Mit einem Positionspapier nahm Evrim Baba Stellung zur geplanten Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes für Berlin (ASOG). Hier dokumentiere ich das Antwortpapier in einer inzwischen geringfügig geänderten Fassung, welches Giyasettin Sayan, Marion Seelig, Udo Wolf, Steffen Zillich und ich verfasst haben
Als Schritt in die „totale Überwachung“ beschreibt Evrim Baba, Mitglied im Vorstand und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, in einem Positionspapier den vorliegenden Änderungsentwurf des Berliner ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz). Ihre Kritik blendet unseres Erachtens wesentliche Aspekte aus, die die Aufgaben und die Funktion der Polizei im bürgerlich-demokratischen Rechtsstaat betreffen. Daraus ergibt sich ein argumentativer Weg gegen die geplante ASOG-Änderung, der schließlich in eine gravierend andere Gesamtabwägung und schließlich aus unserer Perspektive politisch nicht haltbare Bewertung münden muss: Es wird fälschlicherweise davon ausgegangen, es gäbe nicht bereits aufgrund der allgemeinen polizeilichen Aufgabenbeschreibung (Abwehr von Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und – noch weitgehender – Öffentliche Ordnung) eine prinzipielle Eingriffsbefugnis.
Wem eine solche, lediglich durch Rechtsprechung begrenzte Befugnis, als zu große Möglichkeit polizeilicher Grundrechtseingriffe erscheint, hat zwei Möglichkeiten: erstens die Abschaffung der Polizei oder zweitens die größtmögliche Begrenzung der polizeilichen Eingriffsbefugnisse.
Die erste Option wurde bisher nicht vorgeschlagen, es bleibt also die zweite. Hier nun ist festzuhalten, dass die geplanten Änderungen des ASOG (außer der Bildaufzeichnung zur Eigensicherung) solche Eingriffsbefugnisbegrenzungen darstellen. Es werden zum einen Teil für eine Praxis (U-Bahnhof-Videoüberwachung), die bisher auf unklarer Rechtsgrundlage erfolgt ist, neue Eingriffsbefugnisse definiert, zum anderen Teil werden allgemeine Befugnisse begrenzt, wodurch ein bürgerrechtlicher Fortschritt gegenüber der geltenden Rechtslage erreicht wird.
Die Begründungen, die Evrim Baba für ihre Intervention anführt, sind für die Änderungen des ASOG weder relevant noch zutreffend. So sind die Regelungen des ASOG gerade nicht auf die "pauschale[...] Verdächtigung aller Menschen" gerichtet, sondern als Mittel zu Bewältigung konkreter Polizeiaufgaben beschrieben, wie der Aufklärung schwerer Straftaten.
Ob die Mittel, die die Novellierung des ASOG vorsieht, samt und sonders sinnvoll sind, lässt sich sicherlich mit guten Gründen diskutieren. Besonders die "Evaluation der 24-Stunden-Videoaufzeichnung in Berliner U-Bahnstationen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Zwischenbericht" bietet wenig Anlass zur Annahme, durch Videoüberwachung Straftaten in nennenswertem Umfang verhindern oder aufklären zu können.
Wie die Videoaufzeichnung in U-Bahnhöfen gehört auch die Videoaufzeichnung zur Eigensicherung zu den Maßnahmen, deren Nutzen sehr zweifelhaft ist. Die jetzt im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen sind aber das Ergebnis eines mehrmonatigen Verhandlungsprozesses mit der Senatsverwaltung für Inneres und den Fachkolleginnen und -kollegen der SPD-Fraktion. In diesen Verhandlungen konnten einige Begehrlichkeiten des Innensenators durch uns zurückgewiesen werden; die Bildaufzeichnung zur Eigensicherung war das Zugeständnis an den Senator und die Polizei – unseres Erachtens mag dieses Instrument überflüssig sein; unter der Maßgabe, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden, ergibt sich aber daraus keinerlei neue Einschränkung von Bürgerinnen und Bürgern. Die eigentliche polizeiliche Maßnahme der Personenüberprüfung ändert sich dadurch nicht, sondern wird lediglich dokumentiert.
Wenn behauptet wird, dass „im Gegenzug“ zur ASOG-Änderung die „gesetzliche individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizisten“ verabredet worden sei, wurde die Koalitionsvereinbarung augenscheinlich nur sehr flüchtig gelesen: Leider ist es uns nicht gelungen, die Kennzeichnungspflicht im Rahmen der Koalitionsverhandlungen festzuschreiben; lediglich eine Ausweitung der freiwilligen Kennzeichnung und ein Prüfauftrag für den Beginn des Jahres 2008 waren seinerzeit gegen den Innensenator und die SPD durchsetzbar.
