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29.03.2006

Landesunternehmen & Daseinsvorsorge

Saniert statt Privatisiert

aus der Bilanzbroschüre der Linkspartei.PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus

Nach den letzten Berliner Wahlen 2001 war Rot-Rot bereit, jenes Erbe anzutreten, das die Politik der Großen Koalition aus den Neunziger Jahren der Stadt hinterlassen hatte. Insbesondere die „Berliner Bankgesellschaft" gilt als Synonym für eine verheerende öffentliche Unternehmenspolitik. Doch die Bank war nur die Spitze des Eisberges. Nicht weniger katastrophal sah es in anderen städtischen Betrieben aus. Die größenwahnsinnige langjährige Berliner Praxis hatte nahezu überall Trümmer hinterlassen.

 

Die Aufklärung von Ursachen und Verantwortlichkeiten nimmt uns auch fünf Jahre später noch immer in Anspruch. Viel Arbeit galt der Analyse und Untersuchung von Unterlagen und Dokumenten, der Befragung von Zeugen, der Aufarbeitung von Vorgängen. Zuallererst der Banken-Untersuchungsausschuss und später auch der Tempodrom-Untersuchungsausschuss waren die wohl wichtigsten und bekanntesten Parlamentsgremien, in denen unsere Fraktionsmitglieder für die Aufdeckung fehlerhafter Stadtpolitik gearbeitet haben. Dieser Blick zurück ist kein Selbstzweck, sondern Quelle von Initiativen für eine vernünftige Politik zur Zukunftsgestaltung Berlins.

 

Klares Bekenntnis zu BSR, BVG, Vivantes und Charité

 

Die PDS, heute Linksfraktion, war Motor für den neuen rot-roten Umgang mit dem öffentlichen Sektor. Andere Parteien im Abgeordnetenhaus wie die FDP, die CDU und auch Teile der Grünen fanden es naheliegend, die fehlgesteuerten, defizitären und vor allem intransparenten Anstalten, Aktiengesellschaften, GmbHs oder Betriebe einfach zu verkaufen. Auch in der SPD gab es hierfür einige Schwächen. Schließlich war sie in der Vergangenheit Teil der Großen Koalition. Und Privatisierung war bei Problemen jahrelang die Antwort der herrschenden Berliner Politik.

 

Die Linke hat es sich zur Aufgabe gemacht, für den Erhalt der wichtigen Unternehmen einzutreten, auf die die Berlinerinnen und Berliner angewiesen sind. Öffentliche Leistungen machen eine Stadt erst aus. Die Stadtpolitik muss hier mitbestimmen können, wo es langgeht. Sonst verliert Demokratie ihren Sinn.

 

An erster Stelle standen deshalb der Kampf um ökonomische Stabilität, öffentliche Einflussnahme und damit gegen eine Privatisierung der lebenswichtigen Leistungen. Die Krankenhäuser von Vivantes und der Charité sind genauso wie unsere städtischen Wohnungsunternehmen „erstklassige Privatisierungskandidaten". Denn für sie gibt es einen Markt. Das bedeutet, es stehen einige private Konzerne an der Türschwelle, die sich die Übernahme lieber heute als morgen einiges kosten lassen würden. Dass es dazu – mit Ausnahme des zur Abwendung einer Notlage verabredeten GSW-Verkaufs – nicht kam, musste erkämpft werden. Nicht nur gegen andere politische Vorstellungen und Triebkräfte.

 

Es war nötig, etwas für die Erhaltung der Unternehmen zu tun. Denn ist die Lage schwierig, heißt die Alternative oftmals nicht „Privatisierung oder öffentliche Trägerschaft", sondern „Privatisierung oder Insolvenz" – mit der Folge der Filetierung und Veräußerung an Private. Vivantes konnten wir unter anderem erhalten, weil wir mit den Beschäftigten gemeinsam über die Erhaltung des Konzerns nachgedacht und einen Notlagentarif vereinbart haben. In der Charité steht dies noch aus. Die Opern Berlins konnten gesichert werden, weil sie in neuer Struktur zusammengeführt wurden. Hier haben sich mit Heidi Knake-Werner und Thomas Flierl zwei Senatoren mit unserem Mandat, unterstützt durch die linke Fraktion, erfolgreich geschlagen.

 

Es gibt auch zukünftig keine Garantie für die Erhaltung unserer öffentlichen Unternehmen. Wie sollen zwei große Krankenhausunternehmen in der Berliner Landschaft nebeneinander existieren, ohne sich auf Kosten des jeweils anderen über Wasser zu halten? Wie kann die Wohnungsinfrastruktur erhalten werden, ohne von ihren Zinslasten aufgefressen zu werden? Diese Fragen stehen im Raum. Sie ergeben sich aus der öffentlichen Verantwortung für die Leistungen Berlins und werden in den kommenden Monaten und Jahren beantwortet werden müssen. Aber – wir können sie überhaupt noch beantworten! Das war angesichts der Berliner Lage alles andere als selbstverständlich. Es ist ein Ergebnis unserer Politik.

