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10.02.2011

Pro und Contra zum Wasserentscheid

Im ND vom 10. Februar 2011 geht es nochmal um die unterschiedlichen Positionen zum Wasser-Volksbegehren:

Contra

»Wir Berliner wollen unser Wasser zurück!« Würde darüber am Sonntag abgestimmt, könnte das Kreuz nur bei »Ja!« gesetzt werden! PDS und LINKE haben seit 1999 die skandalöse Teilprivatisierung der Wasserbetriebe durch CDU und SPD am konsequentesten bekämpft. Aber darüber wird nicht abgestimmt. Zur Entscheidung steht ein Gesetz, das die Offenlegung der Privatisierungsverträge bewirken soll. Nur: Diese Verträge sind im November 2010 offengelegt worden, komplett und ohne Hintertür. Das war ein gemeinsamer Erfolg der LINKEN und des Wassertischs. Ohne breite öffentliche Debatte hätten wir der SPD das neue Informationsfreiheitsgesetz im Juli 2010 nicht abringen können, das – bundesweit einmalig – Geheimverträge in der Daseinsvorsorge verbietet und die Offenlegung rechtlich ermöglichte...

Zurückkaufen von Klaus Lederer 

 

Pro

Erst der Volksentscheid garantiert, dass alle Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden offengelegt werden. Entscheidend ist die Unwirksamkeitsklausel, nach der nicht offengelegte Rechtsdokumente unwirksam werden. Eine solche Rechtsfolge ist im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezeichnenderweise nicht vorgesehen! Die Politik behauptet, diese Unwirksamkeitsklausel ist angeblich verfassungswidrig. Das IFG hingegen sei rechtssicher!...

Offenlegen von Thomas Rudek