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01.03.2005

Mit Klarheit und mehr Kontrolle

Berlin beginnt, in öffentlichen Unternehmen umzusteuern

Klaus Lederer/Benjamin Hoff
Beitrag zur Broschüre der PDS-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin „Transparenz kommt an. Vom Umgang mit den öffentlichen Unternehmen des Landes Berlin", März 2005

 

Das Land Berlin ist ein Großunternehmer. Unmittelbar beteiligt an derzeit 62 Aktiengesellschaften, GmbHs und anderen Betrieben trägt es die Mitverantwortung für mehr als 63.000 Beschäftigte. Der im März 2005 vorgestellte Beteiligungsbericht des Senats weist für 2003 einen Umsatz von 15,35 Milliarden Euro aus. Durch die öffentliche Hand wurden aus dem Berliner Haushalt 460 Millionen Euro zugeschossen. Zwar hat sich die wirtschaftliche Situation in den letzten drei Jahren in fast allen Landesunternehmen verbessert, dennoch wurden noch immer 571 Millionen Euro Verluste erwirtschaftet.

 

Dass dies so ist und auch heute noch nicht jede unternehmerische Entscheidung als transparent und kontrolliert im Interesse des Landes gewertet werden kann, hängt maßgeblich mit einer Politik zusammen, wie sie in den 90er Jahren von CDU und SPD in großer Nähe zu den wirtschaftlichen Honoratioren der Stadt praktiziert wurde. Jene „Eine Hand wäscht die andere"-Mentalität wirkt bis heute nach. Im Ergebnis schränkt sie den Handlungsspielraum der rot-roten Koalition und damit die Möglichkeiten für PDS-Politik erheblich ein.

 

Demokratische Strukturen müssen im öffentlichen Unternehmenssektor erst wieder hergestellt werden. Das braucht vor allem Geduld in den parlamentarischen Auseinandersetzungen, auch mit dem Koalitionspartner, um hier Veränderungen zu erreichen.

 

Im dritten Regierungsjahr von Rot-Rot gilt es, die Unternehmensbeteiligungen zum Teil weiter zu entflechten, unternehmerische Abenteuer zu beenden und die Unternehmensstrukturen übersichtlicher zu gestalten. Schritt für Schritt wird Klarheit darüber hergestellt, mit welchen wirtschaftlichen Schritten welche Risiken für das Land Berlin verbunden sind.

 

Unser Ziel ist, deutlich zu machen, welche Aufgaben die öffentlichen Unternehmen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erfüllen sollen und welche nicht. Deshalb verlangen wir Zielbilder, in denen festgehalten ist, nach welchen Prinzipien die Unternehmen wirtschaften und welche Leistungen sie für das Land erbringen. Dazu werden mit den Unternehmen ökonomische und Leistungseckdaten vereinbart. Damit silche Vereinbarungen auch dauerhaft auf ihre Einhaltung kontrolliert werden und Verletzungen auch Konsequenzen haben, bedarf es weiterhin der öffentlichen Eigentümerposition.

Wer Landesinteressen vertritt

Die beste Methode, Fehlentscheidungen und sachfremder Einflussnahme vorzubeigen, besteht darin, das Geschehen in den Unternehmen transparent zu machen. Das Land, insbesondere das Parlament und die Öffentlichkeit, müssen erfahren, wer „die Interessen Berlins" in den Unternehmen vertritt, welche konkreten Interessen damit in den Aufsichtsgremien und Geschäftsführungen vertreten sind, aber auch, welche Vergütungen für solche Tätigkeiten empfangen werden.

 

Es ist auszuschließen, dass öffentliche Amts- und Mandatsträger und Manager ihr mit dieser Stellung verbundenes Wissen, Kontakte und Einfluss zugunsten eigener oder dritter Interessen ausnutzen können. Aber nicht nur das: auch Manager, die aus privaten Unternehmen gekommen und in Aufsichtsräte und Leitungspositionen von Landesunternehmen entsendet worden sind oder aus diesen Unternehmen in die „freie Wirtschaft" wechseln, können mit Informationen und Einflussnahme Schäden anrichten. Es muss deshalb vorgebeugt werden. Dies geschieht über organisatorische Vorkehrungen wie Zustimmungsvorbehalten des Landes und Informationspflichten über relevante Personalentscheidungen.

 

Auch ist eine grundlegende Erfahrung aus der Berliner Vergangenheit, dass die Landes- und Unternehmensinteressen des Leitungs- und Aufsichtspersonals so gut wie möglich geschieden werden müssen.

