Zurück zur Startseite
10. August 2011 Landesvorstand

Erwiderung an den RBB

Gründe für die Auswahl bei den TV-Duellen sind nicht tragfähig

Der stellvertretende Intendant des Rundfunks Berlin-Brandenburg, Hagen Brandstäter, hatte in einem Schreiben vom 2. August 2011 gegenüber dem Landesvorsitzenden der LINKEN, Klaus Lederer die Gründe dargelegt, die aus Sicht des RBB für die Organisierung von zwei »TV-Duellen« sprechen, in denen Renate Künast und Frank Henkel jeweils gegen Klaus Wowereit antreten und erläutert, weshalb man eine Berücksichtigung des Spitzenkandidaten der LINKEN, Harald Wolf, für verzichtbar hält.

Die Darlegungen von Herrn Brandstäter stützen sich dabei auf drei »Argumente«: zum einen die nicht explizite Ausrufung von Harald Wolf als »Kandidat für das Amt des Regierenden Bürgermeisters« durch DIE LINKE, zum anderen die aktuellen Umfragewerte, die das Erreichen dieses Amtes durch Harald Wolf aus Sicht des RBB unwahrscheinlich machen. Schließlich sei für die journalistisch-redaktionelle Entscheidung aber ausschlaggebend gewesen, dass es dem RBB wichtig sei, »die unterschiedlichen Programme für die Zukunft der Stadt auf den Punkt zu bringen. Dafür« stünden »die Landesregierung mit SPD und der Partei Die Linke auf der einen, die beiden Oppositionsparteien mit den Grünen und der CDU auf der anderen Seite. Dabei sehen wir eine im Wesentlichen gemeinsame Linie der Koalition, der zwei deutlich unterschiedliche Konzepte für die Zukunft der Stadt von CDU und Grünen gegenüberstehen. … Eine Auseinandersetzung zweier Politiker, die in der vergangenen Wahlperiode weitgehend konsensual gemeinsam in Berlin regiert haben, verspricht deutlich weniger inhaltlichen Konfliktstoff und hat insofern für uns im redaktionellen Sinne keinen Duell-Charakter.«

Klaus Lederer geht in seiner Erwiderung auf alle drei Punkte ein. Zur Frage der Selbstdarstellung der Partei DIE LINKE im Wahlkampf stellt er fest:

Die Art und Weise der Eigendarstellung im Wahlkampf (und auch jenseits dessen) obliegt ausschließlich den politischen Parteien selbst. Sie darf natürlich Gegenstand der journalistischen Widerspiegelung sein, wie jedes andere politische Handeln der Parteien es auch ist. Sie kann aber schlechterdings nicht sinnvoll und willkürfrei als Auswahlkriterium eines öffentlich-rechtlichen Senders bei der Programmgestaltung für die Entscheidung, »wer dabei sein darf und wer nicht«, herhalten. Ansonsten hätten es ja die Parteien durch die – rechtlich völlig folgenlose – »Ausrufung« von »Regierende-Bürgermeister*innen-Kandidat*innen« selbst im Griff, ihre Relevanz in der öffentlich-rechtlichen Rundfunkberichterstattung zu erhöhen. Das kann wohl kaum sein. Sollten Sie hier an Ihrer Argumentation festhalten, bitte ich um ein schnelles Signal. Denn es ist kein Problem und ohne Zeitverzug möglich, die »Ausrufung« eines »Kandidaten für das Amt des Regierenden Bürgermeisters« durch einen Beschluss meines Landesvorstands nachzuholen, wenn das der Wunsch des RBB ist, bevor er unserem Anspruch auf ausgewogene Berichterstattung gerecht wird.

Zum Kriterium der Umfragewerte als Grundlage der RBB-Konzeption wird ausgeführt:

Umfragen nehmen Wahlen nicht vorweg, sonst wären diese ja überflüssig. Sie sind ausschließlich eine Momentaufnahme im medialen Wahlvorfeld. … Demgegenüber sind die Wahlergebnisse bei vorangegangenen Wahlen ein belastbarer Maßstab für die Relevanz einer politischen Kraft innerhalb der Gesellschaft. Allein sie sind im Übrigen auch als zentrales Kriterium für die Einhaltung des Gleichbehandlungsanspruchs der politischen Parteien auf Grundlage von Art. 21 i. V. m. 5 GG höchstrichterlich anerkannt. … der RBB darf in seiner öffentlich-rechtlichen Pflichtenbindung nicht ohne rechtlich tragfähigen Sachgrund gleichgelagerte Sachverhalte ungleich behandeln und dadurch die Rechte einzelner Beteiligter verletzten, also willkürlich handeln. Überflüssig hinzuzufügen, dass gerade der Anspruch aus § 4 Abs. 1 RBB-Rundfunkstaatsvertrag der Politikferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient, weil er verhindern soll, dass sich der RBB gegenüber einzelnen Parteien bevorteilend bzw. benachteiligend verhält.

