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14. September 2011 Landesvorstand

BILD muss Gegendarstellung drucken, sonst Vollstreckung

Rechtsmittel der Axel-Springer-AG gegen eine LINKE-Gegendarstellungsverfügung des LG Berlin vom 28. 7. 2011 sind erschöpft

Der Landesvorsitzende der LINKEN Berlin, Dr. Klaus Lederer, teilt mit:

Das Kammergericht hat heute die Beschwerde der Axel-Springer-AG gegen die Vollstreckung eines Zwangsgeldes wegen Nichtabdruckens einer nach mündlicher Verhandlung bestätigten Gegendarstellungsverfügung der Partei DIE LINKE. Berlin zurückgewiesen und angekündigt, die Berufung der Axel-Springer-AG zurückzuweisen. Damit ist der Zwangsgeldbeschluss wirksam und vollstreckbar. DIE LINKE. Berlin hat die Axel-Springer-AG aufgefordert, bis heute Abend, 18.00 Uhr, mitzuteilen, dass sie die Gegendarstellung wie gerichtlich verfügt abdruckt. Anderenfalls wird sie den Zwangsgeldbeschluss vollstrecken lassen.

BILD hatte behauptet, DIE LINKE habe einen »Parteispion auf die Wahlliste« zur Bezirksverordnetenversammlung in Marzahn-Hellersdorf gesetzt, was nicht den Tatsachen entspricht und ersichtlich dem Ziel diente, DIE LINKE in den laufenden Wahlkampfauseinandersetzungen herabzusetzen und zu diskreditieren. Die Axel-Springer-AG hatte sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft, um einen Abdruck der Gegendarstellung noch vor dem 18. September 2011 vermeiden zu können. Sie ist damit nun gescheitert.