Zurück zur Startseite
15.10.2009

Berlin ist die Hauptstadt direkter Demokratie

Rede von Klaus Lederer zur Aktuellen Stunde zur Verfassungsgerichtsurteil, welches das KiTa-Volksbegehren für zulässig erklärte. 53. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses

Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Czaja hat recht, in einer Koalition gibt es manchmal zu einzelnen Fragen unterschiedliche Sichtweisen und Nuancen. Ich habe mir aber sagen lassen, das sei in Koalitionen, an denen die FDP beteiligt ist, auch so. Das ist auch kein Problem. Auch in Fragen der direkten Demokratie gibt es in diesem Parlament hier und da unterschiedliche Sichtweisen, vielleicht auch manchmal Differenzen trotz weitgehender Übereinstimmung in der Unterstützung direkter Demokratie. Dagegen spricht nichts. Das macht Verständigung möglich, das führt zu Wettbewerb um besseren Lösungen. Allerdings unter zwei Voraussetzungen und zwar der, dass wir über die Sache reden und nicht vom Pferd, wie es in einzelnen Beiträgen der Fall gewesen ist, und zweitens der, dass wir bei den Fakten bleiben und uns nicht gegenseitig in die Tasche lügen. Das geht vor allem in Richtung von Frau Seibeld. Ich werde gleich noch erklären, weshalb.

Berlin ist die Hauptstadt direkter Demokratie. Nirgendwo sonst können die Bürgerinnen und Bürger derart umfangreich und weitgehend mitentscheiden und mitreden wie hier in Berlin. Wie Sie es auch drehen und wenden, es war die rot-rote Koalition, die diesen Weg eröffnet hat und niemand sonst. Es ist richtig, dass insbesondere in meiner Fraktion und meiner Partei – vor allem beim Kollegen Dr. Zotl und mir – es ein Herzensanliegen gewesen ist, dass Berlin mit einer rot-roten Konstellation einen solchen Weg geht.

[Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Mein Amtsbruder, Michael Müller, der gerade im Gespräch mit der neuen Senatorin und dem Regierenden Bürgermeister ist, hat vorhin zu mir gesagt: Du bist doch in diesen Fragen ein Überzeugungstäter. – Das stimmt schon, aber Überzeugungen sind ja nichts falsches, sie dürfen nur die Rationalität nicht verdrängen. Rationalität ist natürlich auch bei diesem Thema gefragt. Sie fängt damit an, sich zu fragen, was der Verfassungsgerichtshof in seinen Urteilen eigentlich klargestellt hat und was nicht. Danach lässt sich sachlich darüber diskutieren, dann sind auch Schlussfolgerungen möglich.

 Nicht geurteilt hat der Verfassungsgerichtshof, liebe Frau Kosche, darüber, ob eine Aufstockung des Kitaetats für eine Qualitätsverbesserung stattfinden muss oder nicht.

[Zuruf von den Grünen: Hat doch niemand behauptet! – Zuruf von Heidi Kosche (Grüne)]

Er hat stattdessen gesagt: Auch wenn ein Volksbegehren mit zum Teil erheblichen Kosten verbunden ist, resultiert daraus keine Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts, solange der Haushaltsplan des laufenden Haushaltsjahrs unangetastet bleibt. Daraus folgt für die Zukunft: Auch teure Konsequenzen aus Volksbegehren sind hinzunehmen und zulässig, weil die Verfassung sagt, Volksbegehren zum Haushaltsgesetz seien unzulässig – und nur diese.

Das ist dann schon ein Meilenstein, denn so weit ist ein Verfassungsgericht in Deutschland bislang nicht gegangen, nicht einmal das sächsische. Um es ganz deutlich zu sagen: Offenbar hat unser Berliner Verfassungsgerichtshof den Satz des Staatsrechtslehrers Helmut Ridder ernst genommen, nach dem in einer Verfassung nur das stehe, was in einer Verfassung tatsächlich steht: kein Hantieren mit Prinzipien, Doktrinen und Rechtsinstituten, sondern stringente Auslegung des Verfassungstextes.

Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion):

Nein! – Das ist juristisch mehr als respektabel, zumal Deutschland nicht auf eine direkt-demokratische Tradition zurückblicken kann und fälschlicherweise die unselige Nazizeit mit der direkt-demokratischen Verfassungstradition von Weimar in Verbindung gebracht wird.

Natürlich bringen erfolgreiche Bürgerbegehren mit großen Auswirkungen auf den Haushalt Probleme für den parlamentarischen Haushaltsgesetzgeber mit sich. Allerdings denke ich, dass erstens im Parlament viel Unsinn beantragt wird, ohne dass jemand auf die Idee gekommen ist, die Opposition oder den Parlamentarismus abzuschaffen, dass ein Lernprozess im Umgang mit direkter Demokratie in Berlin stattfindet – der Volksgesetzgeber ist erst drei Jahre alt, bis zur Volljährigkeit ist noch ein wenig Zeit – und dass die Haushaltsrelevanz von Entscheidungen bei den Berlinerinnen und Berlinern durchaus eine Rolle spielen wird. Ich glaube nicht, dass eine Initiative, die Geld ausgeben will, dafür immer sofort den Beifall der Berlinerinnen und Berliner oder gar eine Mehrheit bekommt, und es ist auch unsere Aufgabe – die des Parlaments, der Regierung und der Opposition – seine Rahmenbedingungen transparent zu machen, auch seine Spielräume zwischen Einnahmen und wenig beeinflussbaren Ausgaben. Auch das Parlament genießt keinen Schutz der Verfassung, was die Notwendigkeit unpopulärer Entscheidungen angeht. Es kann sein, wenn ein solches Volksgesetz durchgeht und damit die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts in Frage steht, dass das Parlament eine solche Entscheidung unter Umständen korrigieren muss. Das gehört auch zu direkt-demokratischer Politik dazu, dass der Haushaltsgesetzgeber einerseits und der Volksgesetzgeber andererseits in einem Balance- und Check-System sich gegenseitig in die Schranken weisen und sich korrigieren.

Änderungen daran scheinen mir nicht opportun, ich sage das ganz offen. Denn eine Erweiterung des Ausschlussgrundes auf die alte Fassung bringt wieder viel größere Rechtsunsicherheit mit sich und zwingt im Zweifel das Verfassungsgericht, Dinge zu tun, die es eigentlich nicht tun darf, nämlich politische Entscheidungen zu treffen. Man muss es sich einmal vorstellen: Was soll die verfassungsrechtliche Erheblichkeitsschwelle, von der früher immer die Rede gewesen ist, sein? Das eine Gericht sagt, bei 0,1 Prozent des Haushalts sei ein Volksbegehren unzulässig, das andere Verfassungsgericht sagt, dies sei bei 1,5 Prozent so. Das sind keine Kriterien und das lässt sich nicht juristisch entscheiden. In der Verfassung steht darüber nichts. Also finde ich es richtig, die Fassung, die wir eingeführt haben, zu nehmen und damit umzugehen. Es ist wichtig, dass derjenige, der eine Volksgesetzgebung initiiert, weiß, ob er es legal macht oder nicht. Dadurch ist die Fassung: Volksbegehren zum Haushaltsgesetz sind unzulässig, völlig in Ordnung, ausreichend und rechtssicher. Mit den Konsequenzen muss das Parlament umgehen, das ist nun einmal so – bei allen damit verbundenen politischen Problemen.

Insofern ist für mich das Urteil zum Kita-Volksbegehren ein notwendiger Schritt auf einem zu erwartenden und erforderlichem Klärungsprozess zur Reichweite unserer neuen Verfassungsnorm. Das ist überhaupt kein Problem. Damit kann man völlig unaufgeregt umgehen. Künftig wissen wir, inwieweit solche Volksbegehren zulässig sind oder nicht, das ist damit ein für allemal entschieden.

