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11.10.2010

Wie weiter mit der Sicherungsverwahrung?

Podiumsdiskussion

Auf Einladung der Fraktion Die Linke trafen am Montag Politiker, Vertreter der Justizverwaltung und der freien Träger sowie Anwälte im Berliner Abgeordnetenhaus zusammen. Die Justizminister der Länder Berlin und Brandenburg, Gisela von der Aue und Volkmar Schöneburg, diskutierten mit dem Leiter der JVA Tegel, Ralph Adam, und Sebastian Scharmer vom Republikanischen Anwaltsverein (RAV)

Die aktuellen Herausforderungen zu dem Thema umriss einleitend der Moderator und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus, Klaus Lederer. Seit dem Jahr 2006 habe sich die Zahl der Anordnungen von Sicherungsverwahrung verdreifacht. Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung teilweise für rechtswidrig erklärte, werde die Debatte auch öffentlich und mit hoher Emotionalität geführt. Als Reaktion auf das EGMR-Urteil arbeitet die scharz-gelbe Bundesregierung an einer Reform der beanstandeten Praxis, bei der die vorbehaltene Sicherungsverwahrung sogar noch ausgebaut werden soll. Die Bundesregierung sucht „neue Formen von Sicherungsverwahrung, die aber keine Sicherungsverwahrung sein sollen“, so Lederer.

Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sieht mit dem EGMR-Urteil noch kein Ende der Sicherungsverwahrung, betonte aber, dass für die bestehende Rechtspraxis das Rückwirkungsverbot gelten müsse, da die Sicherungsverwahrung in Deutschland als Strafe gelte. „Das Urteil hat auch den Vollzug infrage gestellt“, erklärte von der Aue. Ausdrücklich begrüßte sie, dass das Urteil des EGMR endlich eine gesellschaftliche Debatte angestoßen hat, ein Punkt den alle Diskussionsteilnehmer immer wieder betonten.

„Ich sehe das Urteil sehr positiv“, sagte Brandenburgs Justizminister, Dr. Volkmar Schöneburg (Die Linke). Der EGMR habe den Auftrag erteilt, an diesem Punkt die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen. Der Schutz der Bevölkerung müsse sich im Rahmen der Menschenrechte bewegen, kritisierte der Minister den bisherigen Umgang mit der Sicherungsverwahrung: „Dieses Urteil ist ein Auftrag, grundsätzlich über Rechtsfolgesystem nachzudenken.“ Es sei äußerst bedauerlich, dass nicht grundsätzlich über die Sicherungsverwahrung nachgedacht werde. Die Bundesregierung versuche eher, das Urteil zu umschiffen. „Es ist skandalös, wie mit dem Urteil des EGMR von der Bundesregierung umgegangen wird: 86 Menschen sind zu unrecht in Haft!“

Auch Sebastian Scharmer vom Republikanischen Anwaltsverein (RAV) teilte die Einschätzung, dass die Entscheidung des EGMR „nicht wirklich bei der Bundesregierung angekommen“ sei. Die Sicherungsverwahrung sei weder ein geeignetes Mittel, das gesetzlich aufgetragene Ziel der Rehabilitation zu erreichen noch gewährleiste sie Sicherheit. „Frühzeitige therapeutische Angebote geben mehr Sicherheit“, so Scharmer. „Die Sicherungsverwahrung gehört grundsätzlich auf den Prüfstand“ forderte der Anwalt.

Aus der Sicht des Justizvollzugs beschrieb der Ralph Adam, Leiter der JVA Tegel, die Probleme mit der Sicherungsverwahrung. Die Zahl der Sicherungsverwahrten sei in den letzten Jahren stetig gewachsen. Inzwischen sind schon zweieinhalb Stationen in Tegel für 38 Personen vorbehalten. Problematisch sei zudem der Wandel bei Menschen, die in die „SV“ kommen. Zunehmend handele es sich um jüngere Menschen, die weniger schwere Straftaten begangen haben. „Die Integration der SVer ist sehr schwierig: Wenn keine Aussicht auf Entlassung besteht, gibt es auch wenig Bereitschaft, sich auf Therapien einzulassen.“
 

Neuregelungen in Berlin und Brandenburg

Von der Aue und Schöneburg kündigten für Dezember die Ergebnisse einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Berlin und Brandenburg an, welche an einer Neuordnung der Verwahrung arbeitet. „Eine Veränderung dieser Situation muss man aber mit finanziellen Mitteln untersetzen“, verwies die Berliner Senatorin auf die angespannte Haushaltssituation der Bundesländer.

Im Verlaufe der Diskussion verwies Volkmar Schöneburg auf Holland als positives Beispiel. Dort werde die Sicherungsverwahrung eher als eine Art psychiatrische Anstalt gehandhabt. So bestehe mehr Freiheit nach innen, aber Sicherheit nach außen. Für die bisher sieben Sicherungsverwahrten wolle Brandenburg eine eigene SV-Einrichtung schaffen und ein eigenes Gesetz erarbeiten. „Das sollte eigentlich ein SV-Verhinderungsgesetz werden“, so der Justizminister. Wichtig sei es frühzeitig, schon während der eigentlichen Haft, zu versuchen, die Sicherungsverwahrung zu verhindern und Angebote mit Blick auf die Entlassung zu schaffen. Denkbar seien Verpflichtungen ähnlich wie bei U-Haft nach § 121.

Gisela von der Aue konzentrierte sich bei ihrer Kritik auf das Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung, von der grundsätzlich abzusehen sei. „Die Befristung von Strafe muss beibehalten werden“ betonte sie Justizsenatorin, die darauf verwies, dass bei Betroffenen keine Motivation mehr vorhanden sei, an sich zu arbeiten. In Zukunft müsse mehr differenziert werden, denn es gibt nicht nur den einen Sicherungsverwahrten. Etwas wie Offenen Vollzug sollte es auch für Sicherungsverwahrte. Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur „Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter“ kritisierte die Senatorin als diffus, aber die Bundesländer müssten damit umgehen.