 

Die Beteiligungsverwaltung der Landesregierung hat die Aufgabe, die Vertreterinnen und Vertreter des Landes bei ihrer Tätigkeit zu begleiten, kompetent zu beraten, die Informationen aus den öffentlichen Unternehmen unabhängig aufzubereiten und für die Berücksichtigung der politischen Zielen des Parlaments und des Senats durch Landesvertreterinnen und -vertreter in Organen der Betriebe zu sorgen.

 

Die Berliner Erfahrungen, insbesondere der Bankenskandal, haben gezeigt, dass es ein Instrument öffentlicher Kontrolle bis in das Jahr 2001 de facto nicht gab, Inzwischen ist der Prozess seines Aufbaus im vollen Gange. Die Koalitionsfraktionen hätten zwar lieber gesehen, wenn der Senat die Beteiligungsverwaltung völlig neu und außerhalb der Finanzverwaltung, gewissermaßen als „selbständige Serviceeinheit", organisiert hätte. Diesen Vorstellungen ist der zuständige Finanzsenator allerdings nicht gefolgt.

 

Wer extern prüft

Für ein gut geführtes Unternehmen in öffentlicher Hand ist es wichtig, dass auch die externe Prüfung zuverlässig und sicher funktioniert. Es gibt zwei Instanzen, deren Kompetenzen abgesichert und gegebenenfalls verstärkt werden müssen. Die Wirtschaftsprüfung durch Sachkundige, die durch das Unternehmen selbst veranlasst werden muss, wird nur dann etwas bringen, wenn sie sich nicht mit besonderen Interessen aus den Unternehmensleitungen koppelt, und wenn sie sich auf die Art und Weise der Geschäftsführung im Unternehmen erstreckt. Deshalb ist zu verhindern, dass die Prüfgesellschaften auch noch anderweitig, etwa durch Beratung, von Entscheidungen der Unternehmensleitungen profitieren. Die PDS-Fraktion setzt sich für einen turnusmäßigen Wechsel der Wirtschaftsprüfer ein.

 

Die Gefahr von schädlichen Interessenübereinstimmungen ist beim Rechnungshof, der öffentlichen „Prüfstelle" zum Umgang mit Werten des Landes, geringer, weil sich die Unternehmensgremien ihre Kontrolleure hier nicht aussuchen können. Durch Regelungen in den Satzungen der Unternehmen muss die Zulässigkeit der Rechnungshofkontrolle erst einmal verankert werden. Dies wird dies zukünftig immer dann der Fall sein, wenn das Land Berlin über ausreichende Beteiligungsquoten verfügt, um die Prüfungsberechtigung des Rechnungshofs durchzusetzen.

 

Damit es eine ernsthafte Kontrolle durch Parlament und Öffentlichkeit geben kann, soll jährlich und möglichst zeitnah nach Abschluss jedes Wirtschaftsjahres vom Senat eine aussagekräftige Berichterstattung über den Zustand der öffentlichen Unternehmen vorgelegt werden.

 

Die rot-rote Koalition hat inzwischen im Abgeordnetenhaus für die Einrichtung eines Ausschusses Sorge getragen, der sich ausschließlich und kontinuierlich mit den bedeutendsten öffentlichen Unternehmen befasst.

 

Die PDS-Fraktion selbst hat einen Arbeitskreis gebildet, in dem die Mitglieder des Beteiligungsausschusses mit den Abgeordneten der Fachausschüsse und Arbeitskreise regelmäßig über die Lage in den Berliner Beteiligungen beraten. Allerdings bestehen bei der Veröffentlichung von Informationen aus den landeseigenen Unternehmen auch die größten Transparenzhürden: das Gesellschaftsrecht und die bestehenden Verträge und rechtlichen Bindungen setzen hier deutliche Grenzen. Diese Grenzen müssen so weit es geht ausgeschritten werden.

 

Wenn Verkaufsdruck herrscht

Dadurch, dass nicht wenige öffentliche Unternehmen Berlins ökonomisch instabil sind, ergeben sich Grenzen für unser Ziel, sie für notwendige öffentliche Zwecke einzusetzen.

 

So hätte es bei einem öffentlichen Unternehmen eigentlich kein Thema sein dürfen, Menschen in sozial schwierigen Situationen Sonderkonsitionen zur Nutzung der von ihnen gebotenen Leistungen einzuräumen.

