Rede von Klaus Lederer zum Antrag der FDP-Fraktion „Auswahl und Qualifizierung von Aufsichtsräten in Landesbeteiligungen professionalisieren!“, Drs 16/3320, in der 68. Sitzung des 16. Abgeordnetenhauses
Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Wegner! Metaphern sind Glückssache und Bilder manchmal nicht so glücklich, aber wenn Sie heute Abend von Ihrer Frau dafür ein Lob kriegen, dass Sie so eine schöne Rede gehalten haben, dann hat sich das für Sie jetzt schon gelohnt.
[Heiterkeit und Beifall bei der Linksfraktion – Emine Demirbüken-Wegner (CDU): Machen Sie es mal nach!]
Steuerung und Kontrolle von Landesbeteiligungen ist in den letzten beiden Legislaturperioden ein zentrales Thema in diesem Parlament gewesen. Mit viel Engagement haben sich insbesondere drei Fraktionen – sage ich an dieser Stelle bewusst –, z. T. mit unterschiedlichen Ansätzen, am Ende aber doch mit gemeinsamer Zielrichtung, diesem Thema immer wieder zugewendet. Ich sage es an dieser Stelle einfach nur mal, 2001, am Ende der Regierung Diepgen, war die Landschaft der öffentlichen Unternehmen in Berlin eine Trümmerlandschaft. Das ist das, was wir hier übernommen haben.
[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
Das war die Wirtschaftskompetenz Ihrer Partei, Prof. Wegner, denken Sie mal darüber nach!
Wir haben seitdem eine ganz gute Bilanz vorzuweisen. Die Beteiligungsverwaltung haben wir überhaupt erst wieder reorganisiert. Einen Beteiligungsausschuss haben wir hier eingeführt. Beteiligungsberichterstattung und Zielbilder haben wir eingeführt. Regelungen zur Inkompatibilität von Ämtern haben wir eingeführt. Corporate Governance Kodex haben wir hier eingeführt. Beteiligungshinweise sind durch diese Koalition eingeführt worden. Und wir haben für die finanzielle Stabilisierung der ökonomischen Situation in den öffentlichen Unternehmen gesorgt. Das ist eine Bilanz, die die Regierung Diepgen nicht ansatzweise vorzuweisen hatte, sondern genau das Gegenteil, eine Trümmerlandschaft haben Sie hinterlassen.
[Beifall bei der Linksfraktion]
Das ändert nichts daran – da komme ich jetzt auf den Kollegen Thiel –, dass, wo Defizite existieren, sie ausgeräumt werden müssen. Und wo man vernünftige Anregungen bekommt, sollten sie auch aufgegriffen werden. Darüber wird man zu diskutieren haben.
Es gibt, glaube ich, mehrere zentrale Probleme, die auch in der Verwaltungswissenschaft, in der Betriebswirtschaftslehre und der Juristerei immer wieder aufgerufen werden: Wie sichert man jenseits des fachspezifischen Blicks der einzelnen Senatsverwaltungen eine Gesamteigentümerstrategie des Landes Berlin? Das ist eine zentrale Frage. Zweitens: Wie gelingt es, die ökonomische Stabilität der öffentlichen Unternehmen mit der qualitativ hochwertigen Erbringung von Leistungen zu verbinden und dabei auch noch der sozialen Verantwortung gegenüber Stadt, Gesellschaft und Belegschaft nachzukommen? Die dritte Frage: Wie erreicht man es, über gute Informationen und Steuerungsinstrumente vorwegnehmende Kontrolle zu sichern, statt immer erst im Nachhinein auf Entwicklung und unternehmerische Entscheidungen reagieren zu können?
Das sind die zentralen Probleme. Darüber wird viel diskutiert. Es ist auch allen, die sich mit diesem Thema ein bisschen auskennen, klar, dass das nicht ohne Probleme zu regeln ist, sondern dass es zum Teil tief sitzende strukturelle Probleme sind, die in diesem Sektor immer wieder auftauchen. Deswegen brauchen wir Ideen, um die faktischen Lücken und Probleme, die bekannt sind, anzugehen.
