Anlässlich der erneuten Denunziation, Wirtschaftssenator Harald Wolf betreibe gegenüber den Wasserbetrieben ein »doppeltes Spiel«, erklärt der Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE. Berlin, Klaus Lederer:
Als Aufsichtsratsvorsitzender und Senatsmitglied ist Harald Wolf nicht nur dem Unternehmenswohl der BWB verpflichtet, sondern auch der Wahrung der Interessen Berlins und der Berlinerinnen und Berliner. Die Berliner Wasserbetriebe erbringen Leistungen der Wasserwirtschaft in hoher Qualität. Das ist nicht zuletzt der guten Arbeit der Beschäftigten im Unternehmen zu verdanken.
Die hohen Wasserpreise in Berlin sind aber nicht den tatsächlichen Kosten dieser Leistungen geschuldet. Die Kostenparamenter der BWB unterscheiden sich nicht signifikant von denen anderer Wasserunternehmen in großen Städten wie Hamburg, Köln oder München. Preistreibend in Berlin sind die »kalkulatorischen Kosten«, die seit der Teilprivatisierung an RWE und Veolia 1999 weit über dem erhoben werden, was in rein öffentlichen Unternehmen üblich ist. Das treibt die Wasserpreise in Berlin »künstlich« in die Höhe. Die Berlinerinnen und Berliner zahlen dadurch vermittelt die sprudelnden Gewinne der Eigentümer.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 hat sich eine Möglichkeit ergeben, diese preistreibende Praxis der BWB zu beenden, ohne dass Berlin für die bei RWE und Veolia entstehenden Profitverluste einzustehen hat. Berlin hat die Pflicht, die Einhaltung von Bundesrecht, auch kartellrechtlicher Maßstäbe, gegenüber den BWB durchzusetzen. Das ist gerade die Aufgabe des Wirtschaftssenators, auch in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender. Wenn Harald Wolf nun ernsthaft daran arbeitet, den Sachverhalt zu klären und die Anwendbarkeit der Preismissbrauchsvorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) prüfen lässt, dann tut er genau das, wozu er gesetzlich verpflichtet ist.
Bodenloser Unfug wird durch permanente Wiederholung nicht zur Wahrheit. Die erneuten Angriffe und Rücktrittsforderungen als Aufsichtsratschef der BWB, diesmal von Grünen-Fraktionschef Ratzmann, weise ich zurück. Sie offenbaren ein schon peinliches Maß an Inkompetenz und Ignoranz des führenden Vertreters einer Partei, die sich als Regierungspartei für Berlin empfiehlt. Herrn Ratzmann empfehlen wir, sich endlich mit den Beziehungen zwischen den teilprivatisierten Wasserbetrieben und dem Land Berlin vertraut zu machen. Ich stelle Herrn Ratzmann gern ein Exemplar des Berliner Betriebegesetzes zur Verfügung, das die Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder festschreibt.