 

Die BVG zum Beispiel ist nicht nur in der Verantwortung, das Nahverkehrsnetz zu betreiben, sondern sie muss auch der sozialen Struktur der Stadt Berlin Rechnung tragen. Hätte sie, wie beabsichtigt, Menschen mit geringem Einkommen in Größenordnungen von der Nutzung des ÖPNV-Angebots ausgeschlossen – der Mobilitätsauftrag der BVG hätte als gescheitert gewertet werden müssen.

 

Den PDS-Senatoren Heidi Knake-Werner und Harald Wolf gelang es, die BVG vom Angebot eines neuen Sozialtickets zu überzeugen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde um ein Vielfaches größer. Für die Hälfte eines normalen Monatstickets können neben Sozialhilfeempfangenden, einkommensschwachen Senioren, Asylsuchenden und deren Familien auch Arbeitslosengeld-II-Bezieher seit 1. Januar 2005 in der Stadt uneingeschränkt mobil sein.

 

Die Verhandlungen waren nicht einfach. Die BVG erwartete auf Grund ihrer wirtschaftlichen Lage, dass das Land für soziale Mobilitätsangebote auch gesondert zahlte. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befürchteten, dass Kosten, die durch das Angebot eines Sozialtickets entstehen, zu ihren Lasten gehen. Hinzu kommt, dass die BVG-Unternehmensleitung noch in jüngerer Vergangenheit ihre eigenen „Stabs-Ausgaben" und Gratifikationen sehr großzügig gestaltet hat. Die unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen und dabei für Bedürftige in dieser Stadt etwas herauszuholen, war eine große Herausforderung.

 

Muss ein Unternehmen dauerhaft bezuschusst werden und sind seine Leistungen für die Stadt und ihre Bürger unter den gegebenen Bedingungen nicht unverzichtbar, kann ein Verkauf sinnvoll sein. So war für die PDS-Fraktion schwer einzusehen, weshalb das Land eine Porzellanmanufaktur und landwirtschaftliche Betriebsstätten besitzt und dafür mit öffentlichen Haushaltsmitteln hantiert, während gleichzeitig viele dringliche öffentliche Angebote wegen fehlender Finanzierungsmittel Gefahr laufen, eingestellt zu werden.

Die grundsätzliche Frage „Privat – ja oder nein?" muss mit der konkreten Frage der verfügbaren Ressourcen und ihres Einsatzes verbunden werden.

 

Die Politik mit und in den öffentlichen Unternehmen lässt sich nicht völlig von der schwierigen Lage des Berliner Haushalts abkoppeln, da durch Haushaltslöcher ein erheblicher Druck zur „Versilberung" von Stadtvermögen erzeugt wird.

 

So war der Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft GSW wohnungspolitisch fragwürdig. Angesichts der erreichten Konditionen für die Mieter, des erzielten Preises und des großen Immobilienvermögens der Stadt ist ein solcher Notlagenverkauf eine Option gewesen, die die PDS mitgetragen hat. Entscheidender wird künftig sein, den Wohnungsbestand insgesamt auf eine solide wirtschaftliche Grundlage zu stellen, um Wohnungspolitik in Zukunft weiter betreiben zu können. Dies bedeutet, das Volumen und die Konditionen öffentlicher Leistungsangebots zu bestimmen und abzusichern.

 

Was die Zukunft bringt

 

Im Jahr 2004 hat die PDS im Rahmen der Koalition eine Reihe von Initiativen ergriffen, um den Senat zu einem schnelleren und zielgerichteteren Handeln im Umgang mit den Landesbeteiligungen zu veranlassen. Erste Reaktionen des Senats und der Finanzverwaltung lassen erkennen, dass an den Problemen gearbeitet wird. Die Schritte, die dabei gegangen werden, gehen allerdings aus der Perspektive der Koalitionsfraktionen noch nicht weit genug.

 

Die PDS-Fraktion wird für ihren Ansatz von mehr Transparenz werben, dabei die Öffentlichkeit einbeziehen und den Druck erhöhen, um Interessenkollisionen zu vermeiden. Die wesentliche Aufgabe der PDS-Fraktion im Jahr 2005 wird darin bestehen, unsere eigenen Vorstellungen zur Zukunft des stadtwirtschaftlichen Sektors zu schärfen und weiter zu entwickeln. Die Zukunftssicherung unserer öffentlichen Unternehmen bleibt für uns im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt eine Daueraufgabe von erstrangiger Bedeutung.

 

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