Diese betreffen auch die personelle Steuerung der Unternehmen. Es gibt Managerialisierungstendenzen der Unternehmensleitungen. Es gibt eine größere Rolle fiskalischer als sachbezogener Zielsetzungen. Fiskalische Zielsetzungen sind immer leichter durchzustellen als sachbezogene Ziele. Das weiß auch jeder. Und es gibt die Schwierigkeiten des öffentlichen Eigentümers, Personal zu gewinnen, bei dem sich Kompetenz auf der einen Seite mit dem Ethos für die besondere Funktion öffentlicher Unternehmen auf der anderen Seite verbindet.
Insofern kann man sich dem Anliegen des FDP-Antrags überhaupt nicht verschließen. Ich glaube aber, dass das, was Sie derzeit anzubieten haben, entwicklungsfähig ist – um dies vorsichtig auszudrücken. Um es anders zu sagen: zum Teil Placebo, zum Teil sogar kontraproduktiv. Deswegen sollten wir das Thema im Ausschuss diskutieren und überlegen, was wir daraus gemeinsam machen können. Ich will zum Beispiel sagen, dass die Beteiligungshinweise in Anlage 2 selbstverständlich die Qualität von Aufsichtsratsmitgliedern in den Mittelpunkt für die Aufsichtratsmandatsübertragung stellen. Das Problem ist aber: Es geht nicht nur um betriebswirtschaftliche Kompetenz, sondern es muss auch fachbezogene Kompetenzen geben. Es muss auch bestimmte Kompetenzen im Umgang mit Personal in den öffentlichen Unternehmen geben und Diverses andere. Insofern wird es nicht so einfach sein, mehr hineinzuschreiben, als jetzt schon drinnen steht. Die Frage ist: Woher nimmt man die Leute, und wie besetzt man die Stellen?
Der nächste Punkt: Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, die Zahl der Aufsichtsratsmandate auf drei zu beschränken. Es wird im Einzelfall sinnvoll sein, Menschen nur drei Mandate zu geben. In einem anderen Fall wird es sinnvoll sein, wenn Menschen auch in fünf oder sechs Aufsichtsräten sitzen. Und wer will – ich tue es –, dass die Exekutive, die Exekutivspitze diese öffentlichen Unternehmen kontrolliert, dann sollen das nicht die Verwaltungsbeamten sein, sondern die politisch verantwortlichen Senatoren. Man kann sich die Frage stellen, ob in jedem Aufsichtsrat drei Senatoren sitzen müssen. Das wird man diskutieren können. Wichtig ist es aber, dass man sich im Senat auf eine generelle Eigentümerstrategie einigt.
Der Vorschlag einer qualifizierten ständigen Ausbildungspflicht ist Unsinn. Denn wir werden manchmal Leute haben, die so hohe Kompetenzen haben, dass sie das auf einer „Pobacke absitzen“. Diese dorthin zu schicken, hieße, sie zu verprellen. Denn sie würden sagen: Wenn ich dann auch noch dreimal im Jahr irgendwo eine Woche lang den ganzen Tag herumsitzen muss, ist mir meine Zeit für ein ehrenamtliches Engagement zu schade.
Insofern sollten Sie mit dem Antrag auch nicht die Illusion schüren, dass wir mit zwei, drei oder vier kleinen Änderungen alle Probleme gelöst bekommen. Das ist wahrscheinlich nicht so.
Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:
Entschuldigung! Sie sind am Ende der Redezeit!
Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion):
Ja, ich weiß! – Es reicht auch nicht, einfach das Aktiengesetz oder das GmbH-Gesetz vorzulesen, lieber Professor Wegner! Man muss sich in die Probleme hineinversetzen. Man muss vernünftige Lösungen entwickeln, und dann muss man handeln – wie dies Rot-Rot seit neun Jahren tut.
[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]