Unter der Überschrift „Kosten“ kritisiert Evrim Baba die mutmaßliche Anschaffung eines IMSI-Catchers durch und für die Berliner Polizei. Hierzu stellen wir fest, dass wir eine solche Beschaffung nicht befürworten würden, wenn sie denn geplant wäre. Es verhält sich aber so, dass der Senator für Inneres und Sport explizit gemacht hat, dass die Berliner Polizei eine solche Anschaffung nicht plant. Vor allem hat die Anschaffung und Verwendung eines IMSI-Catchers nichts mit der ASOG-Änderung zu tun. Bereits bisher hat die Berliner Polizei solche Geräte (aus anderen Bundesländern ausgeliehen und) eingesetzt. Der Einsatz erfolgte gemäß allgemeinster Grundsätze – nämlich der Gefahrenabwehr (s.o.). Hier wird deutlich, dass die neu einzuführende Begrenzung des ortbaren Personenkreises (Suizidgefährdete, Vermisste, einen Notruf auslösende hilflose gefährdete Personen) überfällig war. Eine solche rechtliche Klarstellung hatte auch der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mehrfach angemahnt.
(Ganz nebenbei bemerkt, ist der IMSI-Catcher auch gar nicht zur allgemeinen Ortung von Mobiltelefonen geeignet, da er als 'falsche' Funkzelle sich bereits dicht an dem jeweiligen Mobiltelefongerät befinden muss. Hat sich dann das betreffende Telefon beim IMSI-Catcher eingebucht, kann daraufhin eine Nachverfolgung innerhalb der Funkzelle erfolgen.)
Die im Positionspapier geäußerte Annahme, dass das ASOG in Zukunft vorsieht, dass DNA-Analysen von alkoholisierten Personen durchgeführt werden, ist völlig unnachvollziehbar. Erstens ist eine solche molekulargenetische Untersuchung nur die ultima ratio, wenn die Identität einer Person auf keinem anderen Wege festgestellt werden kann, und zweitens erforderte die Durchführung eine entsprechende richterliche Anordnung.
Aus bürgerrechtlicher Sicht muss es immer darum gehen, die Eingriffsbefugnisse der Polizei so genau wie möglich zu definieren. Aus diesem Grund werden auch zukünftig Änderungen des ASOG, die technische und soziale Veränderungen berücksichtigen, für eine demokratische und rechtsstaatliche Gesellschaft notwendig bleiben. Die Änderungen der für einige Bereiche erstmalig präzisierten Eingriffsbefugnisse werden es jeder Bürgerin und jedem Bürger in Zukunft wesentlich erleichtern, gegen konkrete Fälle von nicht-rechtsstaatlichem Verhalten von Polizeibeamten vorzugehen. Dies ist zentral, um die Legitimation des Rechtsstaats, dessen physische Präsenz die Polizei darstellt, täglich zu erneuern.
Unsere Forderungen nach individueller Kennzeichnung aller Polizeikräfte und der Einrichtung von unabhängigen Polizeibeiräten, wie sie in NRW teilweise existieren, bleiben weiterhin aktuell – gerade um rechtsstaatliches Handeln der Polizei stets sicherzustellen.
Wie alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Koalitionsverhandlungen haben wir das „Kein weiter so“ nach der Wahlniederlage 2006 sehr ernst genommen und sowohl der Fraktion als auch dem Strategieforum ausführlich über den Sachstand der Arbeit am ASOG berichtet, ohne dass es Einwände gab. Die von Evrim Baba vorgebrachte Kritik, es sei über die Koalitionsvereinbarung hinaus gegangen worden, trifft nur auf die Videoaufzeichnung zur Eigensicherung von Polizeibeamten zu – ein Punkt, den wir nicht begrüßen, aber aus bürgerrechtlicher Sicht für tragbar halten. Seriöse Kritik, wie sie von Bürgerrechtsorganisationen wie der Humanistischen Union geäußert worden ist, haben wir zu jedem Zeitpunkt ernst genommen und bereits während der Koalitionsverhandlungen zur Geltung zu bringen gesucht.
Die Innen- und Rechtspolitiker der Fraktion sind der Auffassung, dass die vorliegenden ASOG-Änderungen vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarung als akzeptables Verhandlungsergebnis zu werten sind und bitten die Fraktion um Zustimmung.
[1]Allerdings ist bei weitem nicht jede Anregung des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit besonders bürgerrechtsfreundlich, was daran liegen mag, dass der Blickwinkel des Beauftragten funktionsgemäß eingeschränkt ist: So wurde von seiner Seite vorgeschlagen, dass vor den Monitoren der U-Bahnhof-Videokameras permanent Polizeibeamte sitzen müssen, die unmittelbar Zugriff auf das Gebiet des U-Bahnhofs haben müssten. Nur so wäre die Gefahrenabwehr möglich. Neben der Tatsache, dass dies ein teurer – um nicht zu sagen unbezahlbarer – Spaß ist, würde das Legalitätsprinzip die anwesenden Polizisten dazu zwingen, jede Straftat bzw. Straftatverdacht (egal wie geringfügig) zu verfolgen.
Ebenso überspannt war die Forderung des Datenschutzbeauftragten, dass jedes Mobiltelefon, von dem aus ein Notruf erfolgt, geortet werden können soll. Hier haben wir eine Begrenzung auf in Gefahr befindliche hilflose Personen (so genannte Röchelanrufe) vereinbart.
Das Positionspapier von Evrim können Sie hier finden.
Quelle: www.evrimbaba.de