Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt:
Einmütig hat das Abgeordnetenhaus heute das »Achte Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin« und das »Gesetz über die Durchführung der Volksabstimmung nach Artikel 100 Satz 2 der Verfassung von Berlin am 17. September 2006« verabschiedet.
Damit ist nach den Veränderungen, die bereits auf der bezirklichen Ebene erreicht wurden, nun auch der Weg frei für mehr direkte Demokratie auf Landesebene. Das ist ein klares politische Angebot an die Berliner Bürgerinnen und Bürger, Entscheidungen einfacher als bisher in die eigenen Hände zu nehmen. Das hatte die rot-rote Koalition zu Beginn der Legislaturperiode versprochen. Die Berlinerinnen und Berlin haben nun die Gelegenheit, am 17. September mit einem Volksentscheid die Berliner Verfassung dafür zu verändern.
Gut wäre, wenn alle Fraktionen mit einer gemeinsamen Kampagne dazu beitragen, dass die Berlinerinnen und Berliner über diese neue Chance direkter Demokratie breit informiert werden, damit die Verfassungsänderung per Volksabstimmung am 17. September ein Erfolg wird.
Die Linkspartei.PDS-Fraktion wird auch bei diesem Gesetz die kommenden zwei Jahren nutzen, um zu prüfen, ob sich die getroffenen Festlegungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bewähren, und dabei ihr Augenmerk auf eine mögliche weitere Absenkung der Hürden für die Volksgesetzgebung richten.