Ich weise hier nur darauf hin, dass DIE LINKE bei der Abgeordnetenhauswahl 2006 vor der Partei DIE GRÜNEN drittstärkste Kraft geworden ist, völlig unabhängig von der derzeitigen Umfragelage. … Bei den Bundestagswahlen 2009 etwa konnte die Partei DIE LINKE in unserer Stadt, obgleich ihr in Umfragen regelmäßig der 4. Platz vorausgesagt worden war, bei der Wahl selbst – noch vor der SPD – den Platz 2 unter den abgegebenen Zweitstimmen der Berlinerinnen und Berliner erzielen.

Ausführlich setzt sich Klaus Lederer mit dem journalistischen Hauptargument des RBB auseinander, Rot-Rot sei als »Lager« zu betrachten, CDU und Grüne dagegen als völlig programmatisch völlig unterschiedliche, selbständige politische Kräfte:

Der RBB hat den öffentlich-rechtlichen Auftrag, über die politischen Inhalte, Übereinstimmungen und Differenzen, der wahlkämpfenden Parteien sachlich und objektiv zu berichten. Wenn Sie auf »die Linie der Koalition« verweisen, dann übergehen Sie geflissentlich, dass erst in Koalitionsverhandlungen – und die wären ja auch zwischen CDU und Grünen oder zwischen SPD und CDU denkbar – im Anschluss an die Wahlen und in Abhängigkeit vom dort gefundenen objektiven Wähler*innenwillen über »gemeinsame Linien« verhandelt wird, die Grundlage der Regierungspolitik einer Koalition von 2011 bis voraussichtlich 2016 sein können. Diese haben keinen (und hatten es in der Vergangenheit auch nicht) »konsensualen«, sondern lediglich einen Kompromisscharakter. Neben derartigen »gemeinsamen Linien« in eingegangenen Koalitionen bleiben die politischen Ausgangspositionen der Parteien immer bestehen. Gerade um Letztere aber dreht es sich im Wahlkampf. (...)

Es ist mir nicht bekannt, dass SPD und LINKE als gemeinsame Kraft, als »Einheitsliste« oder Listenverbindung, zu den Berliner Abgeordnetenhauswahlen antreten. SPD und LINKE sind bei den bevorstehenden Abgeordnetenhauswahlen politische Konkurrentinnen, im Wettstreit mit den anderen politischen Parteien, auch mit der CDU und der Partei DIE GRÜNEN. Meine Kenntnis der Wahlprogramme von SPD und LINKEN reicht soweit, dass ich Ihnen versichern kann: sie sind alles andere als identisch. Ich bin gern bereit, Ihnen eine Synopse der klaren und benennbaren Unterschiede zu fertigen, die in der Programmatik von SPD und der Partei DIE LINKE bestehen. Deshalb ist es schlicht aberwitzig (und wohl der Argumentationsnot bei der Begründung Ihres Sendekonzepts geschuldet), dass Sie SPD und LINKE, weil sie in den vergangenen 10 Jahren gemeinsam die Stadt konstruktiv und nicht im Dauerstreit regiert haben, quasi »in einen Topf« tun, während Sie bei der Opposition zwischen den politischen Programmen sehr fein zu differenzieren beginnen. Das ist sachlich nicht zu begründen, auch nicht mit »redaktionell-journalistischen Erwägungen« – und daher willkürlich.

Abschließend stellt Klaus Lederer fest:

Der RBB ist keine private Sendeanstalt, der es vollkommen freigestellt ist, ihr Programm auf Grundlage der Pressefreiheit aus Art. 5 GG nach Belieben zu gestalten. Der RBB hat eine öffentlich-rechtliche Verfassung und ist gebührenfinanziert, weil ihm die Verantwortung der Sicherstellung eines medialen Grundversorgungsauftrags übertragen ist. Die Einhaltung dieses Auftrags, nichts anderes, fordere ich hiermit ein. DIE LINKE hat keine Veranlassung, Ihnen Vorschriften zur Programmgestaltung zu machen und wird das auch nicht tun. Insbesondere fordert sie nicht, wie es in der Medienberichterstattung hier und da interpretiert wurde, ein drittes Duell mit dem Regierenden Bürgermeister, also »Die Sendung mit dem Wolf«. Wir wollen lediglich wissen (und haben einen Anspruch darauf zu erfahren), welche redaktionellen Vorkehrungen das RBB-Fernsehen getroffen hat, um den medialen Vorteil von SPD, CDU und GRÜNEN im Rahmen der geplanten »Herausfordererduelle« auszugleichen. Der Antwort auf diese Frage sind wir mit Ihrem Schreiben vom 2. August 2011 leider nicht nähergekommen.