Mit der Ablehnung des Halbstrafengesuchs von Egon Krenz durch die Strafvollstreckungskammer erweist sich erneut, dass die Strafjustiz mit der Aufarbeitung von politischer Verantwortung für Unrecht in der DDR überfordert ist.
Der Versuch, politische Verantwortung mit den Mitteln des klassischen Kriminalstrafrechts zu würdigen, führte zu rechtsstaatlich bedenklichen Verfahrens- und Urteilskonstruktionen. Das krampfhafte Bestreben, Egon Krenz und andere als gewöhnliche Kriminelle vor Gericht zu stellen und zu verurteilen, war eine Flucht vor der offenen politischen Auseinandersetzung um Geschichte und justiziable Verantwortung für Politik. Dies setzte sich im Vollzug der zuerkannten Strafen fort.
Der Verweis der Kammer darauf, dass eine vorzeitige Haftentlassung von Egon Krenz auf Unverständnis in der Bevölkerung stoßen würde, erinnert an das Machtgebaren der Partei- und Staatsführung der DDR, die ebenfalls immer zu wissen meinte, was gut und was schlecht für das Volk sei. Das Gericht ließ sich offenbar weder vom Geist des Strafvollzugsgesetzes leiten, welches die Haftvollstreckung auf Resozialisierung und Integration des Strafgefangenen orientiert, noch vom Strafgesetzbuch, das bei der Strafaussetzung das Sicherheitsinteresse – nicht das Rachebedürfnis – der Gesellschaft im Auge hat, sowie die Umstände der Tat, die Lebensumstände des Strafgefangenen und die Sozialprognose abstellt.
Vielmehr scheint ein vermeintliches Vergeltungsbedürfnis der Bevölkerung, dass es im Interesse der Rechtsordnung zu befriedigen gelte, die Kammer bei der Entscheidung geleitet zu haben. Dieser Vorgang bestätigt erneut, dass es in Deutschland selbst 13 Jahre nach dem Untergang der DDR noch immer keinen sachgerechten Umgang mit der Geschichte der DDR und der 40 Jahre deutscher Teilung gibt.
Michail Nelken (MdA) und
Klaus Lederer (MdA), rechtspolitischer Sprecher der PDS-Fraktion