Am vergangenen Wochenende mussten viele Internet-User überraschend feststellen, dass unter der Adresse WIKIPEDIA.DE nicht mehr auf das deutschsprachige Angebot der Online-Enzyklopädie WIKIPEDIA zugegriffen werden konnte.
Für mich als LINKE-Politiker sehr peinlich: Ursache war eine einstweilige Verfügung gegen den Inhaber dieser Seite, Wikimedia Deutschland e.V. Der Bundestagsabgeordnete Lutz Heilmann (DIE LINKE) hatte das Landgericht Lübeck untersagen lassen, Informationen von WIKIPEDIA.DE „auf die Internet-Adresse de.wikipedia.org weiterzuleiten“, solange dort bestimmte Äußerungen zu seinem Lebenslauf zu finden seien.
Auch wenn Lutz Heilmann mittlerweile sein Vorgehen korrigiert hat, bleibt doch festzustellen, dass hier jemand nicht nur im juristischen Umgang mit den neuen Medien überfordert war, sondern es auch eklatant an Verständnis dafür mangeln lässt, wie man mit diesen und den Nutzerinnen und Nutzern des Internets umgehen sollte. Die Untersagung der Weiterleitung von wikipedia.de auf die deutschsprachige Version der freien Online-Enzyklopädie ist politisch falsch. Sie zeugt von einer unreflektierten Sicht auf die Sphäre der Internetkommunikation, denn der Verein ist für die Inhalte der inkriminierten Seite nicht einmal verantwortlich - die Inhalte blieben also Bestandteil des Netzes, lediglich ihre Weiterleitung wurde untersagt.
Missliebige Inhalte im Internet lassen sich juristisch nicht einfach abschalten. Dafür bedarf es der Kommunikation und Auseinandersetzung – auch wenn es schwer fällt. Änderungen an sachlich unrichtigen Einträgen lassen sich gerade in einem basisdemokratisch organisierten Medium, wie es Wikipedia ist, auf anderem Wege erreichen. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Reaktionen auf dieses Agieren bei Lutz Heilmann die Einsicht befördert haben, dass die Nutzung juristischer Sanktionen kein adäquater Weg ist, sich mit Inhalten auf WIKIPEDIA auseinanderzusetzen, weil das die Selbstzensur befördert und die Meinungsfreiheit einschränkt. Gerade DIE LINKE weiß doch, dass der Rechtsstaat die Meinungsfreiheit braucht, so wie die Meinungsfreiheit nur im Rechtsstaat existieren kann.