Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer und das Mitglied im Untersuchungsausschuss Tempodrom Carl Wechselberg erklären:
Die PDS sieht sich durch die Entscheidung des Landgerichts, kein Hauptverfahren gegen Senator Sarrazin und den früheren Stadtentwicklungssenator Strieder zu eröffnen, in ihrer rechtlichen Beurteilung des Vorgangs bestätigt. Die Bemühungen der rot-roten Koalition bei der Tempodromförderung zielten nicht darauf, dem Land Berlin einen Vermögensschaden zuzufügen, sie dienten vielmehr der Schadensbegrenzung.
Erneut zeigt sich, dass die Auseinandersetzung über politische Entscheidungen nicht mit juristischen Mitteln geführt werden kann, auch, wenn Teile der Opposition dies anders sehen und immer wieder versuchen, schwierige Entscheidungen des Senats zu kriminalisieren.
Die PDS wird die Entscheidung des Gerichts auswerten, um sie für weitere Schritte in Sachen Transparenz und Korruptionsvorbeugung berücksichtigen zu können. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses zum Temprodrom muss intensiv fortgeführt werden, um über politische Motive, Handlungen und Fehler aufzuklären und Schlussfolgerungen für die weitere Politik im Interesse Berlins ziehen zu können.