Nicht geurteilt hat der Verfassungsgerichtshof darüber, ob die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe offengelegt werden dürfen ohne dass damit gegen höherrangiges Verfassungsrecht verstoßen wird.

[Zuruf von Heidi Kosche (Grüne)]

– Liebe Frau Kosche, das hat er nicht getan. Zu meinem Bedauern, möchte ich fast hinzufügen, denn es ist bekannt, dass ich die 1999er Teilprivatisierung für eine der gravierendsten Fehlentscheidungen des schwarz-roten Diepgen-Senats halte und finde, dass die Verträge alle lesen können sollten.

[Zuruf von Ramona Pop (Grüne)]

Es steht eben nicht im Urteil – wie der Kollege Ratzmann vorhin gesagt hat –, dass der Senat Mauschelei und Intransparenz begangen hätte und das nicht zulässig sei. Dazu steht überhaupt nichts im Urteil, denn entschieden hat das Verfassungsgericht, dass der Senat wegen einer Veränderung, die wir im Abstimmungsgesetz vorgenommen haben, überhaupt nicht mehr prüfen darf, ob ein Initiative für ein Volksbegehren mit höherrangigen oder Verfassungsrecht konform geht oder nicht. Hier bitte ich auch um Ehrlichkeit im Haus. Diejenigen, die damals über die Verfassungs- und Gesetzesänderung verhandelt haben, wissen, dass wir die Prüfung zur Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht nicht gestrichen haben, weil wir sie nicht mehr wollten, sondern deshalb, weil wir sie für selbstverständlich hielten. Klar, dachten wir: Der Senat ist an Recht und Gesetz gebunden, der muss so etwas natürlich prüfen. Das war damals die Debatte im Kreis derjenigen, die über die Gesetze verhandelt haben.

Das haben wir nun davon. Das Verfassungsgericht hat daraus eine andere Konsequenz gezogen – durchaus mit beachtlichen Argumenten. Mich zumindest hat diese Konsequenz im ersten Moment überrascht.

[Dirk Behrendt (Grüne): Verloren!]

Ich war überhaupt nicht Beklagter, lieber Kollege Richter, das sollten Sie wissen. Das Parlament war nicht Beklagter, ich war nicht Beklagter

[Michael Schäfer (Grüne): Sie beklagen
sich nur immer selber!]

und offengestanden muss man sich die Frage stellen, wie man damit umgeht.

[Zuruf von den Grünen: Haben
eine Niederlage eingesteckt!]

Wenn die grünen Schreihälse fertig sind, würde ich gern fortfahren.

[Ramona Pop (Grüne): Dann ist es schneller vorbei!]

Man kann sich die Frage stellen, ob es sinnvoll ist – die Meisterin des guten Stils, Frau Pop – den Aufwand betreiben zu lassen, die Tippeltappeltour, möglicherweise eine Abstimmung, damit anschließend Senat oder Abgeordnetenhaus mit einem Viertel seiner Mitglieder zum Verfassungsgericht geht und ein solches Volksgesetz für nichtig erklären lässt. Ich halte das für ziemlichen Quatsch. Es ist gewiss nur begrenzt sinnvoll. Auch alle anderen Bundesländer kennen irgendeine Form der Präventivkontrolle in ihren Gesetzen und wir wollten sie eigentlich auch. Selbst „Mehr Demokratie“ hat mir am Tag nach der Urteilsverkündung am Telefon gesagt, das sei nun nicht ganz im Sinne der Erfinder gewesen.

