Newsletter zur Bundesratsinitiative von Sachsen-Anhalt und Brandenburg zur Verschärfung des Strafzumessungsrechts bei rechtsextrem motivierten Gewalttaten
Heute bringen die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt eine Bundesratsinitiative ein, mit dem an drei Stellen das Strafgesetzbuch geändert werden soll. Ziel ist es, dass bei der Verurteilung rechtsextrem motivierter Gewalttaten zukünftig in der Regel auf Bewährungsstrafen zu verzichten und sofort eine unbedingte Haftstrafe zu verhängen ist. Damit soll eine Prüfungspflicht des Strafrichters verbunden werden, ob ein Angeklagter die Tat aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder antisemitischen Motiven begangen hat. Eine Veränderung von Straftatbeständen oder Regelstrafrahmen bei einzelnen Straftatbeständen soll damit nicht verbunden sein. Die Justizsenatorin Gisela von der Aue hat für den Berliner Senat erklärt, dass das Land Berlin diese Bundesratsinitiative ablehnt. Die bisherigen Strafen seien ausreichend.
Ist diese Position nicht zu kritisieren? Hat sich nicht oft genug gezeigt, dass Strafgerichte aus welchen Gründen auch immer zu große Milde walten lassen? Hat nicht der Fall der Verbrennung des Tagebuchs von Anne Frank in Sachsen-Anhalt – mit dem Ergebnis von Bewährungsstrafen – gezeigt, dass in der Justiz oft immer noch sehr locker mit rechtsextremen Taten umgegangen wird?
Ich meine, wir müssen uns die Frage beantworten, auf welcher Ebene wir welchem Problem wirksam begegnen können. Keinesfalls sollten wir uns sofort, weil es um die Bekämpfung des Rechtsextremismus geht, jedem Vorschlag konservativer oder autoritärer Rechtspolitik nach »härteren Strafen« anschließen. Im konkreten Fall gibt es folgende Argumente, die wir stark machen sollten, wenn es um die »justizielle Bearbeitung« des Rechtsextremismus geht:
Genau das dürften die Gründe sein, warum sich die ersten Vertreter von Organisationen der Beratung von Schulen und Kommunen gegen Rechtsextremismus, der Opferberatung und der Stärkung lokaler demokratischer Kultur zum Vorstoß der beiden Länder eher sehr zurückhaltend bis ablehnend geäußert haben.
Daniel Begrich von »Miteinander« in Sachsen-Anhalt, einem Verein, dessen Projekte jährlich wieder um finanzielle Unterstützung des Landes kämpfen müssen, meinte: »Ich erwarte mir davon nicht viel«. Sicherlich sei es richtig, wenn die Justiz den rechtsextremen Kontext einer Straftat stärker berücksichtige. »Aber härtere Strafen sind nicht automatisch die beste Lösung.« Und Ulf Bünermann von der Opferperspektive in Potsdam erklärte: »Wir brauchen keine Gesetzesverschärfung.« Seine Initiative sei aber zu diesem Vorstoß auch nicht gefragt worden.
Das Wichtigste ist, dass die dezentralen Projekte der Unterstützung und Beratung von Kommunen, Schulen und Opfern langfristig gesichert werden. Entscheidend ist, dass demokratische Alltagskultur gestärkt wird. DIE LINKE fordert seit längerem, dass eine unabhängige Beratungsstelle für Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus eingerichtet wird, die sich dauerhaft und kontinuierlich um die Bestandsaufnahme bundesweit kümmert. Dazu sollte auch die Reflexion des Umgangs der Justiz mit rechtsextremen Taten gehören.
Sicherlich, das kostet Geld. Eine Gesetzesänderung tut das nicht, sieht man von möglicherweise zunehmenden Haftkosten ab. Allerdings muss, wer es ernst meint, dieses Geld schon bereit sein in die Hand zu nehmen. Brandenburg und Sachsen-Anhalt gehören hier nicht zu den Vorzeigeländern. Umgekehrt muss die Frage aufgeworfen werden, ob die länderübergreifend existierende Knast-Subkultur der Raum ist, in dem harte rechtsextreme Gesinnungstäter sich läutern und wandeln werden. Es gibt gute Gründe, daran zu zweifeln. Es gibt keine Alternative zu Courage, Solidarität und zur Förderung einer demokratischen Alltags- und Rechtskultur. Damit Nazischläger ihre gerechte Strafe erhalten, vor allem aber: damit der Nährboden, auf dem Nazischläger gedeihen, ausgetrocknet wird.
für den Geschäftsführenden LV
Klaus Lederer