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04.09.2006

Die Linke.PDS Berlin für »Kammerton«

Klaus Lederer

Rechtspolitische Positionen der Linkspartei.PDS Berlin auf einen Blick für die Wahl zum Abgeordnetenhaus
auf Anfrage der Rechtsanwaltskammer Berlin

Kernziel der Justizpolitik in der kommenden Legislaturperiode ist die Stärkung einer bürgernahen, effektiven Berliner Justiz. Der Weg des Projekts „Justizreform“ zur Modernisierung der Berliner Rechtspflege muss konsequent fortgesetzt und weiter ausgebaut werden. Einen zentralen Schwerpunkt bildet dabei die weitere Absenkung der gerichtlichen Verfahrensdauer. Insbesondere in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, den Sozialgerichten, aber auch in der Strafgerichtsbarkeit müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um ein spürbare Minimierung der durchschnittlichen Verfahrensdauer zu erreichen. Nur eine modern ausgestatte Justiz, die über ausreichendes und qualifiziertes Personal verfügt, ist in der Lage, den Anforderungen an die Justiz in hoher Qualität nachzukommen. Auch im Haushaltsnotlageland Berlin müssen die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.

Vor dem Hintergrund der auf Bundesebene beschlossenen Förderalismusreform steht die Justizpolitik vor neuen Herausforderungen. Eine Vielzahl von Gesetzesvorhaben sind auf den Weg zu bringen. Wir streben im Strafvollzug die enge Kooperation mit anderen Bundesländern an, um das primäre Resozialisierungsziel für den Strafvollzug breit gesetzlich zu sichern und eine Gleichsetzung mit dem Sanktionsgedanken auszuschließen. Auch bei dem neu zu fassenden Jugendstrafvollzugsgesetz, dem Untersuchungshaftgesetz und dem Versammlungsgesetz wird es darauf ankommen, nicht hinter erreichte rechtstaatliche Standards zurückzufallen.

Das 1935 in Kraft gesetzte Rechtsberatungsgesetz, das seinerzeit vor allem jüdischen Anwälten die Berufsausübung versagte, ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht auch nicht den Erfordernissen innerhalb der Europäischen Union. Insoweit ist die von der Bundesregierung ergriffene Initiative zur Schaffung eines neuen Rechtsdienstleistungsgesetz, in dem der Kernbereich der rechtlichen Beratung und Vertretung weiterhin Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten bleibt, begrüßenswert. Bei der Abschaffung des Anwaltsmonopols für Tätigkeiten, bei denen Rechtsdienstleistungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, wird es darauf ankommen, den Verbraucherschutz umfassend zu gewährleisten.

Die versuchten Attentate in Regionalzügen der Deutschen Bundesbahn erfüllen derzeit viele Bürger mit Sorge. Sie sind aber kein Grund zu sicherheitspolitischem Aktionismus und für Hysterie, wie sie die CDU an den Tag legt. Die Videoüberwachung besonders gefährdeter Objekte ist in Berlin Praxis. Eine Ausweitung der Videoüberwachung auf öffentliche Orte lehnen wir ab. Die Berliner Verkehrsbetriebe haben bereits ein umfassendes Sicherheitskonzept, zu dem auch die Videoüberwachung von Bahnsteigen gehört sowie einen Modellversuch auf drei Linien, der in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten auch die Speicherung der Daten zulässt. Es gibt keinen Grund, die in Berlin bewährte Praxis aufzugeben, wonach auch und gerade bei Fragen der Sicherheit Belange des Datenschutzes berücksichtigt werden.

Unsere Antwort auf die Frage, ob Freiberufler ab dem 1. Januar 2007 eine Rundfunkgebühr für internetfähige Computer bezahlen sollen, lautet ganz klar: nein! Abzulehnen ist nicht nur die überdurchschnittliche Belastung von Freiberuflern im Vergleich zu großen Unternehmen sondern auch Maßnahmen, die einem effektiven elektronischen Rechtsverkehr entgegenwirken.