Und wenn wir ehrlich sind, dann ist es auch nicht im Sinne der Erfinder gewesen. Mein Vorschlag wäre, hier eine Korrektur folgendermaßen, nicht mit der Rückkehr zur alten, weitgehenden Zulassungsprüfung durch den Senat, sondern eine neue Lösung, der Senat möge einfach nur feststellen, dass die formalen Voraussetzungen eines Volksbegehrens vorliegen, sonst nichts. Und der Senat ggf. analog dem abstrakten Normenkontrollverfahren ein Viertel der Mitglieder des Abgeordnetenhauses soll vorab mit aufschiebender Wirkung beim Verfassungsgerichtshof eine Rechtsklärung herbeiführen können, wenn es Zweifel an der Übereinstimmung mit höherrangigem oder Verfassungsrecht gibt. Das ist sinnvoll. Das können wir so machen. Dann wäre eine Rechtskontrolle möglich. Es würde nicht über Quatsch abgestimmt. Und am Ende wüssten die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie da hingehen und wenn es eine Mehrheit gibt, dann hat dieses Gesetz danach auch Bestand. Ich finde, in dem Sinne sollten wir diskutieren.

[Beifall bei der Linksfraktion –
Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Weitere Änderungen, die anstehen: Über die Transparenzregeln muss man nachdenken, wenn künftig dreistellige Millionenbeträge bewegt werden können, will ich wissen, welche Initiativen mit welchem Geld da eigentlich was bewegen wollen. Wir sollten bei den Bezirken das Zustimmungsquorum einführen. Das ist das, was wir machen sollen. In Bezug darauf, wie wir mit den konkreten Volksbegehren umgehen, hat der Kollege Felgentreu gesagt, wie die Fraktionen mit dem Kita-Volksbegehren umgehen. Ich will noch zum Wasservertrags-Volks­begehren sagen: Die Klärung, ob das rechtlich zulässig ist, was ich politisch will, ist mit diesem Urteil nicht geschehen. Wir haben eine Möglichkeit: Wir können als Parlament dieses Gesetz beschließen und den Senat sofort bitten, vor dem Verfassungsgerichtshof eine abstrakte Normenkontrolle darüber herbeizuführen, ob das zulässig ist oder nicht. Jedenfalls mit ein paar Floskeln aus dem 3. Semester, Herr Ratzmann, mit der Flucht ins Privatrecht und dergleichen allein ist es nicht getan. Wer sich der Form des Gesellschaftsrechts bedient, hat auch die Form des Gesellschaftsrechts einzuhalten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion –
Vereinzelter Beifall bei der SPD]

 

Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

Bevor ich Frau Kosche das Wort gebe, lassen Sie mich einer angenehmen Pflicht entsprechen. Unter uns weilen vier Stipendiatinnen und Stipendiaten, deren Stipendien das Abgeordnetenhaus für ein Jahr ausgegeben hat. Sie nehmen das erste Mal an einer Sitzung teil. – Seien Sie herzlich willkommen!

[Allgemeiner Beifall]

Bitte schön, Frau Kosche!

 

Heidi Kosche (Grüne):

Danke, Herr Präsident! – Herr Lederer! Sie haben mich ja eben in einer Art und Weise zum Kita-Volksbegehren zitiert, wie ich mich überhaupt nicht geäußert habe. Ich hätte von Ihnen als Parteivorsitzendem erwartet, dass Sie hier politisch auf dieses Urteil reagieren und sich vielleicht in dem Sinne äußern wie der Berliner SPD-Parteitag, der gesagt hat: Offenlegen, Gesetze machen und jetzt tun. Diese Politik hätte man vielleicht einmal erwarten können. Dass der Parteitag der SPD das eine und das andere will und hier niemand etwas tut, wissen wir auch. Das ist nun nicht der Fortschritt.

[Beifall bei den Grünen –
Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Aber dann zu sagen – – Ich will die Beispiele nicht aufzählen, wir sind beim Wasservolksbegehren. Ich spreche hier für den Berliner Wassertisch und sage: Legen Sie die Verträge offen! Herr Lederer, Sie sind Parteivorsitzender. Sie könnten auch so einen Beschluss in Ihrer Partei herbeiführen!

[Beifall bei den Grünen]

 

Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

Vielen Dank! – Dr. Lederer hat den Wunsch der Erwiderung.

