Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt:
Eine von der PDS geforderte personenkonkrete Offenlegung der Gehälter von Vorständen in den Berliner landeseigenen Unternehmen ist möglich. Zu dieser Einschätzung kommt Berlins Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Hansjürgen Garstka.
Wie er in seiner Antwort auf eine Anfrage der PDS-Fraktion mitteilte, wäre die klarste Regelung zur Offenlegung der Bezüge eine gesetzliche Bestimmung. Auch wäre die Offenbarung auf der Basis der Einwillig der betroffnen Vorstandsmitglieder möglich. Ebenso bestünden keine Bedenken, in vertraglichen Vereinbarungen mit Vorständen entsprechende Klauseln einzufügen.
Die PDS-Fraktion sieht sich damit auch unter dem Aspekt des Datenschutzes in der Durchsetzbarkeit ihres Anliegens bestätigt. Die Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen zum Beteiligungscontrolling wird sich nach den Osterferien zügig darüber verständigen, wie unser Anspruch nach mehr Transparenz in den landeseigenen Unternehmen Berlins auch in der Frage der Vorstandsgehälter umgesetzt werden kann.