 

Auch andere Unternehmen kamen nicht aus den Negativschlagzeilen: Messe Berlin, Berliner Stadtreinigung – hier war die Unternehmenspolitik undurchsichtig, gewagt und nicht tragfähig, stand der Umgang mit öffentlichen Mitteln oder Gebühren in trübem Licht. Wirtschaftssenator Harald Wolf und die Fraktion haben dafür gesorgt, dass der BSR-Gebührenskandal und die Geschäftspolitik der Messe Anlass für ein Umsteuern waren: personelle Konsequenzen wurden gezogen, belastbare Konzepte erarbeitet. Die falsch berechneten BSR-Gebühren sind zurückgezahlt. Der BSR-Chef wurde, weil er den neuen Anforderungen nicht entsprach, fristlos entlassen. Auch das ist neu, dass man sich von unfähigen Managern eines Landesunternehmens trennt, anstatt sie auf Kosten und zu Lasten der Steuerzahler auf dem Posten zu lassen. Auch die Investitionsbank IBB, vor fünf Jahren noch Teil des Skandalbankenkonsortiums, wurde erhalten. Nun ist sie aus der Bankgesellschaft herausgelöst und erfüllt, anstatt abenteuerliche Großprojekte abzuwickeln, öffentliche Wirtschaftsförderaufgaben für die Region Berlin.

 

Mehr Transparenz und Kontrolle ermöglicht

 

Eine Politik für leistungsfähige öffentliche Dienstleistungen ist auf Transparenz und Kontrolle dringend angewiesen. Die Beschäftigten wie die Menschen in der Stadt müssen wissen, welches Geld für welchen Zweck gebraucht und eingesetzt wird. Sonst lässt sich gerade in schwierigen Zeiten nicht über die Unternehmensperspektiven diskutieren. Früher war das allein Sache der Verwaltungen. Wir aber standen und stehen für eine wirksame parlamentarische Kontrolle des städtischen Unternehmenssektors.

 

Deshalb gibt es seit 2004 in Berlin einen schriftlichen qualifizierten Beteiligungsbericht für alle Unternehmen. Er bietet Übersicht über die Eigentümerstrategie, Kennziffern und die wirtschaftliche Lage sowie die Unternehmensstrukturen. Ein neuer Ausschuss des Abgeordnetenhauses, der Beteiligungsausschuss, beschäftigt sich sachkundig, detailliert und kontinuierlich mit der Situation der großen städtischen Unternehmen von den Bäder-Betrieben bis zu den Wohnungsbaugesellschaften. Die vom Berliner Senat im gleichen Jahr verabschiedeten Beteiligungshinweise sichern ausdrücklich auch die Einflussnahme der Regierung und des Parlaments, indem sie neue Instrumente der Steuerung und Pflichten für Transparenz in der Unternehmensleitung verankern. Diverse Aufsichtsrats- und Vorstandspositionen wurden neu besetzt. Nicht zuletzt haben statt ursprünglich vier Prozent jetzt 28 Prozent aller Aufsichtsratssitze Frauen inne. Unsere Fraktion hat bei diesen Initiativen den Rat von Transparency International eingeholt, einer Vereinigung, die weltweit gegen Korruption und Filz engagiert ist.

 

Der Verquickung von öffentlichen und privaten Interessen wird jetzt mit Offenlegungs- und Informationspflichten für politische Entscheidungsträger und Bewerber um Führungspositionen in Berlins Unternehmen vorgebeugt. Das Land kann gegen derartige Entscheidungen der Aufsichtsräte Veto einlegen, bevor sie gefallen sind. Die Mitglieder der Aufsichtsräte sind zwar unabhängig, müssen aber nun als Landesvertreter auch Berichte über ihre Tätigkeit erstatten und Leitlinien der Unternehmenspolitik beachten. Dies ist neu, man mag es nicht glauben! Einstmals erschien das Aufsichtsratsmandat als Auszeichnung für privilegierte städtische Klientel oder für ausgediente Berufspolitiker.

 

Schwierige ökonomische Prozesse lassen sich nicht ohne öffentliche Sachkunde überwachen. Dies ist auch eine Lehre der jüngeren Berliner Vergangenheit. Seit 2001 haben wir im Parlament den Aufbau eines Beteiligungsmanagements in der städtischen Verwaltung befördert und begleitet. Es ist sowohl Instrument der öffentlichen Kontrolle als auch ein Frühwarnsystem für Schieflagen und Probleme der Unternehmen. Turnusmäßige Wechsel der Wirtschaftsprüfung und erweiterte Rechnungshofkontrolle ergänzen den Kanon der Steuerung unserer Unternehmen.

 

Schließlich haben wir noch im Jahr 2006 ein Gesetz zur Einführung eines Korruptionsregisters verabschiedet. Es ist eine Sammelstelle, die verhindern soll, dass bei der öffentlichen Auftragsvergabe durch Verwaltung und Landesunternehmen solche Firmen den Zuschlag erhalten, die in der Vergangenheit korruptiv aufgefallen sind. Diese privaten Firmen können dann gelöscht werden, wenn sie Vorkehrungen gegen Korruption im Geschäftsbetrieb nachweisen. So macht Berlins öffentliche Politik möglicherweise sogar im privaten Sektor Schule.

 

Eine solche Bilanz spricht jedenfalls für sich. Damit ist nicht gesagt, dass alles getan wäre. Fortsetzung folgt?

 

 

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