Zurück zur Startseite
28. Juni 2010 Landesvorstand

Transparenz bekommt Vorrang vor privaten Interessen

Zur Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), erklärt der Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE Berlin, Klaus Lederer:

Der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses hat heute eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beschlossen, wonach zukünftig die vollständige Geheimhaltung von Verträgen in relevanten Daseinsvorsorgebereichen verboten ist. Damit wird das öffentliche Interesse an Transparenz, insbesondere in Monopolbereichen wie Wasser und Abwasser, gegenüber den privaten Interessen an der Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erheblich gestärkt. Verträge sind vom Grundsatz her so umfassend wie möglich offen zu legen. Vertraulichkeiten müssen begründet und gegenüber dem öffentlichen Interesse an Transparenz abgewogen werden.

Mit der Novelle geht Berlin wieder einmal mit gutem Beispiel voran und zieht eine weitere wichtige Lehre aus der Vergangenheit. Transparenz zwingt auch zu öffentlicher politischer Debatte um das Für und Wider von Privatisierungsvorhaben in Monopolbereichen. Wenngleich DIE LINKE für öffentliche Kontrolle zentraler städtischer Infrastrukturen anstelle ihrer Privatisierung steht, wird mit der Novellierung ein politisches Anliegen verwirklicht, das uns sehr wichtig ist. Denn Transparenz kann Fehlentscheidungen vorbeugen.

Mit dem neuen Gesetz reagiert die Koalition zusammen mit den Grünen insbesondere auf den Fall der teilprivatisierten BWB 1999, dessen rechtliche Grundlagen nach wie vor vollständig vertraulich sind. Verhandlungen mit den privaten Anteilseignern Veolia und RWE zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge scheiterten bislang an der Vertraulichkeitsklausel und dem Willen der beiden Konzerne. Dem Senat wird durch das Parlament auferlegt, mit den privaten Anteilseignern der BWB in den nächsten Monaten die vollständige bzw. weitestgehende Veröffentlichung der Verträge auf Grundlage des neuen Gesetzes zu verhandeln.

Die IFG-Novelle nimmt das auch vom Volksbegehren Wassertisch verfolgte Anliegen auf breiterer Basis und im bundesrechtlich möglichen Rahmen auf. DIE LINKE sieht sich hier in ihrer Zielrichtung, die öffentliche Kontrolle und demokratische Steuerung von wichtigen Daseinsvorsorgeleistungen zu sichern, unterstützt und bekräftigt. Am Donnerstag soll das Abgeordnetenhaus das Gesetz verabschieden.