Berlins Unternehmen der Daseinsvorsorge:
Klaus Lederer und Harald Wolf
I. Eine offensive Strategie für den öffentlichen Sektor
Die 1990er Jahre waren durch eine Welle der Privatisierung öffentlichen Eigentums und der Liberalisierung in diversen Infrastruktursektoren der Daseinsvorsorge gekennzeichnet. Berlin stand hinter vielen anderen Kommunen nicht zurück: Durch den Verkauf von BEWAG, Gasag und großen Wohnungsbeständen, durch die Teilprivatisierung der BWB, mühte sich die schwarz-rote Koalition, die immer stärker klaffende Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben im Landeshaushalt abzudecken. Die im Landeseigentum verbleibenden öffentlichen Unternehmen hat die schwarz-rote Koalition entweder systematisch ausgeblutet, wie viele Wohnungsunternehmen, oder, wie die BWB, abenteuerlichen Expansionsplänen unterworfen. Risiken wurden oder sollten nicht gesehen werden. Der Bankenskandal ist das bekannteste, beredte Zeugnis dieser konzeptionslosen Wagnisse.
Erst mit dem Antritt der rot-roten Koalition wurde die Privatisierungswelle in Berlin gestoppt. Zwar wurde der bereits unter der schwarz-roten Koalition eingeleitete GSW-Verkauf – unter dem Druck des Urteils des Berliner Landesverfassungsgerichts zur Nichtigerklärung des Haushalts 2002/2003 – noch vollzogen. Die Koalition aus SPD und Linken (damals noch PDS) sicherte den Verbleib des Krankenhauskonzerns Vivantes im öffentlichen Eigentum. Sie entschied sich 2007 gegen den Druck der vereinten Opposition, die von der BVG erbrachten Verkehrsdienstleistungen nicht europaweit auszuschreiben, sondern das Landesunternehmen direkt zu beauftragen und damit seine Perspektive bis 2020 zu sichern. Trotz massiven Drucks der EU-Kommission ist es gelungen, die Landesbank mit der Sparkasse durch Verkauf an den Sparkassen- und Giroverband im öffentlich-rechtlichen Bereich zu halten. Im Vorfeld der weltweiten Finanzkrise wurde damit ein Institut, dass sich wie andere Sparkassen auch, als stabiler Faktor erweisen sollte, in der Sparkassengruppe gehalten. Mit der Koalitionsvereinbarung von 2006 ist auch der Kurs der Veräußerung von Wohnungsbeständen endgültig beendet.
“Sanieren statt privatisieren“ lautete unser Credo. Das war keine defensive Haltung: Berlin hatte den Ruf, die „Hauptstadt von Korruption und Filz“ zu sein. Öffentliche Unternehmen dienten als Schattenhaushalte, als Selbstbedienungsläden und Cash-Maschinen für einen größenwahnsinnigen Wachstumstraum, der sich um die Jahrtausendwende mit der Hinterlassenschaft eines Scherbenhaufens verflüchtigt hatte. Öffentliche und demokratische Steuerung fand nicht statt. Regeln gegen Korruption und Filz, die Wiederherstellung von Kontrolle durch Senat, Parlament, unabhängige Prüfer und Öffentlichkeit, eine adäquate Beteiligungsverwaltung und -berichterstattung, Offenlegungs- und Transparenzvorschriften haben wir erst mit der rot-roten Koalition durchgesetzt.[1] Von BSR bis Vivantes haben wir Aufräumarbeiten geleistet. Wir können heute auf gut und transparent arbeitende Landesunternehmen blicken, denen die Berlinerinnen und Berliner vertrauen.
Jetzt muss es darum gehen, offensiv den öffentlichen Einfluss in Berlins Daseinsvorsorge auszuweiten. Politische Entscheidungen der 1990er Jahre, diesen Einfluss aufzugeben, müssen korrigiert werden. Die politische Stimmung hierfür ist günstig. Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat den naiven Glauben an den Markt als Lösungsinstanz aller Probleme erschüttert. Mehr und mehr Kommunen führen Infrastrukturen und Netzmonopole zurück unter öffentliche Kontrolle, rekommunalisieren Stadtwerke, entwickeln neue Maßstäbe für eine gute Führung und demokratische Steuerung von Dienstleistungen der Daseins-vorsorge. In Berlin haben der Bankenskandal, die Erfahrungen mit den teilprivatisierten BWB und das S-Bahn-Desaster in Folge der Börsengang-Strategie der DB-AG die Privatisierungs-ideologie nachhaltig erschüttert.
