Regelung der Parteienfinanzierung, gern auch für eine absolute Spendenobergrenze für natürliche und juristische Personen.
Was wir damit allerdings nicht verhindern werden, das ist die schamlose und ganz offensichtliche Übersetzung von Kapitalinteressen in Politik, wie sie sich in dem Kuhhandel zur Laufzeitverlängerung der AKWs gegenwärtig darstellt. 100 Milliarden Rendite für abgeschriebene Atomkraftwerke, und im Gegenzug dazu vielleicht 10 Milliarden, wenn es hoch kommt, für die öffentlichen Kassen – das ist ein Riesenskandal. Aber das fassen wir mit Strafrechtsnormen überhaupt nicht, sondern das fasst man nur im politischen Raum und durch eine vernünftige Debatte über solche Fragen über eine entsprechende Skandalisierung.
Trotzdem muss man die entsprechenden Strafrechtsnormen ändern. Und was für den Bund gilt, gilt natürlich auch für Berlin. Damit komme ich zum zweiten Antrag, kann aber an vielem anknüpfen, was mein Kollege Christian Gaebler schon gesagt hat. Wenn es möglich ist, Interessenkonstellationen offenzulegen, die möglicherweise Indizien für illegitime Einflussnahme auf politische Entscheidungen und den politischen Prozess sind, dann sollten wir das auch machen. Wir haben allerdings in den letzten beiden Legislaturperioden an diesem Thema schon gearbeitet, auch fraktionsübergreifend. Und wir sind dann auf ein paar Probleme gestoßen: Wie gehen wir mit Freiberuflern um? Was machen wir angesichts der Sonderkonstellation Teilzeitparlament, wo wir ja wollen, dass die Kolleginnen und Kollegen arbeiten gehen? – Da muss man Lösungen finden, die dem gerecht werden. Da geht es mir ähnlich wie dem Kollegen Gaebler, auch wie Ihnen, Kollege Gram. Das muss man sich dann einmal sehr genau angucken, was da sinnvoll aus dem Deutschen Bundestag zu übernehmen ist. Aber ich sage ganz offen: Gegen eine Sanktionierung der Verletzung von Transparenzpflichten ist nichts einzuwenden.
[Beifall bei der Linksfraktion und den Grünen]
Abschließend muss ich an der Stelle noch mal sagen: Lieber Kollege Behrendt! Ja, Korruption im politischen Raum ist eine Form der Schwarzarbeit, und die gehört nicht nur an den Pranger, sondern man muss sich mit ihr auch auseinandersetzen. Aber was mich wirklich nervt, ist die für Ihre Partei reklamierte moralische Überlegenheit, und da muss ich noch nicht mal mit Herrn Ulrich kommen. Das hat jetzt auch mit Strafrecht gar nichts zu tun. Wie viele Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre der Grünen aus der rot-grünen Regierungskonstellation danach in Lobbyorganisationen und in Privatunternehmen angekommen sind und dort heute durch die Welt rennen und politische Netzwerkarbeit machen und nichts anderes,
[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]
da können Sie sich einfach mal den Zettel nehmen und durchkreuzen und mal abhaken. Und deswegen nervt mich der Eindruck, den Sie immer wieder verbreiten, dass die Grünen die Partei der besseren Menschen sind. Das sind Sie nicht! Wo Menschen in Versuchung kommen, da gibt es immer Einzelne, die tatsächlich dieser Versuchung auch erliegen. Dagegen muss man etwas tun. Das muss man in der Tat bereden, was dafür sinnvoll ist. Aber die Grünen sind nicht die Partei der besseren Menschen, sondern sie sind auch einfach nur eine Partei von Menschen wie viele andere hier im Saal.
[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]