 

Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion):

Herr Präsident! Liebe Frau Kosche! Ich habe Sie überhaupt nicht zitiert, ich wollte nur um Ihre Aufmerksamkeit bitten und habe deswegen Ihren Namen genannt, um Ihr Ohr zu gewinnen.

Der SPD-Parteitag hat beschlossen:

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, ein Gesetz einzubringen, das den Forderungen des Volksbegehrens ... entspricht.

Da sagte ich gerade, das wäre durchaus ein Vorschlag. Man kann darüber nachdenken, ob die SPD-Fraktion und wir das machen. Und dann stimmen wir alle dem zu. Ich habe aber auch gesagt, dass Sie nicht recht haben mit der Behauptung, in dem Urteil des Verfassungsgerichts stünde schon drin, das sei alles völlig mit höherrangigem und Verfassungsrecht vereinbar. Auch die SPD hat an dieser Stelle – tut mir leid, das muss ich an der Stelle einmal tun – in ihrem Beschluss noch ein bisschen zu lernen. Da steht nämlich auch:

Darüber hinaus soll die Partei eine öffentliche Debatte darüber führen, dass auch dann, wenn es zulässig ist, Regelungen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge zwischen Staat und Dritten privatrechtlich auszuge­stalten, dies nicht dazu führt, dass diese Rechtsgeschäfte den Bedingungen des öffentlichen Rechts entzogen werden. Die öffentliche Kontrolle muss auch in diesen Fällen gewährleistet bleiben.

Dazu muss ich sagen: Das ist rechtlicher Unfug. Wer sich für die Handlungsformen des privaten Rechts entscheidet, muss mit den Konsequenzen des privaten Rechts leben. Das ist nicht zu ändern. Man kann nicht einerseits das Privatrecht benutzen, sich aber innig wünschen, dass die Konsequenzen des Privatrechts nicht eintreten mögen, sondern die des öffentlichen Rechts. Das ist Quark. Deswegen muss man sich entscheiden, was man will. Und in dem Zusammenhang muss man sich dann auch entscheiden, ob man beispielsweise private Rechtsformen wählt, in denen man denen, mit denen man den Vertrag eingeht, einen gewissen Grundrechts- und Geheimnisschutz garantieren muss. Das ist ja das Problem bei Privatisierungen. Deswegen stehen wir ja gegen Privatisierungen. Deswegen sagen wir ja, wir wollen die öffentlichen Rechtsformen benutzen. Deswegen sage ich auch: Wir können das hier gern so machen. Aber die Rechtskontrolle werden wir trotzdem durchführen müssen. Und entgegen Ihrer Behauptung hat der Verfassungsgerichtshof bisher nichts unternommen. Er hat explizit gesagt: Das steht hier überhaupt nicht zur Debatte. Wer das prüfen will, der soll danach im abstrakten Normenkontrollverfahren noch mal zu uns kommen. – Darauf werden wir es jetzt wohl hinauslaufen lassen müssen, wenn wir es ernst meinen.

Die Position meiner Partei zu den Berliner Wasserbetrieben, zu ihrer Teilprivatisierung und zu den Verträgen, liebe Frau Kosche, die ist nicht nur bekannt, sondern die ist seit langen Jahren immer wieder dieselbe gewesen. Wir waren ja auch einmal zusammen beim Verfassungsgerichtshof, als es darum ging, dafür zu sorgen, dass die Abgeordneten dieses Hauses in die Verträge hineinschauen können. Dadurch, dass Sie versuchen, gebetsmühlenartig immer wieder Misstrauen und Falschinformationen in die Öffentlichkeit zu streuen, ändert sich nichts daran, dass wir eigentlich an dieser Stelle politisch an derselben Front kämpfen, für dasselbe eintreten. So ist das nun mal!

[Beifall bei der Linksfraktion]

Es gibt auch andere als die Grünen, die manchmal für vernünftige Dinge eintreten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion]