Am 13. Februar 2011 findet der Volksentscheid »Wir Berliner wollen unser Wasser zurück« statt. Dabei soll über einen Gesetzentwurf für die vollständige Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge über die Berliner Wasserbetriebe (BWB) entschieden werden. Das mutet seltsam an, da die Verträge seit November 2010 für jede und jeden einsehbar sind. Da zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits über eine Viertelmillion Unterschriften bei der Landeswahlleiterin eingereicht waren, hatte das Verfahren einen Stand erreicht, der das Stattfinden des Volksentscheids rechtlich vorschreibt.
DIE LINKE. Berlin, die seit 1999 sowohl für die Offenlegung der Verträge als auch die Rückabwicklung der Teilprivatisierung eingetreten ist und eintritt, hat das Anliegen der Initiative zwar von Anfang an begrüßt, jedoch ebenso lange auf gravierende Mängel des zur Abstimmung stehenden Gesetzes hingewiesen:
Das erste der beiden zentralen Anliegen des Volksentscheides lautet: »Alle bestehenden und künftigen Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe sind mit Ausnahme personenspezifischer Daten vorbehaltlos offenzulegen.« Das ist erfolgt. Die rot-rote Koalition ist sogar noch weiter gegangen: sie hat gemeinsam mit den Grünen im Juli 2010 eine Gesetzesveränderung vorgenommen, die die Transparenzpflicht für sämtliche Verträge in den zentralen Berliner Bereichen der öffentlichen Ver- und Entsorgung insgesamt, nicht nur für die Wasserwirtschaft, vorschreibt. Dieses Gesetz ist bundesweit einmalig, und, wie der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, festgehalten hat, »ein Modell für die Bundesrepublik. Es ist zu hoffen, dass der Bund und die Länder (…) diesem Beispiel bald folgen.« Damit ist auch in der Daseinsvorsorge insgesamt in Berlin bereits weitaus mehr erreicht, als der Wassertisch fordert. Er ist in gewisser Weise »Opfer seines eigenen (Mit-)Erfolges« geworden, denn durch die öffentliche Aufmerksamkeit und den Druck, den er mit dem Volksbegehren entfaltete, konnten die Widerstände gegen eine Veröffentlichung bei den privaten Anteilseignern (wie auch bei Teilen unseres Koalitionspartners) überwunden werden.
Das neue Informationsfreiheitsgesetz hat den Senat in die Lage versetzt, eine rechtssichere Offenlegung der Verträge gegenüber RWE und Veolia durchzusetzen. Im November 2010 wurden die Verträge dann vollständig im Internet veröffentlicht. Sie beinhalten sämtliche vertragliche Übereinkünfte, die zwischen den privaten Investoren und dem Land Berlin abgeschlossen worden sind. Die Grundlagen für die Kalkulation der Wasserpreise, nämlich das Betriebegesetz, die Wassertarifverordnung, die Verordnung über die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe, sind ohnehin bereits für alle Berlinerinnen und Berliner öffentlich gewesen. Die Berliner Wasserbetriebe haben zudem ein Kalkulationshandbuch über die Wasserpreise herausgegeben. Bekannt ist daher schon jetzt bereits mehr, als der Volksentscheid offengelegt wissen wollte.
Es ist damit schwierig geworden, zu erklären, welchen Sinn der Entscheid jetzt noch haben soll. Wir schreiben es dieser Argumentationsnot zu, dass der »Wassertisch« jetzt nebulös andeutet, dass eventuell doch nicht alle Dokumente veröffentlicht worden seien. Das sind Spekulationen und Unterstellungen, es gibt dafür keinen belastbaren Hinweis. Wenn, wie behauptet, bis heute nicht alle Verträge, Beschlüsse, Nebenabreden offengelegt sind, und wenn, wie behauptet, die Verträge juristisch anfechtbar wären, warum beschreiten die Initiatoren dann nicht den Rechtsweg? Über einen Antrag nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz und notfalls gerichtliche Erzwingung kann bereits jetzt die Herausgabe aller vermeintlich unveröffentlichten Unterlagen durchgesetzt werden. Ein entsprechender Antrag liegt nicht vor. Was soll also nach Ansicht der Initiatoren bislang nicht veröffentlicht worden sein? Und was ist jetzt das Ziel des Volksentscheides?
Bleibt eigentlich nur noch das zweite zentrale Anliegen: die Rekommunalisierung. Auch dieses Ziel teilt DIE LINKE in Berlin. Nur: die Rekommunalisierung ist mit der Offenlegung der Verträge nicht gekommen. Und sie würde auf beim Erfolg des Volksentscheides nicht kommen. Der »Wassertisch« sagt: Die Verträge »bedürfen einer eingehenden öffentlichen Prüfung und Aussprache unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen und der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Sie sind unwirksam, wenn sie nicht im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen und offen gelegt werden«. Im Klartext heißt das: Verträge sollen unwirksam werden, wenn sie nicht im Sinne eines Gesetzes abgeschlossen wurden, das es zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge nicht gab.
Ob es uns nun gefällt oder nicht: Ein Gesetz, was die Nichtigkeit der Verträge 12 Jahre später und rückwirkend an Bedingungen knüpft, die 1999 zwischen den Vertragspartnern genau gegenteilig vereinbart waren, ist verfassungswidrig und nicht geeignet, die Verträge aufzulösen und eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung, wie der Wassertisch sagt, »bürgernah und kostengünstig«, zu ermöglichen. Es vermittelt außerdem den falschen Eindruck, es fehle uns am politischen Willen, einfach durchzusetzen, was einfach so durchzusetzen ginge. Aber der Kern des bürgerlichen Rechts ist die Vertragsfreiheit. Berlin hätte 1999 diese Verträge nicht abschließen müssen. Jetzt kann es sich aber nicht folgenlos aus ihnen verabschieden. Auf diesem Weg funktioniert es nicht.
Ein erfolgreicher Volksentscheid liefe daher vermutlich darauf hinaus, dass er folgenlos bleiben würde. Zum einen, weil die mit dem Gesetzentwurf angestrebte Offenlegung der Verträge bereits erreicht ist, zum zweiten, weil die Rückabwicklung auf einem solchen Wege rechtlich nicht durchsetzbar ist. Das Verfassungsgericht würde die Verfassungswidrigkeit eines solchen Gesetzes feststellen müssen. Damit sind die Widersprüche des Volksentscheids umrissen: Wir teilen das Anliegen, halten das vorgeschlagene Gesetz aber für untauglich. Zur Abstimmung am 13.02. steht aber das Gesetz, nicht das Anliegen. Angesichts der hohen Erwartungen, die die InitiatorInnen wecken, besteht die Gefahr, dass die anschließende Enttäuschung sich in Passivität und gegenseitige Schuldzuweisungen niederschlägt. Das kann die Mobilisierung zum einen bei künftigen Volksentscheiden, aber auch in der weitergehenden Auseinandersetzung um die Rekommunalisierung erschweren.
Die Verträge lassen sich nicht juristisch austricksen, sondern müssen politisch bekämpft werden. Deshalb wird weiterhin Druck gemacht werden müssen. Schon jetzt sind Verhandlungen des Senats mit RWE und Veolia im Gange. Es ist aber zu befürchten, dass beide Konzerne ihre Hoffnung auf den 18. September 2011 setzen, zumal ihre Ansprüche in den laufenden Verträgen gut abgesichert sind. Insbesondere die Grünen haben inzwischen immer wieder deutlich gemacht, dass sie die Teilprivatisierung der BWB weiterhin zu akzeptieren bereit sind. Wir Linken meinen: Der Rückkauf der Anteile, mindestens aber eine Neuverhandlung der Verträge mit den privaten Anteilseignern, ist der richtige Weg. Er ist steiniger und schwieriger zu gehen, aber er verspricht einen sicheren Erfolg und langfristig stabile und sogar sinkende Wasserpreise, bei einem modernen, demokratisch kontrollierten öffentlichen Wasserunternehmen.
Wir stehen jederzeit bereit, gemeinsam mit allen Berlinerinnen und Berlinern über Erfolg versprechende Möglichkeiten nachzudenken, wie wir unser Ziel erreichen können. DIE LINKE hat bereits von Anfang an auf die schädlichen Folgen der Teilprivatisierung für die Preisentwicklung bei der Wasserversorgung der Berlinerinnen und Berliner hingewiesen. Sie hat, auch seit 2002 in einer rot-roten Koalition in unserer Stadt mitregiert, die permanente Suche nach Wegen angemahnt, diesen Fehler der schwarz-roten Diepgen-Regierung zu korrigieren. Für uns hieß das: alle rechtssicheren Möglichkeiten des Rückkaufs von Anteilen immer wieder zu prüfen und vor allem, von RWE und Veolia Verhandlungen darüber zu fordern, wie die Preise langfristig stabil gehalten werden können, ohne dabei die notwendigen Investitionen in Infrastrukturen und Wissen zu vernachlässigen. Dieses Ziel wurde auf unseren Druck hin auch in die Koalitionsvereinbarung zwischen der Partei DIE LINKE und der SPD aufgenommen. Dennoch ist dieser Kampf kein Selbstlauf. Nach wie vor gibt es starke Interessen daran, die jetzige Lage beizubehalten. Deshalb müssen wir weiterhin darüber nachdenken, wie der Druck auf die Privaten erhöht und innerhalb der Koalition die Bereitschaft zur ernsthaften Auseinandersetzung mit den privaten Anteilseignern gestärkt werden kann. Hier sollten wir alle Energie hinlenken.