Diese Situation gilt es zu nutzen. DIE LINKE. Berlin ist die Partei der öffentlichen Unterneh-men, die zu sozialen Konditionen zuverlässig beste Leistungen erbringen und die knappen finanziellen Mittel des Landes effektiv und verantwortungsvoll im Interesse der Berlinerinnen und Berliner einsetzen. Wir arbeiten an einer Gesamtstrategie zur Ausweitung, Sicherung und Festigung des kommunalen Einflusses auf die Unternehmen der öffentlichen Daseins-vorsorge. Wir haben die Kompetenz zu einer guten und sachgerechten Weiterentwicklung des öffentlichen Berliner Unternehmenssektors.
II. Den öffentlichen Einfluss auf Berlins netzgebundene Infrastrukturen ausbauen
Netzgebundene Wirtschaftssektoren wie Wasserver- und Abwasserentsorgung, Energieversorgung, Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene, aber selbst Stadtreinigung und Abfallentsorgung, weisen einige Besonderheiten auf. Diese erschweren den Wettbewerb innerhalb der Infrastrukturen schon funktionell. Es gibt hohe Markteinstiegskosten wegen großer Investitionsaufwendungen für die Netze und Betriebseinrichtungen. Hinzu kommen in der Regel das Vorhandensein lediglich eines einzigen Vertriebswegs, hohe technische und unternehmerische Anforderungen wegen der Komplexität der Leistung, eine langfristige Nutzungsdauer von Anlagen und Netzen einschließlich langfristiger Investitionsstrategien und dass die Bevölkerung auf Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen allgemein ange-wiesen ist. Diese Faktoren sorgen dafür, dass viele dieser Dienste in einer nahezu monopo-listischen Angebotsstruktur erbracht werden. Sie haben eine Tendenz zu monopolistischen oder oligopolistischen Marktverhältnissen.
Für die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus folgt daraus: Wir müssen dafür Sorge tragen, dass diese Infrastruktur nicht zugunsten maßloser Monopolrenten ausgebeutet wird. Das belastet die Berlinerinnen und Berliner und gefährdet die langfristig kluge und verantwor-tungsvolle Führung der Unternehmen – insbesondere die notwendigen Investitionen. Dazu muss der öffentliche Einfluss ausgeweitet und gesichert werden, ohne dass die Unter-nehmen – wie in den 1990er Jahren – zur Beute einzelner städtischer Akteure und Interessengruppen werden. Für viele Menschen sind die Kosten für netzgebundene Leistun-gen inzwischen eine zweite Miete. Hier müssen wir die ökonomischen Voraussetzungen für eine sozial verantwortliche Preisgestaltung schaffen, statt – wie die Opposition im Abgeord-netenhaus – moralische Appelle an die Netzeigentümer und die Erzeugerkonzerne mit weite-ren Privatisierungsforderungen zu verbinden.
1. Den öffentlichen Einfluss bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) erhöhen
Mit der Teilprivatisierung der BWB 1999 wurden 49,9 Prozent der Anteile an ein Konsortium aus RWE und Veolia (damals Vivendi) veräußert. Die Nutzung des mehrheitlichen Einflusses ist dem Land Berlins durch die Gestaltung der Teilprivatisierungsverträge jedoch faktisch ver-wehrt und den Privaten die „unternehmerische Führung“ zugesichert. Die Teilprivatisierungs-verträge sichern ferner eine garantierte hohe kalkulatorische Verzinsung des betriebsnot-wendigen Kapitals der BWB. In die Tarifkalkulation geht außerdem eine kalkulatorische Abschreibungsrate für Anlagen und Netze nach Wiederbeschaffungszeitwerten ein. Beide Faktoren waren preistreibend, seit 2003 die künstliche vertragliche Festschreibung des Was-serpreises ausgelaufen ist. Berlin hatte sich unter Schwarz-Rot 1999 verpflichtet, landes-rechtliche Veränderungen zu Lasten der Gewinnerwartung der privaten Gesellschafter aus dem Landesetat zu kompensieren. Das galt auch für die verfassungsgerichtliche Teilnichtig-erklärung des Teilprivatisierungsgesetzes, die PDS und Grüne herbeigeführt hatten. Einzig bundes- und europarechtliche Änderungen der Rechtslage sind nicht ausgleichspflichtig.
