„Sage mir, was du auf dem Kopf hast, und ich sage dir, was sich in ihm befindet." So ließe sich kurz zusammenfassen, was viele politische Stimmen im Gefolge des Verfassungsgerichtsurteils aus dem September kurzschlüssig postulieren, um Kopftuchverbote für „dringend notwendig" zu erklären. Kopftücher seien Ausdruck einer „aggressiv-kämpferischen Grundhaltung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" (SPD-Senator Körting, Berlin), Symbole gegen „die Gleichberechtigung von Frau und Mann" (Bischof Huber, Berlin),„die sich gegen die Wertordnung des Grundgesetzes und der Bayrischen Verfassung"(CSU-Ministerin Hohlmeier) richteten.
Vorsichtigere Protagonisten wissen um das Wagnis einfacher Rückschlüsse von der Kleidung auf individuelle Entscheidungen, Motivationen und Haltungen. Sie ziehen sich argumentativ auf „objektive" Gegebenheiten zurück. „Die Glaubensfreiheit darf nicht dazu führen, dass der Unterricht nicht mehr normal stattfinden kann", sagt etwa der CDU-Rechtspolitiker Braun aus dem Berliner Abgeordnetenhaus – und weiß damit offenbar ganz genau, dass das Tragen von Kopftüchern unweigerlich und regelmäßig zum handfesten „Clash der Kulturen" innerhalb der Klassenzimmer führen wird. Da fehlt nicht mehr viel zum augenzwinkernden Verständnis für den selbständig durchgreifenden leitkulturellen „Konsens" der deutschen Abgrenzungsgesellschaft. Wenig überraschend daher die Forderung, auch muslimische Schülerinnen das Kopftuch zu verbieten.
Von allen Protagonisten wird behauptet, dem Kopftuch sei eine „objektive" Symbol- oder „Signalwirkung" zuzumessen, welche über das religiöse Bekenntnis hinaus eine (denklogisch absurder Weise subjektive) ablehnende Grundposition zu allen möglichen „anerkannten Werten" – und damit eigentlich die permanente politische Manifestation – beinhalte. Diese müssten weder der Staat noch die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern hinnehmen bzw. sei ihnen das nicht zuzumuten.
Bei all dem wird geflissentlich übergangen, dass ein Kopftuch vor allem eines ist: ein Bekleidungsstück. Die nach dem 11. September 2001 verallgemeinerten und mutwillig verzerrten Bilder vom Islam als einer Bestrebung, die „westliche Demokratie" resp. die „abendländischen Werte" zu zerstören, haben eine Spiegelfläche gefunden. Die „Kopftuch"-Diskussion ermöglicht es jedem und jeder, seine eigene Fremdheit und Ablehnung gegenüber anderen Lebensentwürfen und kulturellen Dimensionen von Lebensgestaltung in die Kopfbedeckung einer Frau zu projizieren. Die oben zitierten Stimmen lassen schnell klar werden, dass es hier nicht um eine „neutrale" „Neubestimmung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften" (Bundesverfassungsgericht) geht, welche alle Religionsgemeinschaften gleichermaßen betreffen müsste. Denn da kann vergessen werden, dass die Glaubensfreiheit das individuelle Bekenntnis sichert, und nicht – wie beim Kruzifix im Klassenzimmer – die Parteinahme von Behörden für eine Religion. Da kann unterschlagen werden, dass die beste Unterstützung für mehr Gleichberechtigung die Anerkennung der geschlechtsspezifischen Verfolgung als Asylgrund oder die Unterstützung für progressive Initiativen und gesellschaftliche Kräfte hier oder (als Entwicklungshilfe) vor Ort wäre. Da kann darüber hinweggegangen werden, dass Integrationspolitik der vergangenen Jahre vor allem Ausgrenzungspolitik und die Forderung nach „Anpassung" war, wenn und weil das empfundene Fremde den vereinnahmten Konsens der Mehrheitsgesellschaft zu tangieren drohte. Da darf behauptet werden, das Kreuz sei kein religiöses Symbol, sondern (umgedeutet wie das Kopftuch – freilich positiv gewendet) Ausdruck der humanitär-abendländischen Werte.
Freundinnen und Freunde eine konsequenteren Trennung von Staat und Kirche sollten daher keine falschen Hoffnungen schöpfen. Hier geht es nicht um Laizisierung, sondern um einen fortgesetzten Versuch zu ignorieren, dass Vielfalt die offene demokratische Mehrheitsgesellschaft nicht bedroht, sondern konstituiert. Ferner darf eines nicht übersehen werden: Das mit dem Verbot verbundene Abrücken von Eignungsprüfungen für Staatsdiener anhand individueller Voraussetzungen, hin zu einer „präventiven" Fernhaltung „abstrakt gefährdender" Erscheinungsbilder von Beamtinnen und Beamten. Wenn schon bei der Religionsfreiheit, dann könnte dies erst recht bei anderen Grundrechten Schule machen.
Niemand, der gegen ein „Kopftuchverbot" zu Felde zieht, muss sich vorwerfen lassen, Fundamentalismus zu banalisieren oder gar zu ignorieren. Vorwürfe treffen allein dessen Protagonisten, wie Arno Widmann von der „Berliner Zeitung" völlig richtig schreibt: „Wer das Kopftuch verbietet, geht in die Falle der Fundamentalisten. Sie haben das Kopftuch zu einem Symbol gemacht (...). Die Dinge sollen nicht einfach sein, was sie sind, sondern sie sollen das bedeuten, was man als ihre Bedeutung definiert hat. (...) Wer die Frauen zwingt, es nicht zu tragen, der hat die Symbolisierung akzeptiert. Für den gibt es das, wovon in der Presse dauernd die Rede ist: das muslimische Kopftuch. Es gibt aber keines. Es gibt nur Kopftücher. Und der Staat täte gut daran, auch nur sie zu kennen." Denn das ist, was Nicht-Identifikation (Horst Dreier) ausmacht.
Anderenfalls wäre es kein Wunder, wenn ein Verbot bei muslimischen Menschen ebenfalls „objektive Signalwirkungen" hervorrufen würde. Diese Botschaft dürfte hier einfach lauten: Wir wollen euch nicht. Dialog ist zwecklos. Wer von euch unüberbrückbare kulturelle Gegensätze zwischen uns vertritt, hat Recht – wir haben es euch bewiesen.