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Tätigkeiten

 
Der Abgeordnete

Meine wirtschaftliche Lebensgrundlage besteht in den Einkünften aus meinem Abgeordnetenmandat. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses erhalten als sogenannte Halbtagsparlamentarier Diäten, deren Höhe das Landesparlament aufgrund einer jährlichen Empfehlung der aus Nichtabgeordneten bestehenden, unabhängigen Diätenkommission selbst beschließt. Seit Jahren hat das Abgeordnetenhaus mit Blick auf die Haushaltsnotlage Berlins – zum Teil entgegen den Empfehlungen der Unabhängigen Kommission – auf eine Anhebung der Diäten verzichtet. Das halte ich für richtig. Ein Grund zum Klagen ist das allerdings nicht:

Den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses wird ein monatlicher Grundbetrag in Höhe von 3.233 € brutto gezahlt. Hinzu kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe von 994 €. Da ich keine hervorgehobende Funktion in der Fraktion ausübe, erhalte ich auch keinerlei Funktionszulagen aus dem Etat der Fraktion. Steuerrechtlich sind die Abgeordneten wie freiberuflich Tätige eingestuft. Durch die Zahlung der Aufwandspauschale kommt allerdings die Geltendmachung steuerlich wirksamer Nachteile (Fahrkosten, Bürokosten, Werbekosten und ähnliches) nicht in Betracht. Steuern und sonstige Ab- bzw. Ausgaben (etwa meine Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung, bei der ich freiwillig versichert bin) gehen vom Grundbetrag ab. Von meinen Einkünften als Parlamentarier zahle ich monatlich knapp 500 € an Spenden und Beiträgen an meine Partei. Mitunter unterstütze ich nach meinen Möglichkeiten Initiativen und Projekte, die ich für wichtig und richtig halte.

Grundsätzlich stehe ich für eine Reform der Abgeordnetenvergütung ein. Die Diäten sollten ursprünglich die unabhängige Ausübung der Abgeordnetentätigkeit sichern. Heute gleicht das Abgeordnetenmandat – trotz des Berliner Status eines Halbzeitparlaments – mehr denn je einem Beruf, der für eine gewisse Zeitdauer ausgeübt wird. Ich halte es für richtig, ein Parlament als Vollzeitparlament zu betreiben, was nicht zwingend mit einer Verdoppelung der Diäten einher gehen sollte. Ich halte die Mitglieder mancher Landtage, des Bundestages und auch des Europaparlaments für überbezahlt. Außerdem sollten Abgeordnete, wie viele andere Menschen auch, den regulären Sozialversicherungspflichten unterliegen. Dies stärkt die auf Solidarität verschiedener Einkommensgruppen beruhenden Sozialsysteme und erhöht die Unabhängigkeit des Einzelnen vom Mandat und damit auch von der Partei, für die sie oder er kandidiert. Allerdings erscheint dies gegenwärtig in Deutschland nicht durchsetzbar zu sein.

 
Der Rechtsanwalt

Neben dem Abgeordnetenmandat bin ich Rechtsanwalt in der Kanzlei Hummel.Kaleck. Ich finde es wichtig, als Parlamentarier auch mit dem echten Leben in einer praktischen Berufsausübung verbunden zu sein. Aus Gründen meines Berufsrechts bin ich auch nicht befugt, mögliche Einkünfte offen zu legen, da sich daraus Rückschlüsse auf eventuelle Mandatsverhältnisse ableiten ließen. Dies halte ich für richtig. Die parlamentarische Arbeit lässt natürlich nur wenig Zeit für die Anwaltstätigkeit – das Mandat im Abgeordnetenhaus hat Vorrang. Ich bin nicht darauf angewiesen, mich mittels meines Anwaltsberufs zu ernähren. Aber ich habe jederzeit die Möglichkeit, von meinem Abgeordnetenmandat Abstand zu nehmen, ohne den Fall in das soziale Nichts befürchten zu müssen. Das erhöht meine Unabhängigkeit von den politischen Strukturen und Instanzen, aber auch deren Unabhängigkeit von mir. Wenn meine Partei oder meine Wählerinnen und Wähler mich „satt haben", könnten sie sich meiner entledigen, ohne dass ich damit existenziell gefährdet bin. 

Der Landesvorsitzende

Der Landesvorstand fasst jeweils zum Beginn seiner Amtsperiode einen Beschluss darüber, welche Ämter hauptamtlich ausgeübt werden. Anfang 2009 beschloss er, dass die Tätigkeit als Landesvorsitzender gemäß den Tarifbestimmungen der Partei DIE LINKE bezahlt wird. Da ich zugleich ein Mandat als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhaus habe, das dem Status nach ein Halbtagsparlament ist (s.o.), wurde festgelegt, dass für die Ausübung (und Entlohnung) des Landesvorsitzes eine halbe Stelle zugrunde zu legen ist.

 
Ausschluss von Interessenskonflikten 

Als Abgeordneter wie auch als Anwalt bin ich unabhängiger Interessenvertreter und in meinen Entscheidungen frei. Um mögliche Interessenskonflikte zwischen beiden Tätigkeiten bereits im Ansatz auszuschließen, habe ich mir es zum Prinzip gemacht, dass ich als Anwalt keine Fälle und Mandate annehme, bei denen die Möglichkeit besteht, dass ich später im Parlament damit befasst werden könnte. Ich wäre sonst als Anwalt weiter meinem Mandanten verpflichtet und in meiner Entscheidung als Parlamentarier nicht mehr frei und unabhängig. Als Rechtsanwalt bearbeite ich deswegen zum Beispiel keine Fälle, bei denen Berliner Behörden oder landeseigene Unternehmen auf der einen oder der anderen Seite beteiligt sind. Ich vertrete, solange ich im Abgeordnetenhaus sitze, auch keine Mitarbeiter von Berliner Landesbehörden. Nicht zuletzt ist mir dies auch wichtig, um schon den Anschein zu vermeiden, ich könnte zu Rücksichten auf die Interessen Dritter, z. B. von Wirtschaftsunternehmen oder Lobbyorganisationen, verpflichtet sein. Dies lässt sich nach meinem Verständnis mit der Unabhängigkeit des Parlamentsmandats nicht vereinbaren.