Das in der Koalitionsvereinbarung festgehaltene Ziel der Rekommunalisierung der BWB scheitert bislang an der mangelnden Bereitschaft der Privaten, ihre Anteile zu veräußern. Deshalb suchen wir nach Wegen, um den Einfluss Berlins gemäß seiner Anteilsmehrheit wiederzugewinnen. DIE LINKE. Berlin und die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin setzen dabei auf eine Neuverhandlung der Teilprivatisierungsverträge mit dem Ziel,
Wir wollen außerdem die trotz der bestehenden Verträge vorhandenen Spielräume im Interesse der Berlinerinnen und Berliner ausnutzen. Bilanzielle Sonderposten aus Investi-tionszuschüssen der Anteilseigner sind zugunsten der Kundinnen und Kunden aufzulösen, anstatt die Rendite aufzubessern. Wir wollen weitere Ansprüche Privater aus dem Landes-verfassungsgerichtsurteil zur Teilprivatisierung abwehren, um eine weitere Belastung des Landeshaushalts zu verhindern. Die preiserhöhend wirkende kurze Dauer der Abschreibungszeiträume für Anlagen und Netz muss auf den Prüfstand. Auch die Ausein-andersetzung um die Kosten bei der Entwässerung des öffentlichen Straßenlandes, die aufgrund einer verfehlten Prozessstrategie der Stadtentwicklungsverwaltung 2007 zu einer verwaltungsgerichtlichen Niederlage Berlins geführt hat, muss im Interesse Berlins und der Berlinerinnen und Berliner beendet werden. Schließlich gilt es, die aufgrund des BGH-Beschlusses vom 2. Februar 2010[2] eröffnete Möglichkeit einer kartellbehördlichen Miss-brauchsprüfung der Wasserpreise zu nutzen. Das Bundeskartellamt sollte die Tarifgestaltung der BWB auf Grundlage der Teilprivatisierungsverträge prüfen. Das können und werden wir anregen. Mit einer kartellrechtlichen Beanstandung stünden die preistreibenden Faktoren der Teilprivatisierungsverträge von 1999 auf Grundlage bundesrechtlicher Vorgaben, und damit die Höhe der Rendite der Anteilseigner, zur Disposition.
Nach alldem erscheint eine Neuverhandlung der Verträge unausweichlich. Einem solchen Verhandlungsergebnis werden wir aber nur zustimmen, wenn es im Ergebnis auf eine deutliche Stärkung des Einflusses Berlins im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger hinausläuft. Gelänge dies, wäre das ein wichtiger Schritt für mehr Kontrolle und Berücksich-tigung der Kundeninteressen. Schließlich werden wir weiterhin prüfen, inwieweit die Über-nahme der Anteile der privaten Investoren in den Bereich des Möglichen rückt – wenn die Bereitschaft der Privaten zum Verkauf erkennbar ist und ein Finanzierungskonzept für die Anteile darstellbar ist, das nicht erneut vor allem die Kundinnen und Kunden belastet.
2. Berlins öffentlichen Nahverkehr unter öffentliche Kontrolle bringen
War zu Beginn des S-Bahn-Chaos in der öffentlichen Diskussion noch unklar, ob möglicher-weise Hersteller oder andere Beteiligte ihre Verantwortung nicht wahrgenommen haben, steht jetzt fest: Technische Spezifikationen (Materialvorgaben), unterlassene Wartung, Rück-bau von Werkstattkapazitäten, Missmanagement, das allein die Höhe der Abführung an den Mutterkonzern im Auge hatte, haben in Berlins Personennahverkehr nahezu britische Verhältnisse zur Konsequenz. Sie sind das Ergebnis eines Kurses, der der S-Bahn durch die Mutter DB-AG mit Blick auf den geplanten Börsengang verordnet wurde. Daran ändert auch die jüngste „Aufklärungsoffensive“ der DB AG nichts. Sie lenkt lediglich von den strukturellen Zwängen der Renditeausrichtung des Unternehmens ab.
Vor diesem Hintergrund will die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus die kommunale Kontrolle über den S-Bahn-Betrieb erhalten und die S-Bahn aus ihrer Abhängigkeit vom Bahnkonzern lösen. Hierfür stehen gegenwärtig zwei Optionen zur Verfügung: Die Direktvergabe der Verkehrsleistungen an die BVG oder ein neues Landesunternehmen bzw. die Übernahme der S-Bahn in Berliner Landeseigentum. Druckmittel zur Erreichung dieses Ziels ist die Aus-schreibung, zunächst eines Teilnetzes. Dieser Weg birgt allerdings die Gefahr, dass ein privates Unternehmen zum Zuge kommt, welches – gleich dem Bahnkonzern – seinen Kapitaleignern und ihren Renditeinteressen verpflichtet ist. Die öffentliche Kontrolle würde sich erneut nur über einen schuldrechtlichen Vertragsschluss sichern lassen. Das ist ein sehr schwaches Instrument, wie das Beispiel S-Bahn zeigt. Es ist nicht geeignet, alle Fragen im Landes- und Kundeninteresse zu regeln, die während einer längeren Laufzeit bei einer komplexen Dienstleistung wie dem Betrieb des öffentlichen Nahverkehrs einer Metropole auftreten können. Die Übertragung der Aufgabe an die BVG hätte Vorteile, die wir für einen leistungsfähigen und nachhaltigen öffentlichen Personennahverkehr erschließen wollen:
Die hohen Gewinnabführungen der S-Bahn sind zukünftig für den Betrieb des ÖPNV einzu-setzen und können der Refinanzierung einer Übernahme des Netzbetriebes in die Hoheit des kommunalen Unternehmenssektors dienen. Über bloßen Protest der Koalition gegen den Bahn-Börsengang hinaus zeigt Berlin: Wo wir handeln können, handeln wir – indem wir die richtigen Schlussfolgerungen aus dem S-Bahn-Desaster ziehen.
3. Den öffentlichen Einfluss im Energiesektor erhöhen
Anfang der 1990er Jahre hat Deutschland, weit über die Anforderungen der EU hinaus, die Energiewirtschaft liberalisiert. Zulasten der Kunden wurde seinerzeit auf eine wirksame Regulierung verzichtet. Man hoffte auf die Selbstheilungskräfte des Marktes. Nach und nach entwickelte sich der Energiemarkt zu einer oligopolistischen Struktur mit sehr wenigen Versorgern, die über eine sehr große Marktmacht verfügen. In diesem Prozess haben die Kommunen indirekt eine entscheidende Rolle gespielt, da sie unter dem Druck knapper Kassen und aus Unsicherheit über ihre zukünftige Marktposition ihre Energieversorger ganz oder teilweise privatisiert haben. Inzwischen wächst das Bewusstsein, dass weder ökolo-gische noch infrastrukturelle Erfordernisse durch die großen EVUs ausreichend berück-sichtigt werden. Auch die Preisentwicklung entspricht den Tendenzen monopolistischer und oligopolistischer Strukturen. Erste Korrekturen des Bundesgesetzgebers haben daran nichts nachhaltig ändern können.
a. Netze sichern, kommunale Partnerschaften stärken
Die Rückgewinnung des Einflusses auf Netze und Energieerzeugung liegt deshalb inzwischen wieder im Trend. Der teilweise oder vollständige Rückkauf der Netze ist in mehr-facher Hinsicht sinnvoll. Netzbetreiber sind frei in ihren Investitionsentscheidungen. Fehlen-der öffentlicher Einfluss birgt die Gefahr, dass Netze auf Verschleiß gefahren und Investi-tionen nicht den stadtentwicklungs- und klimapolitischen Interessen dienen. Diese Gefahr verstärkt sich noch, wenn sie – wie im Fall des Netzes der e.on – als Spekulationsobjekte an Finanzinvestoren übertragen werden. Es ist statt dessen anzustreben, dass mit dem Netz-betrieb im Rahmen der Netzregulierung erzielbare maßvolle Entgelte genutzt werden, um Netzinfrastrukturen, durch Kommunalkredite vorfinanziert, in öffentliche Kontrolle zurück zu übernehmen. Eine erste Möglichkeit hierfür ergibt sich beim Einstieg in die Netzgesellschaft der GASAG, deren Anteile von e.on und Vattenfall (jeweils 33 Prozent) gegenwärtig zum Verkauf stehen.
