Anlässlich der bevorstehenden Innenministerkonferenz am 7./8. Juli 2004 in Kiel erklärt der rechtspolitische Sprecher Dr. Klaus Lederer:
Die anstehende Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes und die damit verbundene Beibehaltung der »Duldung« gibt Anlass, durch eine Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete einen grundlegenden Neuanfang in der Ausländerpolitik zu vollziehen. Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes werden weit über 200.000 – allein in Berlin deutlich mehr als 10.000 – Menschen ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel und weitgehend ohne soziale Rechte in Deutschland leben. Für viele Gruppen dieser Menschen ist eine Bleiberechtsregelung dringend erforderlich. Die bevorstehende IMK wird deshalb aufgefordert, eine solche Regelung zu schaffen. Durch den jahrelangen Aufenthalt in Deutschland ist ein hoher Integrationsgrad erreicht worden, viele Kinder gehen zur Schule und verfügen oftmals kaum noch über Kenntnisse ihrer Heimatsprachen.
Die Notwendigkeit einer solchen Regelung lässt sich u.a. am Beispiel der in das Bundesgebiet eingereisten Afghanen verdeutlichen. Viele von ihnen wurden von den Taliban verfolgt, erhielten aber aufgrund »nicht staatlicher« Verfolgung keine Anerkennung als schutzwürdige Flüchtlinge. Zwar hat das Bundesverwal-tungsgericht im Sommer 2000 entschieden, dass diese Praxis der Asylgewährung zu eng sei. Das Bundesinnenministerium hat allerdings ein Entscheidungsstopp verhängt. Der berechtigte Asylanspruch wurde also zunächst vorenthalten, bis in der Zeit vom Juni bis zum 11. September 2001 ein erheblicher Teil der Verfahren positiv beschieden worden ist. Seitdem liegt diese Praxis wieder auf Eis. Daran wird gut sichtbar, wie etwa einer Flüchtlingsgruppe durch rechtswidrige Behörden- und Gerichtspraxis der Anspruch auf einen gesicherten Aufenthaltstitel verwehrt wurde.
Eine großzügige Bleiberechtsregelung ist schon nötig, um den integrierten und oftmals hier gut ausgebildeten Flüchtlingen eine soziale Perspektive zu verschaffen. Sie kann entweder durch die IMK oder durch den Bundesgesetzgeber verabschiedet werden. Kann sich die IMK nicht zu dieser Lösung durchringen, ist Rot-Grün gefordert: Die Koalition kann und muss hier auch ohne Zustimmung der Union im Bundesrat handeln!