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15. August 2007 Newsletter

Demokratische Alltags- und Rechtskultur fördern!

Newsletter zur Bundesratsinitiative von Sachsen-Anhalt und Brandenburg zur Verschärfung des Strafzumessungsrechts bei rechtsextrem motivierten Gewalttaten

 
Härtere Strafen für rechtsextreme Schläger?

Heute bringen die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt eine Bundesratsinitiative ein, mit dem an drei Stellen das Strafgesetzbuch geändert werden soll. Ziel ist es, dass bei der Verurteilung rechtsextrem motivierter Gewalttaten zukünftig in der Regel auf Bewährungsstrafen zu verzichten und sofort eine unbedingte Haftstrafe zu verhängen ist. Damit soll eine Prüfungspflicht des Strafrichters verbunden werden, ob ein Angeklagter die Tat aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder antisemitischen Motiven begangen hat. Eine Veränderung von Straftatbeständen oder Regelstrafrahmen bei einzelnen Straftatbeständen soll damit nicht verbunden sein. Die Justizsenatorin Gisela von der Aue hat für den Berliner Senat erklärt, dass das Land Berlin diese Bundesratsinitiative ablehnt. Die bisherigen Strafen seien ausreichend.

Ist diese Position nicht zu kritisieren? Hat sich nicht oft genug gezeigt, dass Strafgerichte aus welchen Gründen auch immer zu große Milde walten lassen? Hat nicht der Fall der Verbrennung des Tagebuchs von Anne Frank in Sachsen-Anhalt – mit dem Ergebnis von Bewährungsstrafen – gezeigt, dass in der Justiz oft immer noch sehr locker mit rechtsextremen Taten umgegangen wird?

Ich meine, wir müssen uns die Frage beantworten, auf welcher Ebene wir welchem Problem wirksam begegnen können. Keinesfalls sollten wir uns sofort, weil es um die Bekämpfung des Rechtsextremismus geht, jedem Vorschlag konservativer oder autoritärer Rechtspolitik nach »härteren Strafen« anschließen. Im konkreten Fall gibt es folgende Argumente, die wir stark machen sollten, wenn es um die »justizielle Bearbeitung« des Rechtsextremismus geht:

  1. Ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht, ist vom Strafgericht zu prüfen. Regelmäßig sind Ersttaten, sofern der Strafrahmen unter einem Jahr liegt, mit Bewährung zu ahnden, zwischen einem und zwei Jahren ist das immerhin möglich. Tatmotive spielen selbstverständlich eine entscheidende Rolle bei der Strafzumessung. Mit anderen Worten: Ohne Weiteres kann ein Gericht auch bei der Ersttat eine unbedingte Haftstrafe verhängen, und es kann dies auch mit der besonderen Tatausführung und -motivation begründen. Was Brandenburg und Sachsen-Anhalt möchten, geht jetzt schon. Das hat die Sprecherin der Sachsen-Anhaltinischen Justizministerin im übrigen eingeräumt.
     
  2. Inzwischen hat sich die Haltung vieler Gerichte zu rechtsextrem motivierten Gewalttaten gegenüber den Neunziger Jahren auch spürbar verändert. Sollte es allerdings Richterinnen und Richter geben, die mit Rassismus und Antisemitismus kein so großes Problem haben, so wird eine Gesetzesänderung auch zukünftig nicht viel an ihrem Verhalten ändern können. Es handelt sich nämlich letztlich um ein Problem der Rechts- und Alltagskultur: Wird Nazismus und Rechtsextremismus gesellschaftlich geächtet, so lässt dies auch Gerichte nicht unbeeindruckt. Wird dagegen der breite gesellschaftliche Eindruck gegenüber solchen Gewalttaten erweckt, »unsere Jungs« hätten »halt mal einen Fehltritt« begangen, dann schlägt sich auch diese Sichtweise in der Spruchpraxis nieder. Wir sind wieder dort, wo bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus immer begonnen werden muss: in der Mitte, im Alltag, der Gesellschaft. Nicht zuletzt wird, so die Erfahrung aus der Praxis, bereits bei polizeilichen Ermittlungen und bei der medialen oder politischen Würdigung solcher Taten »vor Ort« aus verschiedensten Gründen die rassistische Motivation von Straftaten ausgeblendet oder heruntergespielt. Dann ist ein »rechtsextremer Hintergrund« eben gerade »nicht erkennbar«. Dagegen hilft eine solche Regel überhaupt nicht, weil sie den Abwägungsvorgang der Handelnden nicht ersetzen oder vorgeben kann. Dagegen hilft nur eine aufgeklärte, demokratische Kultur.
     