DIE LINKE. Berlin und die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus treten dafür ein, dass das Land Berlin
b. Ein „Stadtwerk“ für Berlin
Städtische Konkurrenz stellt die Macht der Oligopole in Frage und zwingt sie zur Korrektur ihrer Preis- und Investitionspolitik. Im Bereich der Energieerzeugung würde ein städtischer Anbieter darüber hinaus mit seiner lokalen Verankerung punkten: Arbeits- und Ausbildungs-plätze können geschaffen werden, regenerative Energieerzeugung ist darüber hinaus ein Beitrag für eine zukunftsfähige Klimabilanz Berlins. Städtische Einrichtungen hätten eine Alternative für den Energiebezug. Auch für die Berlinerinnen und Berliner wäre ein lokaler Energieanbieter eine Option, um günstige und saubere Energie zu erhalten, die unter öffent-licher Kontrolle erzeugt wird. Schon jetzt wird in den öffentlichen Unternehmen Berlins (z. B. bei BSR, BWB und Berliner Energieagentur) umweltfreundlich Energie gewonnen. Mit wenig Aufwand und Geld ist es hier möglich, die Zurückgewinnung von Gestaltungsmacht anzu-gehen.
DIE LINKE. Berlin und die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus treten dafür ein, dass das Land Berlin
III. Öffentliche Kontrolle, Leistungsqualität und Image von Berlins öffentlichen Unternehmen weiter verbessern
1. Beteiligungsmanagement evaluieren, Einflußnahme verbessern
Mit der Wiederherstellung demokratischer Kontroll- und Steuerungsstrukturen in Berlins öffentlichem Unternehmenssektor konnte die rot-rote Koalition nicht nur finanzielle Stabilität in den landeseigenen Beteiligungen zurückgewinnen. Sie war auch eine Voraussetzung, um über die Frage, welche Aufgaben die öffentlichen Unternehmen im Interesse der Berline-rinnen und Berliner zu welchen Konditionen (und ggf. mit welchen Zuschüssen aus Steuer-mitteln) erfüllen sollen und welche nicht, öffentlich politisch diskutieren zu können. Über die Zahlungsflüsse und den Mitteleinsatz muss Transparenz herrschen, die Einhaltung öffent-licher Bindungen muss kontrollierbar sein, die Aufsichtsgremien und Geschäftsführungen sind wieder der Bestimmung durch Senat und Abgeordnetenhaus unterstellt. Die aktuellen Diskussionen über die Vergabepraxis im Bereich städtischer Wohnungsbaugesellschaften zeigen aber, dass die Überprüfung und Verbesserung der Kontrollmechanismen und die Implementierung von Grundsätzen guter Unternehmensführung eine kontinuierliche Aufgabe sein muss. Es ist z. B. nicht hinnehmbar, dass sich städtische Unternehmen als Preistreiber betätigen und den begründeten Eindruck vermitteln, die Lektion aus den Erfahrungen von Korruption und Filz der 1990er Jahre wäre in Berlin immer noch nicht gelernt worden. Gleichermaßen müssen wir unterbinden, dass eine undurchschaubare Beteiligungs- und Diversifizierungspolitik von landeseigenen Unternehmen benutzt wird, um Lohndumping und prekäre Arbeit zu ermöglichen.
DIE LINKE. Berlin und die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus treten dafür ein, dass das Land Berlin
2. Soziale Verantwortung im öffentlichen Sektor stärken
Einen Nutzen für die Berlinerinnen und Berliner stiften die landeseigenen Unternehmen nicht nur im Rahmen ihres „Kerngeschäfts“ – durch Bereitstellung guter, preiswerter und zuverläs-siger Leistungen. Die öffentlichen Unternehmen Berlins sind auch Instrumente einer fort-schrittlichen und sozial verantwortungsvollen Stadtpolitik, indem sie ihren Beitrag zur Stär-kung des sozialen Zusammenhalts, der wirtschaftlichen Entwicklung und der Sicherung der ökologischen Grundlagen für die Zukunftsentwicklung Berlins in ihrem unternehmerischen Umfeld leisten (Aus- und Weiterbildung, Schaffung „guter Arbeit“, Förderung von benach-teiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Engagement für den Klimaschutz u. v. a. m.).
Es kann nicht darum gehen, wie in den 1990er Jahren zu Lasten des „Kerngeschäfts“ und an Landesetat und Parlament vorbei, manch Prestigeprojekt oder manche „hilfreiche“ Sponso-ringleistung zu erbringen. Entscheidend ist, dass auch bei der Wahrnehmung sozialer Verantwortung durch die Landesunternehmen das Primat der Politik erhalten bleibt. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass
[1] PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, Transparenz kommt an. Vom Umgang mit den öffentlichen Unternehmen des Landes Berlin, Berlin 2005.
[2] BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 – KVR 66/08 – OLG Frankfurt/Main.