Zeitung »Neues Deutschland«
Von Marian Krüger und Klaus Lederer
Alle Jahre wieder grüßt das Murmeltier und der Umzug aller Bundesministerien nach Berlin wird vorgeschlagen. Diesmal war es Harald Ringsdorf (SPD), der sich damit im Rahmen der Debatte um eine Reform des Föderalismus zu Wort meldete. In der Tat kann man sich nur wundern, warum auch nach dem Berlin-Beschluss des Deutschen Bundestags die Republik in verwaltungsmässiger Hinsicht immer noch zwei Hauptstädte hat. Wer hier stutzt, kann es schwarz auf weiß im Berlin Bonn-Gesetz nachlesen: Alle Ministerien werden verpflichtet, zwei Dienstsitze zu haben, einen an der Spree und einen am Rhein. Im übrigen gilt, dass der größere Teil der Arbeitsplätze der Ministerien in Bonn zu verbleiben hat. Wenn Ringsdorf jetzt sagt, damit muss Schluß sein, dann wollen wir nicht widersprechen, sondern nur erinnern: Es waren maßgeblich Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion, die 1994 in trauter Einheit mit ihren CDU-Kollegen genau dies beschlossen haben. Der Grund für die merkwürdige Konstruktion des Berlin-Bonn-Gesetzes besteht doch gerade in dem politischen Deal, den die Nordrhein-Westfalen-Lobby im Bundestag durchgesetzt hat: Laßt die Minister an die Spree ziehen, aber Hälfte der Mitarbeiter bleibt hier; und wenn Berlin schon Hauptstadt wird, dann erhält Bonn den Status der "Bundesstadt". Die Bundesstadt Bonn hat per Gesetz Anspruch auf Förderung als Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturstandort, als Standort internationaler Organisationen. Innerhalb von 10 Jahren erhielt Bonn dafür etwas mehr als den Gegenwert seines kompletten Etats. Berlin hingegen zahlte unterm Strich Jahr für Jahr Millionen für Hauptstadtaufgaben dazu. Allein bei den hauptstadtbedingten Sicherheits- und Polizeiaufgaben sind es ca. 100 Mio. Nun ist dem Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (PDS) zuzustimmen, wenn er sagt: "Darüber zu rechten, ob die Konditionen des Bonn-Berlin-Gesetzes zu vorteilhaft für Bonn gewesen sind und zu nachteilig für Berlin, führt nicht weiter. Der Kompromiss wurde ausgehandelt und beschlossen." Wenn dieser Kompromiss jetzt zur Disposition gestellt werden soll, dann fragen wir: Wem nützt es? Berlin würde durch den Umzug der Zweitdienststellen eine Menge gewinnen: Einige tausend neue Arbeitsplätze, mehr Wirtschafts- und Steuerkraft. Ein mindestens zweistelliger Millionenbetrag jährlich für den Landesetat. Gut. Der neue Dienststellentransfer an die Spree würde den Steuerzahler dagegen einmalig einige Milliarden kosten, und laufend neue finanzielle Kompensationen für NRW. Der Bundesstaat als Ganzes würde damit einen sehr hohen Preis zahlen, von dem viele fragen werden, ob dies nötig ist. Aber hat das im Haushaltsnotstand befindliche Berlin überhaupt eine andere Wahl, wenn eine solche Entscheidung anstehen sollte? Nein. Wir müssen im Landesinteresse Vorschläge, die die Berliner Finanzbasis bessern, stützen. Allerdings geht es um mehr: Ein möglicher Umzug der verbliebenen rheinischen Dependancen der Bundesregierung ändert nichts am Haushaltsnotstand, aus dem sich das Land nicht ohne gesamtstaatliche Finanzhilfen befreien kann. Das ist die neue Berlinfrage. Und elf andere Bundesländer, darunter auch das von Harald Ringsdorf geführte, haben sie auch schon für sich beantwortet: Sie haben sich gemeinsam an das Bundesverfassungsgericht gewandt, Berlins Klage auf Sanierungshilfen zurückzuweisen, weil Berlin seine Ausgaben nicht genug gekürzt habe. Und Teil der neuen Berlinfrage ist, dass die Stadt aus dem Funktionsgewinn als Hauptstadt eben nicht die Finanzkraft generiert, um ihre Aufgaben in Wissenschaft, Bildung und Kultur sowie in der sozialen Daseinsvorsorge auf dem bisherigen Stand zu gewährleisten. Zugleich erwartet die Republik jedoch, dass Berlin den Aufgaben der gesamtstaatlichen Repräsentation unabhängig vom realexistierenden Haushaltsnotstand und seinen Auswirkungen auf die soziale Balance und der Leistungsfähigkeit der Metropole nachkommt. Ein Ausweg aus diesem Dilemma besteht nicht der verkürzten Perspektive, in der der Verzicht der Region Bonn auf die Zweitsitze im Zentrum steht, sondern in einer rechtlichen Gleichstellung zwischen Berlin und Bonn. Das heißt Berlin sollte, ebenso wie Bonn, einen gesetzlichen Anspruch auf die Förderung als Wissenschafts- und Kulturstandort erhalten.