  3. Die Frage von Strafverschärfungen im Allgemeinen, aber auch von Strafverschärfungen für bestimmte, im weitesten Sinne politisch begründete, Motive, hat die linke Rechtspolitik immer beschäftigt. Nicht selten waren es (vermeintlich) gesellschaftlich akzeptierte Felder, in denen autoritäre und konservative Demokratie- und Sicherheitspolitik für neue Repressionsideen geworben hat. Die Linke muss generell vorsichtig sein, welche schiefe Ebene sie insoweit betritt. Es geht dabei auch um die Frage, welches Differenzierungsvermögen und welche Differenzierungsbereitschaft in der Breite unserer Gesellschaft existieren, wenn es um Angriffe auf Personen oder Gemeinschaftsgüter geht. Die Forderung, in gleicher Weise, nämlich mit »höheren Strafen«, auch auf andere, von besonderen Motivationen getragene Straftaten zu reagieren, wird nicht lange auf sich warten lassen. Law- und Order-Politik ist oftmals populistisch und arbeitet mit Symbolen, ohne die Frage zuzulassen, welchen Sinn und welche Wirkung das geforderte »härtere Durchgreifen« denn tatsächlich mit sich bringt...

 
Rechtsextremisten beobachten, demokratische Kultur stärken!

Genau das dürften die Gründe sein, warum sich die ersten Vertreter von Organisationen der Beratung von Schulen und Kommunen gegen Rechtsextremismus, der Opferberatung und der Stärkung lokaler demokratischer Kultur zum Vorstoß der beiden Länder eher sehr zurückhaltend bis ablehnend geäußert haben.

Daniel Begrich von »Miteinander« in Sachsen-Anhalt, einem Verein, dessen Projekte jährlich wieder um finanzielle Unterstützung des Landes kämpfen müssen, meinte: »Ich erwarte mir davon nicht viel«. Sicherlich sei es richtig, wenn die Justiz den rechtsextremen Kontext einer Straftat stärker berücksichtige. »Aber härtere Strafen sind nicht automatisch die beste Lösung.« Und Ulf Bünermann von der Opferperspektive in Potsdam erklärte: »Wir brauchen keine Gesetzesverschärfung.« Seine Initiative sei aber zu diesem Vorstoß auch nicht gefragt worden.

Das Wichtigste ist, dass die dezentralen Projekte der Unterstützung und Beratung von Kommunen, Schulen und Opfern langfristig gesichert werden. Entscheidend ist, dass demokratische Alltagskultur gestärkt wird. DIE LINKE fordert seit längerem, dass eine unabhängige Beratungsstelle für Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus eingerichtet wird, die sich dauerhaft und kontinuierlich um die Bestandsaufnahme bundesweit kümmert. Dazu sollte auch die Reflexion des Umgangs der Justiz mit rechtsextremen Taten gehören.

Sicherlich, das kostet Geld. Eine Gesetzesänderung tut das nicht, sieht man von möglicherweise zunehmenden Haftkosten ab. Allerdings muss, wer es ernst meint, dieses Geld schon bereit sein in die Hand zu nehmen. Brandenburg und Sachsen-Anhalt gehören hier nicht zu den Vorzeigeländern. Umgekehrt muss die Frage aufgeworfen werden, ob die länderübergreifend existierende Knast-Subkultur der Raum ist, in dem harte rechtsextreme Gesinnungstäter sich läutern und wandeln werden. Es gibt gute Gründe, daran zu zweifeln. Es gibt keine Alternative zu Courage, Solidarität und zur Förderung einer demokratischen Alltags- und Rechtskultur. Damit Nazischläger ihre gerechte Strafe erhalten, vor allem aber: damit der Nährboden, auf dem Nazischläger gedeihen, ausgetrocknet wird.

 
für den Geschäftsführenden LV
Klaus Lederer